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   BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60   

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BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60 (https://dejure.org/1960,7600)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1960 - VI A 2.60 (https://dejure.org/1960,7600)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1960 - VI A 2.60 (https://dejure.org/1960,7600)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Rubrums eines Beschlusses als Ergänzung einer Entscheidung bei Übergehung eines Antrages - Gewährung von Freifahrtvergünstigungen bei der Deutschen Bundesbahn

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.06.1957 - II C 38.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60
    Aber auch die Behauptung, die genannten Urkunden, nämlich der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1957 - BVerwG II C 38.57 -, in dessen Rubrum die Bundesbahn als durch den Vorstand vertreten bezeichnet ist, und der Empfangsschein eines schweizerischen Postamtes über eine Sendung, die in Davos am 17. September 1951 an "F ... , O ... " aufgegeben ist, seien Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO, ist nicht schlüssig, denn weder bezüglich des genannten Beschlusses noch bezüglich des Empfangsscheines ist dargetan, daß der Antragsteller sie nicht im Hauptverfahren habe benutzen können; sie wären im übrigen auch für die gesetzlich geregelte Frage, wer die Bundesbahn im Verfahren vertritt, ohne Bedeutung.
  • BVerwG, 01.07.1959 - VI CB 89.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60
    Das Gesuch des Antragstellers, ihm für die Anträge auf Ergänzung des Beschlusses vom 1. Juli 1959 - BVerwG VI CB 89.59 -, auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen diesen Beschluß und auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung das Armenrecht zu bewilligen, wird abgelehnt.
  • RG, 01.12.1910 - IV 249/10

    Restitutionsklage

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60
    Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist unzulässig, weil keine Tatsachen vorgetragen sind, die einen Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl. RGZ 75, 53 [56] und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., § 154 III 2).
  • BVerwG, 06.12.1960 - VI A 3.60

    Änderung des Rubrums eines Beschlusses als Ergänzung einer Entscheidung bei

    In dem Wiederaufnahmeverfahren hat er mit Schreiben vom 9. Mai 1960 (in den Akten BVerwG VI A 2.60) auch für dieses Verfahren Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt.
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