Rechtsprechung
BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1960,7600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Änderung des Rubrums eines Beschlusses als Ergänzung einer Entscheidung bei Übergehung eines Antrages - Gewährung von Freifahrtvergünstigungen bei der Deutschen Bundesbahn
Verfahrensgang
- BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60
- BVerwG, 21.08.1961 - VI A 2.60
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.06.1957 - II C 38.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60
Aber auch die Behauptung, die genannten Urkunden, nämlich der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 1957 - BVerwG II C 38.57 -, in dessen Rubrum die Bundesbahn als durch den Vorstand vertreten bezeichnet ist, und der Empfangsschein eines schweizerischen Postamtes über eine Sendung, die in Davos am 17. September 1951 an "F ... , O ... " aufgegeben ist, seien Urkunden im Sinne des § 580 Nr. 7 b ZPO, ist nicht schlüssig, denn weder bezüglich des genannten Beschlusses noch bezüglich des Empfangsscheines ist dargetan, daß der Antragsteller sie nicht im Hauptverfahren habe benutzen können; sie wären im übrigen auch für die gesetzlich geregelte Frage, wer die Bundesbahn im Verfahren vertritt, ohne Bedeutung. - BVerwG, 01.07.1959 - VI CB 89.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60
Das Gesuch des Antragstellers, ihm für die Anträge auf Ergänzung des Beschlusses vom 1. Juli 1959 - BVerwG VI CB 89.59 -, auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen diesen Beschluß und auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung das Armenrecht zu bewilligen, wird abgelehnt. - RG, 01.12.1910 - IV 249/10
Restitutionsklage
Auszug aus BVerwG, 06.12.1960 - VI A 2.60
Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist unzulässig, weil keine Tatsachen vorgetragen sind, die einen Wiederaufnahmegrund ergeben (vgl. RGZ 75, 53 [56] und Rosenberg, Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts, 8. Aufl., § 154 III 2).
- BVerwG, 06.12.1960 - VI A 3.60
Änderung des Rubrums eines Beschlusses als Ergänzung einer Entscheidung bei …
In dem Wiederaufnahmeverfahren hat er mit Schreiben vom 9. Mai 1960 (in den Akten BVerwG VI A 2.60) auch für dieses Verfahren Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung gestellt.