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   BVerwG, 06.12.1967 - IV C 66.65   

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BVerwG, 06.12.1967 - IV C 66.65 (https://dejure.org/1967,2305)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1967 - IV C 66.65 (https://dejure.org/1967,2305)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1967 - IV C 66.65 (https://dejure.org/1967,2305)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges in einem Umlegungsverfahren - Wertung einer Geldabfindung in einem Umlegungsverfahren als Enteignungsentschädigung - Möglichkeit einer Entscheidung durch Zwischenurteil bei Zulässigkeit der Klage - Landesrechtlich begründete ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.12.1957 - I C 76.57

    Anforderungen an eine Geldabfindung für die Eigentümer als

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1967 - IV C 66.65
    Im übrigen enthält das Urteil Hinweise für die weitere Sachbehandlung, die sich im wesentlichen auf die Annahme gründen, die Geldabfindung im Umlegungsverfahren sei entgegen BVerwGE 6, 79 auch dann als Enteignungsentschädigung zu werten, wenn die Geldabfindung mit Einverständnis des Betroffenen erfolge.
  • BVerwG, 08.08.1963 - I B 85.62

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage über das Vorliegen einer Enteignung i.F.

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1967 - IV C 66.65
    Gegen die in diesem Urteil enthaltene Nichtzulassung der Revision hat der Beklagte Beschwerde eingelegt, der der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluß vom 8. August 1963 - BVerwG I B 85.62 - entsprochen hat.
  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1967 - IV C 66.65
    Der aus § 42 Abs. 2 VwGO abgeleitete Satz, daß eine Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage unzulässig ist, "wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger geltend gemachten Rechte bestehen oder ihm zustehen können" (Urteil vom 20. März 1964 - BVerwG VII C 10.61 - in BVerwGE 18, 154 [157]), zielt zwar in erster Linie auf die Ausschaltung der sogenannten Popularklage hin, trifft aber nach seiner dem Wortlaut des § 42 Abs. 2 VwGO entsprechenden weiten Fassung neben der Aktivlegitimation die Passivlegitimation gleichermaßen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1980 - 2 A 2186/79

    Verwaltungsprozessrechtliche Voraussetzungen der Aufhebung eines

    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 6. Dezember 1967 - IV C 66.65 -, (nicht veröffentlicht; sowie die Entscheidungen des Senats vom 11. Dezember 1968 - II A 1280/66 -, (nicht veröffentlicht; und vom 28. Februar 1975 - II B 87/75 -, NJW 1975, 2086 = JMBl NW 1975, 227.
  • VG Cottbus, 11.05.2017 - 6 K 607/14

    Anschluss- und Benutzungsrecht; Fernwärmeversorgung; Anspruch auf

    Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Behörde, die gemäß §§ 61 Nr. 3, 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, § 8 BbgVwGG im Prozess für die Stadt auftritt, als Beteiligter mit der Stadt identisch (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1967 - IV C 66.65 -, nicht veröffentlicht, S. 7, 9 des amtlichen Umdruckes; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 28. Februar 1975 - II B 87/75 -, Justizministerialblatt NW 1975, S 227; Beschluss vom 4. April 1979, a.a.O.).
  • BVerwG, 17.07.1980 - 2 B 45.79

    Fehlerhaftigkeit der Lehrproben im Wiederholungsprüfungsverfahren - Verspätetes

    Land und Behörde konnten nicht als zwei verschiedene Beteiligte am Prozeß teilnehmen, sondern bildeten in der Sache eine einheitliche beklagte Partei (vgl. Urteile vom 10. August 1966 - 4 C 63.65 - und vom 6. Dezember 1967 - 4 C 66.65 -).
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