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   BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76   

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BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76 (https://dejure.org/1978,755)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1978 - 1 C 94.76 (https://dejure.org/1978,755)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 1 C 94.76 (https://dejure.org/1978,755)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte - Fristgerechte Anmeldung - Mißbräuchliche Verwendung

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1564
  • MDR 1979, 697
  • DVBl 1979, 725
  • DÖV 1979, 567
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 7.77

    Verhinderung der Waffenführung durch Nichtberechtigte - Sinn und Zweck der

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76
    Mißbräuchliche Verwendung im Sinne des WaffG § 40 meint nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z.B. das Schießen oder das Drohen mit der Waffe -, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann, zB auch die nicht sorgfältige Verwahrung der Waffe und das Überlassen der Waffe an Personen, die zum Waffenbesitz nicht berechtigt sind (Vergleiche BVerwG, 06.12.1978, I C 7.77).
  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Eine solche Aufgabe kann die Vorschrift aber nur erfüllen, wenn sie auch jenseits des eigentlichen Gebrauchmachens von Schusswaffen die Tatbestände erfasst, die für einen derartigen Schutz der Allgemeinheit von Bedeutung sind, so z.B. die Gefahren, die aus einer nicht sorgfältigen Verwahrung der Schusswaffe oder einem Überlassen der Waffen an Nichtberechtigte entstehen können (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 S. 43 f.).

    Bereits unter Geltung der Vorgängervorschrift des § 40 WaffG a.F. war ebenso anerkannt, dass die Behörde das Recht hatte, nach Ausstellung der Waffenbesitzkarte zum Nachweis der Anmeldung ein Waffenbesitzverbot zu erlassen, und es ihr auch möglich sein musste, die Prüfung der Voraussetzungen eines entsprechenden Waffenbesitzverbotes vorbeugend in das Verfahren zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte nach § 59 WaffG 72 einzubeziehen (Urteil vom 6. Dezember 1978 a.a.O. S. 42 f.).

    Dies zeige, dass der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund stehe und dieses Ziel auf dem effektivsten Wege verfolgt werden müsse (Urteil vom 6. Dezember 1978 a.a.O. S. 43 f.).

  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17

    Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 94.76 -, juris, Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 316/17 -, n. v.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 4 MB 53/16 -, juris, Rn. 5; Steindorf, WaffR 10. Aufl., § 5 Rn. 12; Runkel, in: Adolph/Brunner/Bannach, Waffenrecht, 73. EL 2017, § 1 WaffG Rn. 157.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - I C 94.76 -, juris, Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 316/17 -, n. v.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 4 MB 53/16 -, juris, Rn. 5.

  • VGH Bayern, 02.10.2013 - 21 CS 13.1564

    Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und Munition

    Denn missbräuchliche Verwendung im Sinn der Waffengesetze meint nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z.B. das Schießen oder Drohen mit der Waffe -, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann, z.B. auch die nicht sorgfältige Verwahrung (vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1978 - I C 94.76 - NJW 1979, 1564; BayVGH, B.v. 24.06.1999 - 21 ZB 98.429, BayVBl 2000, 153; Lehmann/v. Grotthuss, Aktuelles Waffenrecht, § 5 WaffG Rn. 51 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 23.07.2003 - 18 K 7801/02

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines angeordneten Waffenbesitzverbots;

    Damit mangelt es zugleich an fassbaren Tatsachen, die zukünftig die Gefährdung von Menschen durch den Umgang des Klägers mit Waffen rechtfertigen könnten, vgl. Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Urteil vom 25. Oktober 1993 - 1 S 995/93, NJW 1994, 956; BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14, NJW 1979, 1564.

    Allerdings kann auch die durch Tatsachen begründete Besorgnis einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte zu einem Waffenbesitzverbot gegenüber dem bisherigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt führen, BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14, NJW 1979, 1564.

  • OVG Saarland, 11.12.2008 - 1 B 355/08

    Ableitung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit aus Verhalten des Ehegatten

    (BVerwG, Urteil vom 06.12.1978 - 1 C 94.76 -, NJW 1979, 1564).

    In allen diesen Konstellationen gilt allerdings, dass nicht allein die Tatsache, dass der Ehegatte gewerbe- oder waffenrechtlich unzuverlässig bzw. zum Besitz von Waffen nicht berechtigt ist, zur Versagung oder zum Widerruf der entsprechenden Erlaubnis führt, sondern dass weitere Tatsachen vorliegen müssen, aus denen zu schließen ist, dass der unzuverlässige Ehegatte auf die Führung des Gewerbebetriebes (BVerwG, Beschluss vom 29.05.1964, a.a.O.) oder des Waffenhandels (HessVGH, Urteil vom 26.06.1979, a.a.O.) Einfluss nehmen bzw. dass dem nicht zum Waffenbesitz berechtigten Ehegatten ein ungehinderter Zugriff auf die Waffen ermöglicht wird (BVerwG, Urteil vom 06.12.1978, a.a.O.) .

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 144.80

    Waffenerlaubnis - Waffenbesitzverbot - Besitzausübung - Widerruf der

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist § 40 Abs. 1 WaffG in einem weiten Sinne zu verstehen und umfaßt in seinen Voraussetzungen die durch Tatsachen gerechtfertigte allgemeine Besorgnis, der Waffenbesitzer werde mit seinen Waffen so umgehen, daß andere Personen dadurch zu Schaden kommen können (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14, und - BVerwG 1 C 19.77 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 20).

    Ein Waffenbesitzverbot steht der Ausübung tatsächlicher Gewalt über die von ihm erfaßten Gegenstände zwingend entgegen; es hindert damit einerseits die Erteilung einer Waffenbesitzkarte (Urteil vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14) und erzwingt andererseits den Widerruf einer zuvor erteilten Waffenbesitzkarte nach § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 76, weil Personen, gegen die ein Verbot nach § 40 WaffG 76 ergangen ist, auch die weitere Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schußwaffen nicht erlaubt werden darf.

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80

    Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der

    Die Vorschrift des § 59 Abs. 3 Satz 1 WaffG 76 unterscheidet sich in dieser Hinsicht freilich von § 59 Abs. 4 Satz 2 WaffG 72, der für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte die Zuverlässigkeit des Anmeldenden nicht verlangt (Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14).

    Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang entschieden, daß sich der Geltungswille des § 59 WaffG 72 auf die Verwaltungsakte beschränkt, die während des aus dieser Vorschrift ersichtlichen Zeitraumes beantragt worden sind (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 und - BVerwG 1 C 55.76 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 13).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 20 A 1399/96
    Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 (S. 43 f.); Urteil vom 18. Februar 1983 - 1 C 144.80 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 35 (S. 35); Beschluß vom 3. März 1994 - 1 B 8.94 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69. Eine derartige zukunftsgerichtete Aussage muß sich, soll sie vor dem Gesetz Bestand haben, auf Tatsachen stützen können, die den Schluß zulassen, der Waffeninhaber verdiene künftig nicht mehr das nach dem Waffengesetz zu fordernde Vertrauen, er werde mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewußt umgehen.

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1978 - 1 C 94.76 -, a.a.O., Nr. 14; Beschluß vom 2. Oktober 1981 - 1 B 684.80 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 30 (S. 10 f.).

  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17

    Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung

    Weiter ist davon auszugehen, dass § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 BJagdG und § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG die durch Tatsachen gerechtfertigte allgemeine Besorgnis umfassen, der Waffen- bzw. Munitionsbesitzer werde mit seinen Waffen bzw. seiner Munition nicht so umgehen, dass andere Personen nicht zu Schaden kommen können.(vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1978 - I C 94.76-, DÖV 1979, 567, sowie Beschluss vom 03.03.1994 - 1 B 8.94-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 69; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997 - 20 A 1399/96 -, sowie Beschluss vom 02.06.2003 - 20 B 847/03 - (jeweils zu § 40 Abs. 1 WaffG a.F.); VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 16) Gefordert ist eine zukunftsbezogene Beurteilung unter Einbeziehung und Bewertung aller Tatsachen, die in diesem Zusammenhang bedeutsam sind.
  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 945/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; erlaubnisfreie Waffen; Waffenbesitzverbot; psychische

    Missbräuchliche Verwendung im Sinne des § 40 WaffG a. F. meint danach nicht nur eine waffenspezifische Verwendung - z. B. das Schießen oder das Drohen mit der Waffe, sondern jeden Umgang mit der Waffe, der für andere Personen gefährlich sein kann (BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1978 - I C 94.76 - DVBl 1979, 725 und Bayerischer VGH, Beschluss vom 11. Juni 2001 - 21 ZB 01.631 - BayVBl. 2002, 673; Steindorf, Waffenrecht, 7. A., München 1999, § 40, Rdnr. 4).
  • OLG Koblenz, 15.02.2022 - 1 OLG 32 Ss 153/21

    Überlassen einer erlaubnispflichtigen Waffe durch tatsächliche Gewalteinräumung

  • OVG Thüringen, 10.03.2006 - 3 EO 946/05

    Waffenrecht; Waffenrecht; nachträgliche waffenrechtliche Auflage; Lebensgefährte;

  • BVerwG, 18.02.1983 - 1 B 24.82

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte gem. § 47 WaffG wegen Vorliegens der

  • VGH Hessen, 22.03.1988 - 11 UE 2254/85
  • BGH, 12.06.1990 - VI ZR 297/89

    Überlassen einer Waffe durch vorübergehendes Ablegen in Reichweite eines anderen;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.04.2010 - 7 A 10410/10

    Waffenbesitz unzulässig nach Schüssen in die Luft wegen lauter Party

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2007 - 1 M 179/07

    Einziehung des Jagdscheins wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 16.04.2021 - 17 L 274/21

    Aufbewahrung Schusswaffen Sorgfaltsanforderungen Waffenbesitzkarte

  • VG Münster, 26.09.2006 - 1 K 593/04

    Untersagung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen und Munition;

  • BVerwG, 02.10.1981 - 1 B 684.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 22 L 1877/11

    Widerruf; Unzuverlässigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1998 - 20 A 432/96
  • VG Saarlouis, 10.09.2013 - 1 L 1011/13

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

  • VG Münster, 26.09.2006 - 1 K 972/04

    Ungültigkeit eines Jagdscheines und Einziehung; Missbräuchliche Verwendung von

  • VG Bayreuth, 10.07.2015 - B 1 S 15.432

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen Zugangs einer unberechtigten Person

  • BVerwG, 23.01.1979 - 1 B 120.78

    Klärungsbedürftigkeit des Begriffs des missbräuchlichen Verwendung i.S.d. § 40

  • VG München, 17.04.2013 - M 7 S 13.1255
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