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   BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95   

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BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95 (https://dejure.org/1996,9932)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1996 - 8 C 24.95 (https://dejure.org/1996,9932)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - 8 C 24.95 (https://dejure.org/1996,9932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag für die Kosten einer erstmaligen endgültigen Herstellung einer Straße - Qualifizierung einer Teilstrecke als beitragsfähige Anbaustraße - Vorliegen einer beitragsfähigen Erschließungsstraße im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Geht eine zum Anbau bestimmte Teilstrecke einer einheitlichen öffentlichen Verkehrsanlage in eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke über, verliert diese Straße von da an ihre Qualität als beitragsfähige Anbaustraße, wenn die beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke - erstens - den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit vermittelt und - zweitens - im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist (wie Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95).

    Eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke einer bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Straße vermittelt den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit, wenn sie mehr als 100 m lang ist, und sie ist im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung, wenn ihre Ausdehnung jedenfalls ein Fünftel der Ausdehnung der gesamten Verkehrsanlage ausmacht (wie Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 8 C 32.95).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Auf der Grundlage dieser Feststellungen ist davon auszugehen, daß (auch) die Straße Am G. dem Grundstück das vermittelt, was es zu seiner zulässigen baulichen Nutzung an verkehrsmäßiger Erschließung braucht, nämlich eine Erreichbarkeit in Form eines mit Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn an das Grundstück Heranfahren- und es von da ab - über den Gehweg - Betretenkönnens (vgl. u.a. Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - BVerwGE 88, 70 [BVerwG 01.03.1991 - 8 C 59/89]); die Verkehrsanlage ist folglich insoweit zum Anbau bestimmt.

    Das gilt unabhängig davon, daß der einschlägige Bebauungsplan für dieses Grundstück ein Zu- und Abfahrtsverbot zur Straße Am G. anordnet (vgl. dazu Urteil vom 1. März 1991 - BVerwG 8 C 59.89 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - DVBl 1996, 1325 m.w.N.) ist für die Beantwortung der Frage, ob ein Straßenzug eine einzelne beitragsfähige Erschließungsanlage ist oder aus mehreren Anlagen besteht, - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten geprägte Erscheinungsbild abzustellen.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94

    Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Das ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 33.94 - Buchholz 306.11 § 127 BauGB Nr. 81 S. 23 ) zur erschließungsrechtlichen Selbständigkeit von Stichstraßen erst der Fall, wenn sie mehr als 100 m lang sind.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 30.93

    Erschließungsrechtliche Selbständigkeit einer Stichstraße - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Doch läßt sich auf der Grundlage der bisherigen tatsächlichen Feststellungen des Berfungsgerichts nicht abschließend beurteilen, ob es sich bei diesem Stichweg um eine erschließungsrechtlich (schon) selbständige oder (noch) unselbständige Anlage handelt (vgl. zu dieser Unterscheidung im einzelnen Urteil vom 23. Juni 1995 - BVerwG 8 C 30.93 - Buchholz 406.1 § 127 BauGB Nr. 80 S. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Zuzustimmen ist dem Berufungsgericht allerdings in dem Ansatz, es könne dahinstehen, ob das offenbar auf § 9 Abs. 1 Nr. 25 a (seinerzeit) BBauG gestützte und inhaltlich mit dieser Bestimmung vereinbare (vgl. dazu Beschluß vom 24. April 1991 - BVerwG 4 NB 24.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 49 S. 51 ) Anpflanzungsgebot auch mit Blick auf das Flurstück 54/1 in Ordnung geht.
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Denn eine Straße ist nur "zum Anbau bestimmt" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB, wenn und soweit an sie angebaut werden darf, d.h. wenn und soweit sie die an sie angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar (oder sonstwie in nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlicher Weise nutzbar) macht (vgl. etwa Urteil vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - BVerwGE 67, 216 [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82]).
  • BVerwG, 06.08.1982 - 4 C 58.80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sog. Überraschungsurteils; Umfang des

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Denn der eigentumsrechtlich geschützte Anliegergebrauch reicht soweit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert (vgl. Urteile vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75], und vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 S. 7 ).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Denn der eigentumsrechtlich geschützte Anliegergebrauch reicht soweit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert (vgl. Urteile vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 15.75 - BVerwGE 54, 1 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 15/75], und vom 6. August 1982 - BVerwG 4 C 58.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 27 S. 7 ).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 1.75

    Verteilung des Erschließungsaufwands auf einseitig zum Anbau bestimmten Straßen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 24.95
    Denn die an der nicht anbaubaren Straßenstrecke liegenden Grundstücke sind - mangels Bebaubarkeit schon - nicht erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB und nehmen deshalb nicht an der Verteilung des entstandenen Erschließungsaufwands teil (vgl. Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG IV C 1.75 - BVerwGE 52, 364 [BVerwG 29.04.1977 - IV C 1/75]).
  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 70.72

    Erschließungsbeitragspflicht und Bestandsschutz; Verlust der Bestimmung als

  • BVerwG, 23.06.1972 - IV C 16.71

    Voraussetzungen für die Abrechnung einer Straße als eine einzelne

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