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   BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16   

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https://dejure.org/2016,54337
BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16 (https://dejure.org/2016,54337)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.2016 - 1 WB 22.16 (https://dejure.org/2016,54337)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 1 WB 22.16 (https://dejure.org/2016,54337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Zulassung zur Laufbahn des militärfachlichen Dienstes; Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen bei übereinstimmender Erledigungserklärung; Zulassung zur Laufbahn des militärfachlichen Dienstes; Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 31.16

    Erstellung einer Laufbahnbeurteilung für die Umwandlung eines Dienstverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    Die Beschwerdeakten des Bundesministeriums der Verteidigung - R II 2 - Az.: ... -, die Gerichtsakte des Verfahrens BVerwG 1 WB 31.16 und die Personalgrundakte des Antragstellers haben dem Senat bei der Beratung vorgelegen.
  • BVerwG, 09.10.1990 - 1 WB 108.90

    Wehrbeschwerderecht: Folgen einer fehlenden Kostenregelung in einem

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    Im wehrdienstgerichtlichen Antragsverfahren, in dem keine Gerichtsgebühren erhoben werden (§ 20 Abs. 4 WBO i.V.m. § 137 Abs. 1 WDO), führt eine vergleichsweise Regelung in entsprechender Anwendung des in § 160 VwGO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens dazu, dass jeder Beteiligte seine Auslagen selbst trägt und die vom Antragsteller angeregte hälftige Auferlegung seiner notwendigen Aufwendungen auf den Bund damit nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1984 - 1 WB 174.82 - NZWehrr 1985, 30 und vom 9. Oktober 1990 - 1 WB 108.90 und 1 WB 131.90 - NZWehrr 1991, 115).
  • BVerwG, 26.11.1981 - 1 WB 99.81

    Außergerichtlicher Vergleich - Kostenerstattung - Antrag auf gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    In diesem Fall wäre für die Kostenentscheidung die auch im Wehrbeschwerdeverfahren im Rahmen des § 20 Abs. 3 WBO entsprechend anwendbare Vorschrift des § 160 VwGO heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1978 - 1 WB 201.77 - juris Rn. 12 und vom 26. November 1981 - 1 WB 99.81 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 08.03.1978 - 1 WB 201.77

    Auslagenüberbürdung - Antrag auf gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    In diesem Fall wäre für die Kostenentscheidung die auch im Wehrbeschwerdeverfahren im Rahmen des § 20 Abs. 3 WBO entsprechend anwendbare Vorschrift des § 160 VwGO heranzuziehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 1978 - 1 WB 201.77 - juris Rn. 12 und vom 26. November 1981 - 1 WB 99.81 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 07.09.1984 - 1 WB 174.82

    Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen Vergleich und

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    Im wehrdienstgerichtlichen Antragsverfahren, in dem keine Gerichtsgebühren erhoben werden (§ 20 Abs. 4 WBO i.V.m. § 137 Abs. 1 WDO), führt eine vergleichsweise Regelung in entsprechender Anwendung des in § 160 VwGO zum Ausdruck kommenden Rechtsgedankens dazu, dass jeder Beteiligte seine Auslagen selbst trägt und die vom Antragsteller angeregte hälftige Auferlegung seiner notwendigen Aufwendungen auf den Bund damit nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1984 - 1 WB 174.82 - NZWehrr 1985, 30 und vom 9. Oktober 1990 - 1 WB 108.90 und 1 WB 131.90 - NZWehrr 1991, 115).
  • BVerwG, 22.04.2008 - 1 WB 4.08
    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    Danach ist bei übereinstimmender Erledigungserklärung über die Kosten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (§ 20 Abs. 3 WBO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO; stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. April 2008 - 1 WB 4.08 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.08.2012 - 1 WB 29.12

    Antrag eines Zeitsoldaten auf Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    Seine Erledigungserklärung steht damit einer Rücknahme des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gleich, bei der - wie auch sonst in den Fällen einer verdeckten oder "versteckten" Antragsrücknahme - eine Auferlegung von Kosten auf den Bund nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - 1 WB 173.72 - BVerwGE 46, 81 und vom 29. August 2012 - 1 WB 29.12 - Rn. 9).
  • BVerwG, 21.02.1973 - I WB 173.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    Seine Erledigungserklärung steht damit einer Rücknahme des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gleich, bei der - wie auch sonst in den Fällen einer verdeckten oder "versteckten" Antragsrücknahme - eine Auferlegung von Kosten auf den Bund nicht in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1973 - 1 WB 173.72 - BVerwGE 46, 81 und vom 29. August 2012 - 1 WB 29.12 - Rn. 9).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 6 B 137.84

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Kostenentscheidung - Wehrpflichtiger -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.2016 - 1 WB 22.16
    Der Antragsteller hat damit das erledigende Ereignis selbst herbeigeführt und seinem Rechtsschutzbegehren willentlich die Grundlage entzogen (vgl. zu diesem Kriterium BVerwG, Beschluss vom 18. September 1984 - 6 B 137.84 - Buchholz 310 § 161 Nr. 63 S. 5).
  • BVerwG, 17.01.2020 - 1 WDS-VR 9.19

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz in einem Konkurrentenstreit; Stellenbesetzung

    Denn seine Erledigterklärung kommt einer verdeckten Rücknahme des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz gleich, bei der dem Bund keine Kosten aufzuerlegen sind (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 1 WB 22.16 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 WB 30.20

    Übereinstimmende Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Die Erledigterklärung des Antragstellers, weil er das Verfahren nicht weiterbetreiben wolle, kommt einer verdeckten Rücknahme des Antrags auf gerichtliche Entscheidung gleich, bei der dem Bund keine Kosten aufzuerlegen sind (stRspr; vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 2016 - 1 WB 22.16 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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