Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1895
BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95 (https://dejure.org/1995,1895)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1995 - 1 B 14.95 (https://dejure.org/1995,1895)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 1 B 14.95 (https://dejure.org/1995,1895)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1895) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beiladung - Entziehung der Gaststättenerlaubnis - Ehefrau des Gastwirts - Mitinhaberin der Gastwirtschaft - Verfahrensmangel - Unterbliebene einfache Beiladung - Voraussetzungen für eine einfache Beiladung - Voraussetzungen für eine notwendige Beiladung - Ehefrau als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
    Die unterbliebene einfache Beiladung stellt keinen Verfahrensverstoß dar, auf dem die Berufungsentscheidung beruhen kann (vgl. BVerwGE 37, 116; 55, 8 ).

    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Dritten eingegriffen wird, das heißt seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - DokBer A 1995, 47).

  • BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 44.70
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
    Zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigt ist nur derjenige, der schon in der Vorinstanz Beteiligter war (vgl. z.B. § 132 Abs. 1 VwGO; BVerwGE 38, 290 ; Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 14.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 04.11.1987 - 1 B 112.87

    Beendigung des Rechtsstreits - Prozessvergleich - Dritter - Fehlende Mitwirkung -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
    Dies gilt auch dann, wenn sie zu Unrecht nicht beigeladen worden sein sollte (vgl. auch Beschluß vom 4. November 1987 - BVerwG 1 B 112.87 - Buchholz 130 § 9 RuStAG Nr. 8).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 42.70

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtssache an das Bundesverfassungsgericht -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
    Die unterbliebene einfache Beiladung stellt keinen Verfahrensverstoß dar, auf dem die Berufungsentscheidung beruhen kann (vgl. BVerwGE 37, 116; 55, 8 ).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88

    Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
    Zur Einlegung eines Rechtsmittels berechtigt ist nur derjenige, der schon in der Vorinstanz Beteiligter war (vgl. z.B. § 132 Abs. 1 VwGO; BVerwGE 38, 290 ; Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 14.88 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 52).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 1 B 21.88

    Anforderung an die Notwendigkeit der Beiladung eines Dritten zu einem

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Dritten eingegriffen wird, das heißt seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - DokBer A 1995, 47).
  • BVerwG, 19.01.1984 - 3 C 88.82

    Bindungswirkung einer Normenkontrollentscheidung des Oberverwaltungsgerichts über

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Dritten eingegriffen wird, das heißt seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - DokBer A 1995, 47).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 70.94

    Beiladung Dritter nach Verlust ihrer Mitgliedschaft in der jeweiligen Innung

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1995 - 1 B 14.95
    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte des Dritten eingegriffen wird, das heißt seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (BVerwGE 55, 8 ; Urteil vom 19. Januar 1984 - BVerwG 3 C 88.82 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 49 S. 12; Beschluß vom 22. Februar 1988 - BVerwG 1 B 21.88 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 115 S. 14; Beschluß vom 2. November 1994 - BVerwG 1 B 70.94 - DokBer A 1995, 47).
  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein zu Unrecht nicht Beigeladener die Entscheidung der Vorinstanz nicht mit einem Rechtsmittel angreifen; zur Einlegung eines Rechtsmittels ist danach nur berechtigt, wer schon in der Vorinstanz Beteiligter war (BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG 8 C 44.70 - BVerwGE 38, 290 ; s. ferner: Beschluss vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117; Beschluss vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - a.a.O., S. 661 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07

    Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung;

    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 - BVerwG 11 C 8.97 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 - BVerwG 9 B 18.05 - juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 - 1 BvR 675/06 - juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 09.01.1999 - 11 C 8.97

    notwendige Beiladung; atomrechtliche Anlagenaufsicht; Auftragsverwaltung der

    Diese Voraussetzung liegt nur vor, wenn die begehrte Sachentscheidung des Gerichts nicht wirksam getroffen werden kann, ohne daß dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte der Dritten eingegriffen wird, das heißt ihre Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 4 ).
  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 10 LA 138/12

    Angabe eines erlernten, aber nicht ausgeübten Berufs im Wahlvorschlag

    Da nach § 65 Abs. 1 VwGO die einfache Beiladung im Ermessen des Gerichts steht, kann ihr Unterlassen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kein Verfahrensmangel sein (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG VII C 42.70 -, BVerwGE 37, 116 = Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 = MDR 1971, 516 = DÖV 1971, 458 = NJW 1971, 1419 = JR 1971, 387; Beschluss vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 -, Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 = GewArch 1997, 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2003 - 14 S 444/03

    Spielhallenähnliches Unternehmen - räumliche Konzentration von Geräten ohne

    Nach der Rechtsprechung des Senats, die ersichtlich auch der angefochtenen Entscheidung zu Grunde liegt, sind die Voraussetzungen für ein Einschreiten der Behörde gegen eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach § 15 Abs. 2 der Gewerbeordnung - GewO - bereits dann erfüllt, wenn die erforderliche Erlaubnis nicht vorliegt, also schon dann, wenn lediglich gegen formelles Recht verstoßen wird (Beschluss des Senats vom 17.9.1998 - 14 S 1687/98 - Beschluss vom 26.8.1986 - 14 S 2070/86 -, GewArch 1987, 134; vgl. auch Urteil des Gerichtshofs vom 24.11.1982, GewArch 1983, 94; Hess. VGH, Urteil vom 23.9.1996, GewArch 1997, 76; Bay. VGH, Beschluss vom 17.3.1987, GewArch 1987, 231).

    Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass - was im Rahmen der Ermessensausübung von Bedeutung wäre (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.11.1982 a.a.O. S. 96; Beschluss vom 2.10.1985 - 3 S 2397/85 -, GewArch 1986, 161; Hess. VGH vom 23.9.1996, GewArch 1997, 76) - einem Antrag der Antragstellerin auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis, wenn er gestellt würde, offensichtlich zu entsprechen wäre oder dass die Antragstellerin durch die Untersagung des formell illegalen Spielbetriebs einer Existenzgefährdung ausgesetzt sei.

  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 2.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 BVerwG 11 C 8.97 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 BVerwG 9 B 18.05 juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 1 BvR 675/06 juris Rn. 18 f.).
  • BVerwG, 12.02.2004 - 6 B 70.03

    Anforderungen an den Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; Bestimmung des

    Das Absehen von einer einfachen Beiladung stellt keinen Verfahrensfehler dar, auf dem das Berufungsurteil beruhen kann (Beschluss vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2003 - 14 S 2251/02

    Bauartzulassungswidrige Umrüstung von Geldmünzen auf Wertmarken

    Ob diese spezielle Anforderung aber auch im Fall des Antragstellers zu stellen ist, ist im Hinblick darauf fraglich, dass der Antragsteller die in seinen Spielhallen aufgestellten, bis dahin rechtlich unbedenklichen Geldspielgeräte eigenmächtig technisch verändert hat, anstatt das Ergebnis eines die geänderte Bauart betreffenden Zulassungsverfahrens beim Physikalisch-Technischen Bundesamt abzuwarten (zum vorläufigen Rechtsschutz bei eigenmächtigem Vorgehen vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17.03.1987, GewArch 1987, 231; Beschluss vom 09.08.1996, GewArch 1996, 474; Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1996, GewArch 1997, 76).
  • BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 3.07

    Mobilfunktarife: Eilanträge der Netzbetreiber abgelehnt

    Dies setzt voraus, dass die begehrte Sachentscheidung nicht wirksam getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig und unmittelbar in Rechte des Dritten eingegriffen wird, d.h. seine Rechte gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschlüsse vom 7. Februar 1995 BVerwG 1 B 14.95 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117 S. 5, vom 9. Januar 1999 BVerwG 11 C 8.97 Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 131 S. 1 und vom 21. März 2006 BVerwG 9 B 18.05 juris Rn. 13 ; s. auch BVerfG, Beschluss vom 9. November 2006 1 BvR 675/06 juris Rn. 18 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2007 - 1 L 62/07

    Zur Einstellung eines Beamten bei negativer Laufbahnbefähigungsfeststellung

    Die unterbliebene einfache Beiladung (§ 65 Abs. 1 VwGO) stellt keinen Verfahrensverstoß dar, auf dem eine gerichtliche Entscheidung beruhen kann (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1992 - Az.: 1 B 14.95 -, Buchholz 310 § 65 Nr. 117 [m. w. N.]).
  • VGH Bayern, 02.05.2017 - 22 C 17.636

    Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Errichtung eines Multiplex-Kinos,

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Baugenehmigung zur Errichtung eines

  • BVerwG, 27.09.2007 - 6 VR 2.07
  • BFH, 20.07.2001 - VII B 285/00

    Verfahrensmangel - Anspruchs auf rechtliches Gehör - Berechnung der Abgabenhöhe -

  • BVerwG, 30.10.2007 - 6 C 2.07
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2001 - 14 S 1134/01

    Löschung aus der Handwerksrolle - keine notwendige Beiladung der IHK

  • BVerwG, 27.07.2001 - 4 B 54.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Verfahrensfehler wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 12 A 1842/11

    Relevanz von im Innenverhältnis wirksamen Verpflichtungen zwischen Käufer und

  • VG Düsseldorf, 29.07.2002 - 18 L 2484/02

    Rechtmäßigkeit einer Schließungsverfügung bzgl. des Ausschank von Getränken

  • VGH Bayern, 31.03.2010 - 22 CS 10.488

    Einstellung des Betriebs einer ohne Erlaubnis betriebenen Spielhalle

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht