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BVerwG, 07.02.2005 - 5 B 70.04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, welche Kriterien für den Abschluss einer Vereinbarung nach § 93 Abs. 7 S. 4 Bundessozialhilfegesetz (BSGH) maßgeblich sind
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Verfahrensgang
- VG Münster, 07.01.2003 - 5 K 1427/99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2004 - 12 A 858/03
- BVerwG, 07.02.2005 - 5 B 70.04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.09.2001 - 5 B 54.01
Aufgabe des Beschwerdeverfahrens - Klärungsbedürftigkeit einer Frage im …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2005 - 5 B 70.04
In seinem auch vom Oberverwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 20. September 2001 - BVerwG 5 B 54.01 - (FEVS 53, 504) hat der erkennende Senat dargelegt, dass es sich dem Gesetz unmittelbar entnehmen lässt, dass ein Anspruch auf Übernahme der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen aus § 93 Abs. 7 Satz 4 BSHG i.V.m. § 82 Abs. 4 SGB XI bestehen kann, wenn zwar eine landesrechtliche Regelung zur Förderung in Bezug auf Investitionsaufwendungen besteht, die Pflegeeinrichtung im konkreten Fall aber nicht nach Landesrecht gefördert wird. - BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91
Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen - …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2005 - 5 B 70.04
Mit ihrem Rechtsstandpunkt, dass die Einbeziehung von Bedarfsgesichtspunkten in das nach § 93 Abs. 2 BSHG bestehende Abschlussermessen des Sozialhilfeträgers nicht zulässig sei (S. 16 Mitte des Berufungsurteils), hat sich die Vorinstanz der Rechtsprechung des Senats angeschlossen, dass der Gesetzgeber die Sozialhilfeträger zu einer "Angebotssteuerung" beim Gebrauch ihres Abschlussermessens nicht ermächtigt hat (BVerwGE 94, 202 ).
- OVG Sachsen, 09.11.2023 - 3 A 62/22
Förderung der freien Träger der Jugendhilfe; Festbetragsfinanzierung; Festsetzung …
Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Urt. v. 12. April 2006 - 5 B 70/04 - und - 5 B 336/04 -) gehe in seiner Rechtsprechung davon aus, dass es sich bei der Förderung der Geschäftsstellen freier Träger der Jugendhilfe stets um eine Projektförderungsmaßnahme handele. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2005 - 12 A 1218/04 Die Entscheidung ist nach Zurückweisung der Revisionsbeschwerde durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Februar 2005 - 5 B 70.04 - rechtskräftig geworden.