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   BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16   

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BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16 (https://dejure.org/2017,5946)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.2017 - 6 B 30.16 (https://dejure.org/2017,5946)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 6 B 30.16 (https://dejure.org/2017,5946)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 103 GG, § 55 Abs 9 TKG vom 03.05.2012, § 55 Abs 5 TKG vom 03.05.2012
    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer Vergabeanordnung; Zuteilung von Frequenzen

  • Wolters Kluwer

    Verlängerung der Zuteilung von Frequenzen (Frequenznutzungsrechte) aus dem Bereich von 2,6 GHz für regionale Versorgungsgebiete; Reichweite der Sperrwirkung einer Vergabeanordnung in zeitlicher Hinsicht über den Abschluss eines Vergabeverfahrens hinaus; ...

  • rewis.io

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer Vergabeanordnung; Zuteilung von Frequenzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlängerung der Zuteilung von Frequenzen (Frequenznutzungsrechte) aus dem Bereich von 2,6 GHz für regionale Versorgungsgebiete; Reichweite der Sperrwirkung einer Vergabeanordnung in zeitlicher Hinsicht über den Abschluss eines Vergabeverfahrens hinaus; ...

  • rechtsportal.de

    Verlängerung der Zuteilung von Frequenzen (Frequenznutzungsrechte) aus dem Bereich von 2,6 GHz für regionale Versorgungsgebiete; Reichweite der Sperrwirkung einer Vergabeanordnung in zeitlicher Hinsicht über den Abschluss eines Vergabeverfahrens hinaus; ...

  • datenbank.nwb.de

    Bestandskräftige Anordnung eines Vergabeverfahrens; Sperrwirkung einer Vergabeanordnung; Zuteilung von Frequenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 22.06.2011 - 6 C 3.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Nachdem der Senat diese Entscheidung auf die Revision der Klägerin mit Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen hat, hat dieses die Klage mit Urteil vom 3. September 2014 wiederum abgewiesen (Az.: 21 K 4413/11).

    Zudem habe sich das Oberverwaltungsgericht für sein Verständnis der Befristungsklausel auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. September 2014 (Az.: 21 K 4413/11) und das Urteil des Senats vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6) bezogen, die, was die Auslegung der besagten Klausel anbelange, ihrerseits auf dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2008 beruhten, den der Senat mit Beschluss vom 24. September 2009 - 6 B 5.09 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 2) insgesamt wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs der Klägerin aufgehoben habe.

    Dies entspricht dem Abschichtungseffekt bestandskräftiger Zwischenentscheidungen nach dem Modell des gestuften Verfahrens, das den Regelungen über die Vergabe und Zuteilung von Frequenzen bei einer Knappheit im Sinne des § 55 Abs. 10 Satz 1 TKG zugrunde liegt (vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 24 ff., vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 14 f., vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 14 f., 33 und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 42 ff.).

    Zudem hat sich das Oberverwaltungsgericht entgegen der Ansicht der Klägerin in zutreffender Weise auf die Rechtsprechung des Senats bezogen, derzufolge die durch die Vergabeanordnung bewirkte Umwandlung eines Anspruchs auf Einzelzuteilung in einen Anspruch auf chancengleiche Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht dadurch auflösend bedingt ist, dass es die Bundesnetzagentur versäumt, über den Zuteilungsantrag rechtzeitig zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 16 und vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 33).

    Der Erlass einer Vergabeanordnung hat nach § 55 Abs. 10 Satz 1 TKG (§ 55 Abs. 9 Satz 1 TKG a.F.) die Feststellung einer Frequenzknappheit zur Voraussetzung (BVerwG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 26).

  • BVerwG, 02.11.2011 - 3 B 54.11

    Berufliche Rehabilitierung; Widerspruch; Versäumung der Widerspruchsfrist;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Dabei kann dahinstehen, ob das von dem Oberverwaltungsgericht für den begehrten Verlängerungszeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 10. März 2016 gewählte Verfahren einer Abweisung der Klage sowohl aus prozessrechtlichen als auch aus sachlich-rechtlichen Gründen (UA S. 13 ff.) als fehlerhaft zu beurteilen ist (vgl. allgemein verneinend: BVerwG, Beschluss vom 11. November 1991 - 4 B 190.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 237; bejahend: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 ; Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 6).

    Dieser könnte vielmehr fortgedacht werden, ohne dass die klageabweisende Entscheidung in ihrem betroffenen Teil entfiele (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 6 B 6.11 - juris Rn. 9; für die entsprechende Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO beim Hinzutreten eines weiteren Verfahrensfehlers: BVerwG, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 7).

    Über den Wortlaut der Norm hinaus hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO beachtlichen Verfahrensmangels auch zu rein kassatorischen und teilweise auch zu reformatorischen Entscheidungen im Sinne von Korrekturen des angefochtenen Urteils im Beschwerdeverfahren befugt gesehen (vgl. die in BVerwG, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 7 genannten Entscheidungen).

    Da diese Voraussetzung hier nicht erfüllt ist (anders beim Hinzutreten eines weiteren Verfahrensfehlers: BVerwG, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 7), gibt es für die von der Klägerin begehrte Umwandlung des in Rede stehenden Sachausspruchs in eine Prozessentscheidung, die im Rahmen eines Revisionsverfahrens in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO zulässig sein mag (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 ), in dem hier vorliegenden Beschwerdeverfahren keine Grundlage.

  • BVerwG, 01.09.2009 - 6 C 4.09

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Zuteilungsanspruch; Vergabe; Vergabeanordnung;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Bestandskraft der Vergabeanordnung dem Anspruch auf Einzelzuteilung uneingeschränkt entgegensteht (BVerwG, Urteil vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 28 a.E.).

    Dies entspricht dem Abschichtungseffekt bestandskräftiger Zwischenentscheidungen nach dem Modell des gestuften Verfahrens, das den Regelungen über die Vergabe und Zuteilung von Frequenzen bei einer Knappheit im Sinne des § 55 Abs. 10 Satz 1 TKG zugrunde liegt (vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 24 ff., vom 23. März 2011 - 6 C 6.10 - BVerwGE 139, 226 Rn. 14 f., vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 14 f., 33 und vom 10. Oktober 2012 - 6 C 36.11 - BVerwGE 144, 284 Rn. 42 ff.).

    Zudem hat sich das Oberverwaltungsgericht entgegen der Ansicht der Klägerin in zutreffender Weise auf die Rechtsprechung des Senats bezogen, derzufolge die durch die Vergabeanordnung bewirkte Umwandlung eines Anspruchs auf Einzelzuteilung in einen Anspruch auf chancengleiche Teilnahme an dem Vergabeverfahren nicht dadurch auflösend bedingt ist, dass es die Bundesnetzagentur versäumt, über den Zuteilungsantrag rechtzeitig zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 16 und vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 33).

  • BVerwG, 24.09.2009 - 6 B 5.09

    Frequenz, Frequenzzuteilung, Vergabeanordnung, Frequenznutzungsplan,

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Diese Entscheidung hat der Senat auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin mit Beschluss vom 24. September 2009 - 6 B 5.09 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 2) wegen Verfahrensfehlerhaftigkeit nach § 133 Abs. 6 VwGO aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.

    Zudem habe sich das Oberverwaltungsgericht für sein Verständnis der Befristungsklausel auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. September 2014 (Az.: 21 K 4413/11) und das Urteil des Senats vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6) bezogen, die, was die Auslegung der besagten Klausel anbelange, ihrerseits auf dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2008 beruhten, den der Senat mit Beschluss vom 24. September 2009 - 6 B 5.09 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 2) insgesamt wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs der Klägerin aufgehoben habe.

    Insbesondere bezieht sich die Passage in dem Beschluss des Senats vom 24. September 2009 - 6 B 5.09 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 2 Rn. 8), in der die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für ein vereinfachtes Berufungsverfahren nach § 130a Satz 1 VwGO unter anderem wegen der "äußerst komplexen tatsächlichen Bewertungen im Zusammenhang mit dem Inhalt der Frequenzzuteilungen, deren Verlängerung die Klägerin begehrt" als fehlerhaft bewertet wird, nach dem Darstellungsgang der Entscheidung nicht auf die Frage der Auslegung der Befristungsklausel, sondern auf die Nutzungsparameter der Frequenzzuteilungen, deren Verlängerung die Klägerin begehrt.

  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 59.14

    Telekommunikation; Mobilfunk; Vergabe von Funkfrequenzen; Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil hat der Senat mit Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11) zurückgewiesen.

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53 und vom 8. Juni 2016 - 6 B 40.15 - juris Rn. 36).

  • VG Köln, 03.09.2014 - 21 K 4413/11

    Vergabe und Zuteilung von Funkfrequenzen im Vergabeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Nachdem der Senat diese Entscheidung auf die Revision der Klägerin mit Urteil vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht Köln zurückverwiesen hat, hat dieses die Klage mit Urteil vom 3. September 2014 wiederum abgewiesen (Az.: 21 K 4413/11).

    Zudem habe sich das Oberverwaltungsgericht für sein Verständnis der Befristungsklausel auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 3. September 2014 (Az.: 21 K 4413/11) und das Urteil des Senats vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6) bezogen, die, was die Auslegung der besagten Klausel anbelange, ihrerseits auf dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2008 beruhten, den der Senat mit Beschluss vom 24. September 2009 - 6 B 5.09 - (Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 2) insgesamt wegen einer Verletzung des rechtlichen Gehörs der Klägerin aufgehoben habe.

  • BVerwG, 12.07.2000 - 7 C 3.00

    Feststellungsklage; Subsidiarität; Unterlassungsklage; Erledigung;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Dabei kann dahinstehen, ob das von dem Oberverwaltungsgericht für den begehrten Verlängerungszeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 10. März 2016 gewählte Verfahren einer Abweisung der Klage sowohl aus prozessrechtlichen als auch aus sachlich-rechtlichen Gründen (UA S. 13 ff.) als fehlerhaft zu beurteilen ist (vgl. allgemein verneinend: BVerwG, Beschluss vom 11. November 1991 - 4 B 190.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 237; bejahend: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 ; Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 6).

    Da diese Voraussetzung hier nicht erfüllt ist (anders beim Hinzutreten eines weiteren Verfahrensfehlers: BVerwG, Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 7), gibt es für die von der Klägerin begehrte Umwandlung des in Rede stehenden Sachausspruchs in eine Prozessentscheidung, die im Rahmen eines Revisionsverfahrens in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO zulässig sein mag (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 ), in dem hier vorliegenden Beschwerdeverfahren keine Grundlage.

  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Weder beruht dann das vorinstanzliche Urteil auf der hinwegdenkbaren Begründung noch ist die Klärung mit ihr etwa zusammenhängender Grundsatzfragen in einem Revisionsverfahren zu erwarten (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4 S. 4 und vom 8. Juni 2016 - 6 B 40.15 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Wie auch in anderen Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts kann die Berührung des Schutzbereichs eines Grundrechts auch hier im Einzelfall zu einer höheren Gewichtung des Aufhebungsinteresses des betroffenen Grundrechtsträgers im Rahmen einer nach den §§ 48 ff. VwVfG zu treffenden Ermessensentscheidung führen, macht eine solche Entscheidung jedoch nicht verzichtbar (BVerwG, Urteil vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 34).
  • BVerwG, 11.11.1991 - 4 B 190.91
    Auszug aus BVerwG, 07.02.2017 - 6 B 30.16
    Dabei kann dahinstehen, ob das von dem Oberverwaltungsgericht für den begehrten Verlängerungszeitraum vom 1. Januar 2008 bis zum 10. März 2016 gewählte Verfahren einer Abweisung der Klage sowohl aus prozessrechtlichen als auch aus sachlich-rechtlichen Gründen (UA S. 13 ff.) als fehlerhaft zu beurteilen ist (vgl. allgemein verneinend: BVerwG, Beschluss vom 11. November 1991 - 4 B 190.91 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 237; bejahend: BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2000 - 7 C 3.00 - BVerwGE 111, 306 ; Beschluss vom 2. November 2011 - 3 B 54.11 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 96 Rn. 6).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 6 C 36.11

    Telekommunikation; Vergabe von Frequenzen; drahtloser Netzzugang: Frequenzbereich

  • BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05

    Voraussetzungen des Erlöschens eines Anspruchs auf vermögensrechtliche

  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module;

  • BVerwG, 08.05.2014 - 5 B 3.14

    Konkretisierung der Bestimmung der Merkmale einer unangemessenen Dauer des

  • BVerwG, 07.06.2011 - 6 B 6.11

    Bei einer geltendgemachten Abweichung einer das hessische Studienbeitragsrecht

  • VG Köln, 15.06.2007 - 11 K 573/07

    Airdata AG darf Funkfrequenzen behalten

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 C 6.10

    Frequenz; Funkfrequenz; Zuteilung; Vergabe; Vergabeanordnung; Knappheit;

  • VG Köln, 17.03.2010 - 21 K 6772/09

    Klagen gegen Frequenzversteigerung abgewiesen

  • BGH, 05.10.2023 - RiZ(R) 1/23

    BGH - Dienstgericht des Bundes - bestätigt die Zulässigkeit der Versetzung eines

    Nichts anderes kann gelten, wenn - wie hier - über die begehrte Aussetzung im Urteil entschieden wird (vgl. BVerwGE 139, 272 Rn. 15; BVerwG, BeckRS 2017, 103793 Rn. 26; BVerwG, Beschluss vom 15. April 1983 - 1 B 133/82, Buchholz 310 § 94 VwGO Nr. 4 [juris Rn. 5]; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts ist deshalb vom Revisionsgericht nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B6B30.16.0] - juris Rn. 10 und vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Diese Grenzen sind erst dann überschritten, wenn das Gericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 - juris Rn. 10 und vom 20. Februar 2018 - 1 B 3.18 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 24.06.2020 - 6 C 3.19

    Entscheidungen über die Vergabe von Frequenzen für 5 G im Wege der Versteigerung

    Er ist nicht dadurch auflösend bedingt, dass es die Bundesnetzagentur versäumt, über den Zuteilungsantrag rechtzeitig im Sinne von § 55 Abs. 4 Satz 4 und § 61 Abs. 7 Satz 1 TKG zu entscheiden (BVerwG, Urteile vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 16 und vom 22. Juni 2011 - 6 C 3.10 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 6 Rn. 33, 36, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B6B30.16.0] - juris Rn. 31).

    Zudem besteht die Sperrwirkung einer bestandskräftigen Vergabeanordnung gegenüber einem Anspruch des im Vergabeverfahren nicht erfolgreichen Bewerbers auf Zuteilung einer Frequenz auch nach Ablauf der in § 55 Abs. 4 Satz 4 und § 61 Abs. 7 Satz 1 TKG bestimmten Fristen fort (BVerwG, Urteil vom 1. September 2009 - 6 C 4.09 - BVerwGE 134, 368 Rn. 28; Beschluss vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 - juris Rn. 29, 31).

  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 16.20

    Elektronischer Rechtsverkehr; Signatur; besonderes Behördenpostfach (beBPo);

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.01.2018 - 6 B 36.17

    Rücktritt von abgelegten Prüfungen wegen Erkrankung; Unverzüglichkeit;

    Solche Fehler sind revisionsrechtlich regelmäßig nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem materiellen Recht zuzuordnen und können einen Verfahrensmangel deshalb grundsätzlich nicht begründen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B6B30.16.0] - juris Rn. 10 und vom 12. Dezember 2017 - 6 B 30.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:121217B6B30.17.0] - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.02.2024 - 6 B 63.23
    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts ist deshalb vom Revisionsgericht nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53 und vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 - juris Rn. 10).
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 205/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

    Denn eine Entscheidung, die die Änderung oder Aufhebung von Frequenznutzungsrechten unmittelbar bewirkt, zur Sperrwirkung einer bestandskräftigen Vergabeanordnung, die in zeitlicher Hinsicht über den Abschluss des jeweiligen Vergabeverfahrens hinausreicht BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 -, juris (Rn. 31), und deswegen einem anderen Regelungsregime als dem des § 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 TKG unterworfen ist, allgemein dazu VG Köln, Urteil vom 10. Juni 2015 - 21 K 4205/14 -, juris (Rn. 53), trifft die streitgegenständliche Präsidentenkammerentscheidung nicht.
  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 31.17

    Angaben zum Beweisthema; freie Beweiswürdigung; Besetzungsrüge; eingeschlafener

    Die Beweiswürdigung des Tatsachengerichts ist deshalb vom Revisionsgericht nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind und ob solche Einzelumstände ausreichen, die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53 und vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B6B30.16.0] - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 24.07.2018 - 6 B 75.17

    Berechtigung zur Führung eines ausländischen Professorentitels; freie

    Deshalb ist die Beweiswürdigung des Tatrichters in der prozessrechtlich zwischen Tatsachen- und Revisionsinstanz vorgesehenen Kompetenzverteilung nicht daraufhin zu überprüfen, ob sie überzeugend ist, ob festgestellte Einzelumstände mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die abschließende Würdigung des Sachverhalts eingegangen sind oder ob solche Einzelumstände ausreichen, die tatrichterliche Sachverhaltsfeststellung zu tragen (BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 2015 - 6 B 59.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:090615B6B59.14.0] - Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 11 Rn. 53 und vom 7. Februar 2017 - 6 B 30.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070217B6B30.16.0] - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 4 B 73.17

    Verfahrensfehler in Form der Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes;

  • BVerwG, 05.10.2018 - 6 B 148.18

    Verletzung des Überzeugungsgrundsatzes im Prüfungsrecht

  • BVerwG, 20.02.2018 - 1 B 3.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals der Unterstützung einer

  • BVerwG, 12.12.2017 - 6 B 30.17

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • BVerwG, 08.06.2017 - 6 B 62.16

    Räumliche Verlegung des Versammlungsortes

  • BVerwG, 12.12.2019 - 5 B 15.19

    Erstattung von Fahrgeldausfällen für die unentgeltliche Beförderung

  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 300/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

  • VG Sigmaringen, 10.04.2019 - 5 K 1924/18
  • VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 351/19

    5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und

  • BVerwG, 16.02.2018 - 6 B 66.17

    Täuschungsversuch durch Plagiatstellen in einer Hausarbeit i.R.e.

  • BGH, 20.06.2022 - AnwZ (Brfg) 26/21
  • BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 21.18

    Abschiebung eines syrischen Staatsangehörigen nach Bulgarien; Bestehen eines

  • BVerwG, 31.03.2021 - 6 B 55.20

    Anerkennung einer Sanitätsoffizierin als Kriegsdienstverweigerin

  • BVerwG, 20.08.2018 - 1 B 23.18

    Abschiebungsverbot für anerkannte Flüchtlinge nach Bulgarien aufgrund des Drohens

  • BVerwG, 16.08.2018 - 1 B 26.18

    Anerkennung eines syrischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter; Überstellung

  • BVerwG, 28.02.2019 - 6 B 140.18

    Antrag einer Journalistin gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf

  • BVerwG, 30.03.2020 - 2 WNB 1.20

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde gegen Durchsuchung eines Dienstlaptops

  • BVerwG, 02.10.2020 - 6 B 47.20
  • OVG Saarland, 17.09.2018 - 2 A 582/17

    Einbürgerung bei Unterstützung des Salafismus

  • BVerwG, 21.11.2022 - 1 B 37.22

    Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs; Darlegung eines verfahrensrechtlich

  • BVerwG, 03.04.2019 - 1 B 21.19

    Ausgehen von bestandskräftigen Ablehnung des Antrages auf Ausstellung einer

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