Rechtsprechung
BVerwG, 07.03.1986 - 1 B 141.85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausländerrrecht - Familiennachzug - Wartezeit
- hjil.de , S. 19 (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 28.03.1985 - VRs 4 K 251/85
- VGH Baden-Württemberg, 04.11.1985 - 1 S 1195/85
- BVerwG, 07.03.1986 - 1 B 141.85
Papierfundstellen
- NVwZ 1986, 484
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 60.83
Ausländer - Ehegatte - Nachzug - Wartefrist - Einhaltung - Aufenthaltserlaubnis
Auszug aus BVerwG, 07.03.1986 - 1 B 141.85
Zur Verfassungsmäßigkeit einer Wartezeit nach der Eheschließung für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Arbeitnehmer (im Anschluß an BVerwGE 70, 127 = NJW 1985, 2775 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]; BVerwG, VBlBW 1984, 411). - BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84
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Auszug aus BVerwG, 07.03.1986 - 1 B 141.85
Zur Verfassungsmäßigkeit einer Wartezeit nach der Eheschließung für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Arbeitnehmer (im Anschluß an BVerwGE 70, 127 = NJW 1985, 2775 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]; BVerwG, VBlBW 1984, 411). - BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus BVerwG, 07.03.1986 - 1 B 141.85
Zur Verfassungsmäßigkeit einer Wartezeit nach der Eheschließung für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem im Bundesgebiet lebenden ausländischen Arbeitnehmer (im Anschluß an BVerwGE 70, 127 = NJW 1985, 2775 [BVerwG 18.04.1985 - 3 C 34/84]; BVerwG, VBlBW 1984, 411).
- BVerwG, 21.10.1987 - 1 B 122.87
Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Anspruch auf eine …
Entscheidend ist vielmehr, daß eine derartige Wartzeit nicht gefordert werden darf, wenn sie nicht geeignet ist, das mit ihr angestrebte Ziel zu erreichen, Nachzüge in das Bundesgebiet in einem nicht bloß unbedeutenden Maß zu verhindern (vgl. BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; ebenso Beschluß vom 7 März 1986 - BVerwG 1 B 141.85 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG. Nr. 74).Ob eine solche Eignung zu bejahen ist oder nicht, ist übrigens im wesentlichen eine Frage tatsächlicher Art, die insoweit im Revisionsverfahren nicht geklärt werden kann (Beschluß vom 7. März 1986 - BVerwG 1 B 141.85 - a.a.O.).
- BVerwG, 07.08.1986 - 1 B 109.86
Ausländer - Zuzug ausländischer Ehegatten - Familiennachzug
Soweit die Klägerin geltend macht, das Grundrecht des Art. 6 Abs. 1 GG dürfe nur zugunsten verfassungsrechtlich geschützter Rechtsgüter eingeschränkt werden und solche seien in Fällen der vorliegenden Art nicht betroffen, wendet sie sich gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, ohne einen neuen rechtlichen Gesichtspunkt aufzuzeigen (vgl. Beschluß vom 7. März 1986 - BVerwG 1 B 141.85 - NVwZ 1986, 484 = InfAuslR 1986, 133). - BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86
Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer - …
Vielmehr wirkt die in dem Grundrecht des Art. 6 Abs. 1 GG zum Ausdruck kommende Wertentscheidung sowie das Gebot, die Einheit und Selbstverantwortlichkeit der Familie zu respektieren und zu fördern, auf das behördliche Ermessen lenkend und begrenzend ein, wobei jedoch das Förderungsgebot auch in den Fällen der sogenannten "Zuheirat" grundsätzlich dem Staate einen Gestaltungsspielraum beläßt, der eine - nach Maßgabe einer am Verhältnismäßigkeitsprinzip ausgerichteten Güter- und Interessenabwägung - angemessene Wahrung der Belange der Allgemeinheit u.a. in einwanderungspolitischer Hinsicht ermöglicht (vgl. z.B. BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; 71, 228 [BVerwG 25.04.1985 - 5 C 123/83]; Beschluß vom 7. März 1986 - BVerwG 1 B 141.85 - mit weiteren Nachweisen).
- BVerwG, 29.09.1986 - 1 B 173.86
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Vielmehr wirkt das Grundrecht in Fällen wie dem vorliegenden auf das behördliche Ermessen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG lenkend und begrenzend ein, beläßt aber dem Staat einen Gestaltungsspielraum, der eine angemessene Wahrung der Belange der Allgemeinheit auch in einwanderungspolitischer Hinsicht ermöglicht (vgl. z.B. Beschlüsse vom 7. März 1986 - BVerwG 1 B 141.85 - InfAuslR 1986, 123; vom 7. August 1986 - BVerwG 1 B 109.86 - jew. mit Nachw.). - BVerwG, 14.05.1986 - 1 B 69.85
Aufenthaltsrecht für Ausländer mit Familienangehörigen im Bundesgebiet - …
Mit diesem Hinweis auf abweichende Rechtsauffassungen, denen der beschließende Senat nicht gefolgt ist (vgl. dazu auch Beschluß vom 7. März 1986 - BVerwG 1 B 141.85 -), läßt sich jedoch eine klärungsbedürftige Rechtsfrage nicht dartun. - VG Augsburg, 24.03.2009 - Au 3 K 08.990
Nichterfüllung der Ummeldepflicht; tatbestandliche Rückanknüpfung
Dabei gilt es aber zu beachten, dass das Vertrauen auf den Fortbestand gesetzlicher Vorschriften (hier betreffend die Begründung der Behördenzuständigkeit nach dem Standortprinzip) regelmäßig nicht geschützt wird (vgl. zum Ganzen Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 8. Aufl. 2006, Art. 20 RdNr. 69, 73 ff. unter Verweis auf BVerwG vom 22.1.1986, NVwZ 86, 484).