Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,37585
BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05 (https://dejure.org/2006,37585)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2006 - 4 B 75.05 (https://dejure.org/2006,37585)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2006 - 4 B 75.05 (https://dejure.org/2006,37585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,37585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Verlängerung der Entscheidungsfrist über die Genehmigung eines Flächennutzungsplans - Rechtliche Auswirkungen eines in Kraft tretenden Ziels der Raumordnung auf das laufende Genehmigungsverfahren eines Flächennutzungsplans - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.05.2003 - 4 CN 9.01

    Regionalplanung; Ausweisung von Infrastrukturvorhaben; Selbstverwaltungsrecht der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 [BVerwG 20.08.1992 - 4 NB 20/91]; Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 [BVerwG 15.05.2003 - 4 CN 9/01]; Beschluss vom 7. Februar 2005 - BVerwG 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584), von der entgegen der Auffassung der Klägerin (Frage III.3.1) auch das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. u.a. S. 47 f.), steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.

    Schränkt die Landes- oder Regionalplanung die Planungshoheit einzelner Gemeinden ein, so müssen überörtliche Interessen von höherem Gewicht den Eingriff rechtfertigen; der Eingriff in die Planungshoheit muss gerade angesichts der Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung verhältnismäßig sein (vgl. BVerwGE 118, 181 [BVerwG 15.05.2003 - 4 CN 9/01]).

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht - wie die Beigeladene zu 1 geltend macht - von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - (BVerwGE 118, 181) ab.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 17. September 2003 - BVerwG 4 C 14.01 - BVerwGE 119, 25 [BVerwG 17.09.2003 - 4 C 14/01]) liegt der Regelungszweck des § 1 Abs. 4 BauGB in der "Gewährleistung umfassender materieller Konkordanz" zwischen der übergeordneten Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung.

    Die Gemeinde ist - unter dem Vorbehalt der materiellrechtlichen und zeitlichen Erforderlichkeit im Einzelfall - zur Anpassung an die Ziele der Raumordnung nicht nur verpflichtet, wenn sie Bauleitpläne aus eigenem Entschluss und allein aus städtebaulichen Gründen aufstellt oder ändert; sie muss auch dann planerisch aktiv werden, wenn allein geänderte oder neue Ziele der Raumordnung eine Anpassung der Bauleitpläne erfordern (BVerwG, Urteil vom 17. September 2003, a.a.O.).

    Die Standortplanung für Einzelhandelsgroßbetriebe ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 119, 25 [BVerwG 17.09.2003 - 4 C 14/01]) ein überörtliches Interesse, das eine Beschränkung der Planungshoheit rechtfertigen kann.

  • BVerwG, 30.01.2003 - 4 CN 14.01

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Ziele der Regionalplanung; Anpassungsgebot;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesem vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtregelungszusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 [BVerwG 20.08.1992 - 4 NB 20/91]; Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 14.01 - BVerwGE 117, 351 [BVerwG 30.01.2003 - 4 CN 14/01]).

    Ein Flächennutzungsplan, der zunächst mit den Zielen der Raumordnung übereinstimmt, einem später geänderten landesplanerischen Ziel jedoch widerspricht, würde im Übrigen einem Bebauungsplan, der aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt worden ist, gegenüber der geänderten Landesplanung keinen bauleitplanerischen "Bestandsschutz" verleihen (vgl. BVerwGE 117, 351 [BVerwG 30.01.2003 - 4 CN 14/01]).

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
    Der Standort, den der Gesetzgeber den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in der Bauleitplanung zuweist, ist nicht im Abwägungsprogramm zu suchen; er ist diesem vielmehr, wie bereits durch die Stellung des § 1 Abs. 4 BauGB im Gesamtregelungszusammenhang dokumentiert wird, rechtlich vorgelagert (vgl. Beschluss vom 20. August 1992 - BVerwG 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 [BVerwG 20.08.1992 - 4 NB 20/91]; Urteil vom 30. Januar 2003 - BVerwG 4 CN 14.01 - BVerwGE 117, 351 [BVerwG 30.01.2003 - 4 CN 14/01]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 [BVerwG 20.08.1992 - 4 NB 20/91]; Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 [BVerwG 15.05.2003 - 4 CN 9/01]; Beschluss vom 7. Februar 2005 - BVerwG 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584), von der entgegen der Auffassung der Klägerin (Frage III.3.1) auch das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. u.a. S. 47 f.), steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] , Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98]; Beschluss vom 20. September 2005 - BVerwG 4 BN 46.05 - juris).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] , Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98]; Beschluss vom 20. September 2005 - BVerwG 4 BN 46.05 - juris).
  • BVerwG, 07.02.2005 - 4 BN 1.05

    Ziele der Raumordnung; Anpassungspflicht; Bebauungsplan,

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 90, 329 [BVerwG 20.08.1992 - 4 NB 20/91]; Urteil vom 15. Mai 2003 - BVerwG 4 CN 9.01 - BVerwGE 118, 181 [BVerwG 15.05.2003 - 4 CN 9/01]; Beschluss vom 7. Februar 2005 - BVerwG 4 BN 1.05 - NVwZ 2005, 584), von der entgegen der Auffassung der Klägerin (Frage III.3.1) auch das Oberverwaltungsgericht ausgegangen ist (vgl. u.a. S. 47 f.), steht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG der Bindung der gemeindlichen Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht prinzipiell entgegen.
  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2006 - 4 B 75.05
    Nach der Rechtsprechung des Senats kann und muss der Planer bei der Abwägung nicht "alles" berücksichtigen; unbeachtet bleiben können u.a. betroffene Interessen, die - sei es überhaupt, sei es im gegebenen Zusammenhang - nicht schutzwürdig sind, z.B. weil sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, dass "so etwas geschieht" (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 [BVerwG 09.11.1979 - 4 N 1/78] , Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215 [BVerwG 24.09.1998 - 4 CN 2/98]; Beschluss vom 20. September 2005 - BVerwG 4 BN 46.05 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht