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   BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16   

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BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16 (https://dejure.org/2017,7101)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2017 - 6 B 53.16 (https://dejure.org/2017,7101)
BVerwG, Entscheidung vom 07. März 2017 - 6 B 53.16 (https://dejure.org/2017,7101)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. ... 103 Abs. 1; VwGO § 54 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 56 Abs. 1, § 79 Abs. 1 Nr. 1, §§ 88, 117 Abs. 1 Satz 2, § 133 Abs. 5 Satz 1, Abs. 6, § 138 Nr. 1 bis 3, § 173 Satz 1; ZPO §§ 47, 48, 318; KrO §§ 2, 3, 25 Abs. 1 Satz 1, § 31 Abs. 2, § 40c Satz 3 Nr. 10, § 41 Abs. 7 Satz 2, § 51 Abs. 5
    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund; Befangenheit; Befangenheitsantrag; Befangenheitsgrund; Befangenheitsvermutung; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gehörsverstoß; Interessen; Kreistag; Kreistagsmitglied; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 103 Abs. 1
    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund; Befangenheit; Befangenheitsantrag; Befangenheitsgrund; Befangenheitsvermutung; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gehörsverstoß; Interessen; Kreistag; Kreistagsmitglied; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 54 Abs 1 VwGO, § 54 Abs 2 VwGO, § 54 Abs 3 VwGO
    Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters als Kreistagsmitglied

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachen der Besorgnis der Befangenheit nach Urteilserlass und Eintritt der Bindungswirkung; Verletzung der Pflicht eines ehrenamtlichen Richters zur Anzeige eines Befangenheitsgrundes; Hinweis eines ehrenamtlichen Richters auf seine Stellung als Kreistagsmitglied; ...

  • doev.de PDF

    Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters als Kreistagsmitglied

  • rewis.io

    Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters als Kreistagsmitglied

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund; Befangenheit; Befangenheitsantrag; Befangenheitsgrund; Befangenheitsvermutung; Feststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Gehörsverstoß; Interessen; Kreistag; Kreistagsmitglied; ...

  • rechtsportal.de

    Geltendmachen der Besorgnis der Befangenheit nach Urteilserlass und Eintritt der Bindungswirkung; Verletzung der Pflicht eines ehrenamtlichen Richters zur Anzeige eines Befangenheitsgrundes; Hinweis eines ehrenamtlichen Richters auf seine Stellung als Kreistagsmitglied; ...

  • datenbank.nwb.de

    Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters als Kreistagsmitglied

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 468
  • DÖV 2017, 607
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Wird ein Befangenheitsgesuch - wie hier - erst nach Fällung des Urteils und durch Übermittlung des Tenors eingetretener Bindungswirkung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 318 ZPO) angebracht und Nichtzulassungsbeschwerde erhoben, ist das Befangenheitsgesuch mit Blick auf die noch ausstehende (Nicht-)Abhilfeentscheidung der Vorinstanz (§ 133 Abs. 5 Satz 1 VwGO) nicht schon wegen Beendigung der Instanz offensichtlich unzulässig (BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ).

    In der von ihm sinngemäß gerügten Fallvariante eines nach Erlass des Urteils gestellten Befangenheitsantrags, der auf Gründe gestützt wird, die sich erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben, ist Voraussetzung für eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts in materieller Hinsicht, dass der oder die Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität haben vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene; dann läge zugleich ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor (BVerwG, Urteile vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 186).

    Denn die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt auch die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92 - NJW 1995, 1677 ; offengelassen vom Senat noch im Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 184 f.).

  • BVerwG, 21.03.2012 - 6 C 19.11

    Prüfungsrecht; Verfahrensregelungen; Sanktionierung von Prüferbeeinflussungen;

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Das gilt selbst dann, wenn sich die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben (BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 f.; BFH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - IX B 216/07 - BFH/NV 2008, 1510 ; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653; BSG, Beschluss vom 18. April 2000 - B 2 U 201/99 B - HVBG-INFO 2000, 1978; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 100).

    In der von ihm sinngemäß gerügten Fallvariante eines nach Erlass des Urteils gestellten Befangenheitsantrags, der auf Gründe gestützt wird, die sich erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben, ist Voraussetzung für eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts in materieller Hinsicht, dass der oder die Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität haben vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene; dann läge zugleich ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor (BVerwG, Urteile vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 und vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 186).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Der vom Gesetzgeber bewusst als Befangenheits- und nicht als Ausschlussgrund ausgestaltete § 54 Abs. 3 VwGO (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 4 CB 23.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 42 S. 7) ist im vorliegenden Fall mangels eines vor Urteilserlass angebrachten Befangenheitsgesuchs mit Blick auf § 138 Nr. 2 VwGO ohne Bedeutung.

    Die Annahme eines Gehörsverstoßes in der hier vorliegenden Fallkonstellation kompensiert die sich aus § 138 Nr. 2 VwGO ergebende Einschränkung, dass die Besorgnis der Befangenheit nach Erlass eines Urteils und Eintritts der Bindungswirkung (§ 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 318 ZPO) mit Blick auf dessen Prozessordnungsmäßigkeit nicht mehr geltend gemacht werden kann (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1989 - 4 CB 23.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 42 S. 6), auch wenn sich Befangenheitsgründe erst aus der Entscheidung ergeben.

  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Zwar erfasst die zuletzt genannte Vorschrift auch das dem Verwaltungsprozess vorausgegangene Widerspruchsverfahren (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1977 - 5 C 71.75 - BVerwGE 52, 47 ).
  • BFH, 30.05.2008 - IX B 216/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fremdvergleich - fehlerhafte Tatsachenwürdigung und

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Das gilt selbst dann, wenn sich die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben (BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 f.; BFH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - IX B 216/07 - BFH/NV 2008, 1510 ; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653; BSG, Beschluss vom 18. April 2000 - B 2 U 201/99 B - HVBG-INFO 2000, 1978; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 100).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Denn die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt auch die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92 - NJW 1995, 1677 ; offengelassen vom Senat noch im Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 184 f.).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Zutreffend ist der Ansatz der Beschwerde, dass ein Verfahrensfehler darin liegen kann, wenn ein Gericht durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil entscheidet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
  • BVerwG, 04.10.2006 - 6 B 64.06

    Voraussetzungen für die Bejahung eines berechtigten Interesses an der

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Das ist der Fall, wenn eine solche Entscheidung auf einer fehlerhaften Anwendung der prozessualen Vorschriften beruht, z.B. einer Verkennung ihrer Begriffsinhalte und der zugrunde zu legenden Maßstäbe (BVerwG, Beschluss vom 4. Oktober 2006 - 6 B 64.06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 36).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Denn die Frage, ob Befangenheitsgründe gegen die Mitwirkung eines Richters sprechen, berührt auch die prozessuale Rechtsstellung der Verfahrensbeteiligten (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 1993 - 1 BvR 878/90 - BVerfGE 89, 28 ; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1994 - I ZR 121/92 - NJW 1995, 1677 ; offengelassen vom Senat noch im Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 382 S. 184 f.).
  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16
    Das gilt selbst dann, wenn sich die Gründe für die Besorgnis der Befangenheit erst aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils ergeben (BVerwG, Urteil vom 21. März 2012 - 6 C 19.11 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 412 Rn. 18 f.; BFH, Beschluss vom 30. Mai 2008 - IX B 216/07 - BFH/NV 2008, 1510 ; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06 - NJW-RR 2007, 1653; BSG, Beschluss vom 18. April 2000 - B 2 U 201/99 B - HVBG-INFO 2000, 1978; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 138 Rn. 100).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 201/99 B

    Verlust des Rügerechts sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15

    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte

  • BVerwG, 12.03.2013 - 5 B 9.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts; Gegenvorstellung

  • BVerwG, 23.11.1962 - IV B 124.62

    Erfordernis der Vorlegung einer offensichtlich unstatthaften Beschwerde vor dem

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

  • BVerwG, 20.11.2017 - 6 B 47.17

    Besorgnis der Befangenheit; Melderegisterauskunft

    Die Beschwerde des Klägers hat der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts durch Beschluss vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16) in Bezug auf die Abweisung der Feststellungsklage zurückgewiesen.

    Der Kläger hat Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt und die Richter des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, die an dem Beschluss vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16) mitgewirkt haben, als befangen abgelehnt.

    Der Kläger hat diese Ablehnungsgesuche mit den Rechtsauffassungen begründet, die der Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16) vertreten hat.

    Die Gründe des Beschlusses vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16) und die dienstlichen Äußerungen der als befangen abgelehnten Richter ließen eine feindliche Einstellung ihm gegenüber erkennen.

    Für die tragenden Erwägungen, auf die der Beschluss vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16) gestützt ist, reicht jeweils eine Mehrheit von zwei Richtern (§ 196 Abs. 1 GVG).

    Sind die meldegesetzlichen Regelungen über die Auskunftssperre ausschließlich den Rechten der dadurch geschützten Person zu dienen bestimmt, kann die von den abgelehnten Richtern in dem Beschluss vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16) gebilligte Rechtsansicht des Oberverwaltungsgerichts, von einer Auskunftssperre könne keine Stigmatisierung Dritter ausgehen, keinesfalls als unhaltbar angesehen werden.

    bb) Die Parteilichkeit der abgelehnten Richter ist auch nicht deshalb zu besorgen, weil es nach den Gründen des Beschlusses vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16) keinen Verfahrensfehler darstellt, dass die Richter des Oberverwaltungsgerichts mehrere gegen sie gerichtete Ablehnungsgesuche als unbeachtlich behandelt haben.

    Diese Maßstäbe liegen dem Beschluss vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16) zugrunde, wie die Ausführungen in den Beschlussgründen zeigen (unter Rn. 9).

    Davon ausgehend ist die Würdigung des Senats in dem Beschluss vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16), das Oberverwaltungsgericht habe die nachfolgenden Ablehnungsgesuche des Klägers zu Recht als unbeachtlich angesehen, nicht zu beanstanden.

    cc) Zumindest vertretbar und damit keine Befangenheit begründend ist auch die Auffassung der abgelehnten Richter in dem Beschluss vom 7. März 2017 (BVerwG 6 B 53.16), die das rechtliche Gehör verletzende Mitwirkung des ehrenamtlichen Richters T. an der berufungsgerichtlichen Entscheidung erstrecke sich nur auf den Anfechtungsantrag.

    Die vom Kläger vertretene gegenteilige Auffassung rechtfertigt angesichts der im Beschluss vom 7. März 2017 - BVerwG 6 B 53.16 - (Rn. 24) gegebenen Begründung nicht die Annahme der Befangenheit.

  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten;

    a) Ein Verfahrensfehler kann darin liegen, dass ein Gericht - sei es auch nur zum Teil - durch Prozessurteil anstatt durch Sachurteil entscheidet (stRspr, BVerwG, Beschlüsse vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070317B6B53.16.0] - NVwZ-RR 2017, 468, vom 3. Januar 2017 - 6 BN 2.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:030117B6BN2.16.0] - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 191, vom 26. September 1988 - 2 B 132.88 - Buchholz 237.1 Art. 56 BayLBG Nr. 1 und vom 4. Juli 1968 - 8 B 110.67 - BVerwGE 30, 111 ).
  • BVerwG, 21.01.2019 - 6 B 120.18

    Leerung der Hosentaschen einer Person und Betrachtung der vorgezeigten

    Eine Verkürzung des Rechtsschutzes ist damit nicht verbunden, denn das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung die geltend gemachten Zulassungsgründe eigenverantwortlich zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:131015B9B31.15.0] - juris Rn. 9 und vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070317B6B53.16.0] - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 9).
  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Wird die Befangenheit eines Richters - wie hier - erst nach Erlass des Urteils mit Gründen gerügt, mit denen der Beteiligte nicht ohnehin bereits gemäß § 43 ZPO ausgeschlossen ist (z.B. weil sie sich erst aus der Begründung des Urteils ergeben), ist Voraussetzung für eine nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts gemäß § 138 Nr. 1 VwGO, dass der Richter der Vorinstanz tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität hat vermissen lassen, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene; dann läge zugleich ein Verstoß unmittelbar gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vor (BVerwG, NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 20 mwN).

    Denkbar ist in einem solchen Fall zwar die Rüge einer Gehörsverletzung und von Verfahrensrechten, wenn der Richter der Pflicht zur Selbstanzeige gemäß § 54 VwGO, § 48 ZPO nicht nachgekommen ist (BVerwG, NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 23; Eyermann/Kraft, VwGO, 15. Aufl., § 138 Rn. 27).

  • BVerwG, 14.04.2021 - 9 A 8.19

    Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen vorsitzenden Richter wegen

    Nach dem Erlass des Urteils lässt das Prozessrecht insoweit einen Richterwechsel, auf den ein Befangenheitsgesuch zielt, nicht mehr zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 82 Rn. 22).

    Diese Bestimmungen, wonach ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen hat, die keinen Aufschub gestatten, erfassen - wie bereits dargelegt - nicht die schriftliche Abfassung und Unterzeichnung einer bereits vor Anbringung des Befangenheitsgesuchs getroffenen Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 82 Rn. 22).

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 8.19

    Letzte Klage gegen den Weiterbau der A 49 abgewiesen

    Die Wartepflicht nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 47 Abs. 1 ZPO, wonach ein abgelehnter Richter vor Erledigung des Ablehnungsgesuchs nur solche Handlungen vorzunehmen hat, die keinen Aufschub gestatten, erfasst nicht die schriftliche Abfassung und Unterzeichnung einer bereits vor Anbringung des Befangenheitsgesuchs getroffenen Entscheidung (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 82 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 31.03.2017 - 8 ZB 15.1238

    Keine Besorgnis der Befangenheit wegen 25 Jahre zurückliegender Tätigkeit des

    Soweit die Klägerin einen Ausschluss des Kammervorsitzenden kraft Gesetzes diskutiert (vgl. zu diesem Verfahrensmangel BVerwG, B.v. 7.3.2017 - 6 B 53/16 - juris Rn. 17), fehlt es bereits an der hinreichenden Darlegung eines Ausschlussgrunds.

    Dies gilt selbst dann, wenn erst nachträglich Gründe erkennbar werden, die vor dem Urteil eine Ablehnung gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 42 Abs. 2 ZPO hätten rechtfertigen können (vgl. BVerwG, B.v. 7.3.2017 - 6 B 53/16 - juris Rn. 19; B.v. 29.6.2016 - 2 B 18/15 - juris Rn. 36 ff.; U.v. 16.4.1997 - 6 C 9/95 - DVBl 1997, 1235 f.; BSG, B.v. 16.12.2008 - B 9 SB 24/08 B - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 28.8.2015 - 9 ZB 13.1876 - juris Rn. 26).

    Voraussetzung wäre, dass ein tätig gewordener Richter tatsächlich und so eindeutig die gebotene Distanz und Neutralität vermissen lassen hätte, dass jede andere Würdigung als die einer Besorgnis der Befangenheit willkürlich erschiene (BVerwG, B.v. 7.3.2017 - 6 B 53/16 - juris Rn. 20; B.v. 29.6.2016 - 2 B 18/15 - juris Rn. 38; U.v. 16.4.1997 - 6 C 9/95 - DVBl 1997, 1235 f.; BSG, B.v. 16.12.2008 - B 9 SB 24/08 B - juris Rn. 10; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 54 Rn. 22).

    3.1.4 Ein Verfahrensmangel in Form der Gehörsrüge, wegen Verletzung der richterlichen Pflicht zur Selbstanzeige gemäß § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 48 ZPO (vgl. BVerwG, B.v. 7.3.2017 - 6 B 53/16 - juris Rn. 23 ff.; BGH, U.v. 15.12.1994 - I ZR 121/92 - NJW 1995, 1677/1678 f.; BFH, U.v. 10.8.2006 - II R 59/05 - juris Rn. 24 ff.; OLG München, U.v. 26.3.2014 - 15 U 4783/12 - NJW 2014, 3042 Rn. 15, 21, m.w.N.; W.-R. Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 54 Rn. 22) wurde nicht substanziiert vorgetragen.

  • BVerwG, 04.12.2017 - 6 B 47.17

    Beschwerde gegen die Abweisung der auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Mit den Ablehnungsgesuchen des Klägers vom 26. August 2016 hat sich der Senat bereits im Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - Rn. 10 befasst und sie als unzulässig angesehen; auf diese Ausführungen wird Bezug genommen.

    Denn über jenen Streitgegenstand ist mit der Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Senats vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - bereits rechtskräftig entschieden (§ 133 Abs. 5 Satz 3 VwGO).

    Der in § 138 Nr. 2 VwGO sanktionierte Verfahrensfehler ist demnach nur gegeben, wenn ein Ablehnungsgesuch in der Vorinstanz tatsächlich Erfolg gehabt hat (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:070317B6B53.16.0] - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 19 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 22 B 21.860

    Fortsetzungsfeststellungs- und Anfechtungsklage einer

    Weiterhin muss sich das Rehabilitierungsinteresse gerade aus der angegriffenen Maßnahme selbst ergeben (vgl. auch OVG SH, U.v. 28.4.2016 - 4 LB 8/15 - juris Rn. 70; hierzu BVerwG, B.v. 7.3.2017 - 6 B 53.16 - juris Rn. 14), hier also aus den genannten streitgegenständlichen vorläufigen Erlaubnissen.
  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen

    Es war daher mit Blick auf die noch ausstehende Entscheidung zulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1997 - 6 C 9.95 - NJW 1998, 323 ; Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 9).

    Der Rechtsschutz wird damit nicht verkürzt, weil das Bundesverwaltungsgericht bei seiner Entscheidung alle geltend gemachten Zulassungsgründe vollständig und eigenverantwortlich zu überprüfen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 - juris Rn. 9 und vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 11).

    Davon ist auszugehen, wenn keine geeigneten Befangenheitsgründe vorgetragen werden, vielmehr das Vorbringen des Antragstellers ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen, etwa weil das Gesuch offenbar grundlos ist, nur der Verschleppung dient und damit missbräuchlich ist (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 6 B 53.16 - NVwZ-RR 2017, 468 Rn. 9).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2024 - 5 A 258/23
  • BVerwG, 18.01.2022 - 6 B 21.21

    Keine selbständige Anfechtbarkeit des Austausches eines Prüfers im

  • BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 31.20

    Anfechtung von Vergabebedingungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens für

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 B 32.18

    Pflicht zur Vorlage einer namentlichen Aufstellung aller Mieter im Gemeindegebiet

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.196

    Rechtsschutz für Wohnungseigentümergemeinschaft gegen vorläufige

  • VGH Bayern, 10.03.2022 - 22 B 19.197

    Fortsetzungsfeststellungsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen für

  • BSG, 13.07.2022 - B 7 AS 21/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2019 - 1 LB 10/16

    Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters

  • BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22

    Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

  • VGH Bayern, 04.10.2022 - 15 ZB 22.30627

    Berufungszulassung wegen zu Unrecht erfolgter Klageabweisung als verfristet

  • OVG Thüringen, 27.11.2023 - 1 ZKO 249/21

    Klagebefugnis, wenn zweifelhaft ist, ob der Kläger Inhaltsadressat oder lediglich

  • OVG Sachsen, 28.10.2022 - 3 B 256/22

    Aufenthaltsrecht eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines Unionsbürgers aus

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 11 ZB 17.30821

    Keine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung

  • VGH Bayern, 28.06.2017 - 3 ZB 15.249

    Entzug der Leitung des Sportzentrums einer Universität

  • BSG, 13.12.2022 - B 12 KR 14/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2019 - 12 A 3552/18
  • KAGH, 18.06.2019 - K 6/19
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