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   BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05   

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BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05 (https://dejure.org/2006,12379)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2006 - 4 B 69.05 (https://dejure.org/2006,12379)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2006 - 4 B 69.05 (https://dejure.org/2006,12379)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung unzumutbarer Lärmbelastung bei der Festlegung von Flugstrecken durch das Luftfahrt-Bundesamt ; Pflicht zur Hinnahme des aufgrund einer neuen Flugroute zu erwartenden Fluglärms aufgrund der Vorbelastung des Gebiets mit Flugverkehr; Besondere ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 6.04

    Revisionsverfahren; Klageänderung; Festlegung von Flugverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 BVerwG 4 C 11.03 (BVerwGE 121, 152; vgl. auch das Urteil vom 24. Juni 2004 in der Parallelsache BVerwG 4 C 15.03 sowie die Beschlüsse vom 4. Mai 2005 BVerwG 4 C 6.04 und 4 C 4.04 Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 4, Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) die grundsätzlichen Maßstäbe formuliert, die das Luftfahrt-Bundesamt bei der Festlegung von Flugrouten zu beachten hat.

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit darauf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu bewirtschaften (Beschlüsse vom 4. Mai 2005 BVerwG 4 C 6.04 und 4 C 4.04 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.05.2005 - 4 C 4.04

    Revisionsverfahren zu den Anflügen auf den Flughafen Zürich ausgesetzt

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 BVerwG 4 C 11.03 (BVerwGE 121, 152; vgl. auch das Urteil vom 24. Juni 2004 in der Parallelsache BVerwG 4 C 15.03 sowie die Beschlüsse vom 4. Mai 2005 BVerwG 4 C 6.04 und 4 C 4.04 Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 4, Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) die grundsätzlichen Maßstäbe formuliert, die das Luftfahrt-Bundesamt bei der Festlegung von Flugrouten zu beachten hat.

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit darauf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu bewirtschaften (Beschlüsse vom 4. Mai 2005 BVerwG 4 C 6.04 und 4 C 4.04 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 BVerwG 4 C 11.03 (BVerwGE 121, 152; vgl. auch das Urteil vom 24. Juni 2004 in der Parallelsache BVerwG 4 C 15.03 sowie die Beschlüsse vom 4. Mai 2005 BVerwG 4 C 6.04 und 4 C 4.04 Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 4, Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) die grundsätzlichen Maßstäbe formuliert, die das Luftfahrt-Bundesamt bei der Festlegung von Flugrouten zu beachten hat.

    Die Beschwerde beruft sich insoweit auf das bereits angeführte Urteil des Senats vom 24. Juni 2004 BVerwG 4 C 11.03 (a.a.O.).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05
    Selbst wenn man den ergänzenden Vortrag der Kläger in der Beschwerdeschrift mit heranziehen würde, würde dieser zwar die Schwierigkeiten, das Ausmaß einer Betroffenheit durch Fluglärm deutlich abzugrenzen, verdeutlichen, jedoch weiterhin keine Anhaltspunkte für Willkür im Sinne von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, also einer groben Missachtung oder groben Fehlanwendung der gesetzlichen Vorschriften (zum Maßstab vgl. z.B. BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juni 2005 2 BvR 625/01 NJW 2005, 3410 m.w.N.), begründen.
  • BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 66.04

    Einordnung einer Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05
    Die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist deshalb nur ausnahmsweise in dem Maße beachtlich, als mit ihr die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 138 Nr. 1 VwGO) geltend gemacht wird (vgl. Beschluss vom 21. Dezember 2004 BVerwG 1 B 66.04 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 65).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 15.03

    Taunus-Flugrouten rechtmäßig

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05
    Der beschließende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 2004 BVerwG 4 C 11.03 (BVerwGE 121, 152; vgl. auch das Urteil vom 24. Juni 2004 in der Parallelsache BVerwG 4 C 15.03 sowie die Beschlüsse vom 4. Mai 2005 BVerwG 4 C 6.04 und 4 C 4.04 Buchholz 442.42 § 27a LuftVO Nr. 4, Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen) die grundsätzlichen Maßstäbe formuliert, die das Luftfahrt-Bundesamt bei der Festlegung von Flugrouten zu beachten hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 20 B 2062/07

    Anträge i.S.v. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Anträgen eines

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Nichtzulassungsbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragsteller vom 12. September 2005 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 20. Senats vom 19. Juli 2005 - 20 D 40/04.AK - mit Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 - zurückgewiesen.

    Der beschließende Senat schließt sich diesen Ausführungen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 - nicht beanstandet hat, an.

  • BVerwG, 23.01.2017 - 6 B 43.16

    Jüdische Gemeinde; Bewilligung von Zuschüssen

    Dies hätte die grundlegende Verkennung des Verfassungsgrundsatzes des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorausgesetzt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. März 2000 - 7 B 36.00 - juris und vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 - juris Rn. 10 ff.).
  • VGH Hessen, 24.10.2006 - 12 A 2216/05

    Flugroutenplanung und Störfallanlagen

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24.06.2004, BVerwGE 121, 152, 157 f., sowie Beschluss v. 02.08.2006 - 4 B 69.05 -, juris, Rdnr. 6) anerkannt, dass das Luftfahrt-Bundesamt bei der Festlegung einer Flugroute eine abwägende Entscheidung zu treffen hat, die allerdings strukturell nicht den Anforderungen genügen muss, die im Fach- und Bauplanungsrecht entwickelt worden sind.
  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

    Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschl. v. 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris).47 Daraus folgt im Ergebnis, dass in den Fällen, in denen Lösungen mit Lärmwirkungen sowohl unterhalb als auch oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze zur Verfügung stehen, die Entscheidung für eine mit unzumutbaren Folgen für betroffene Anwohner verbundene Lösung mit Blick auf die Wertung des § 29b Abs. 2 LuftVG einem besonderen Rechtfertigungszwang unterliegt; hier können regelmäßig nur sicherheitsbezogene Erwägungen von Gewicht die Wahl einer solchen Route rechtfertigen.

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit dar- auf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften" (BVerwG, Beschl. v. 7. April 2006 - 4 B 69/05 -, juris).

  • BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08

    Klagen gegen Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos

    46 Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags stellt eine unanfechtbare Vorentscheidung (§ 146 Abs. 2 VwGO) dar, die gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt, so dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. nur Beschlüsse vom 14. Mai 1999 BVerwG 4 B 21.99 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 20, vom 9. November 2001 BVerwG 6 B 59.01 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 29 und vom 7. April 2006 BVerwG 4 B 69.05 juris Rn. 11).
  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12

    Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz

    Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 30).
  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 573/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (sog.

    Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O., juris Rn. 30).
  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 14/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

    Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschl. v. 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris).

    Daher ist es gehindert, Regelungen zu treffen, die im Widerspruch zu bereits erlassenen Entscheidungen über den Betrieb des Flughafens stehen, und insoweit darauf beschränkt, den vorhandenen Lärm gleichsam zu "bewirtschaften" (BVerwG, Beschl. v. 7. April 2006 - 4 B 69/05 -, juris).

  • VGH Hessen, 20.11.2013 - 9 C 875/12

    Klage der Gemeinde Egelsbach gegen sog. südlichen Gegenanflug zum Flughafen

    Da die in § 29b Abs. 2 LuftVG enthaltene Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 30), gehören zu dem damit geschützten Personenkreis zunächst die im Einwirkungsbereich eines Flugplatzes lebenden Menschen einschließlich der Eigentümer von Grundstücken, die unzumutbarem Fluglärm ausgesetzt sind.
  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 147/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main

    Die Norm enthält eine Regelverpflichtung, das Entstehen unzumutbaren Lärms zu verhindern, die allerdings unter dem Vorbehalt des Machbaren steht (BVerwG, Beschluss vom 7. April 2006 - 4 B 69.05 -, juris; Urteil vom 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - 20 D 124/06

    Lärmschutzrechtliche Ansprüche von Hausgrundstückseigentümern nordwestlich des

  • VGH Hessen, 17.04.2013 - 9 C 179/12

    Rechtmäßigkeit der Festlegung eines An- und Abflugverfahrens; Rechtmäßigkeit der

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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