Rechtsprechung
BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Störung des Betriebsfriedens durch Versenden von E-Mails an eine Kollegin und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen; Verstoß gegen Arbeitszeitregelungen und Buchungspflichten
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 13.11.2019 - 31 K 9317/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2021 - 3d A 4611/19
- BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94
Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer …
Auszug aus BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55). - BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07
Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren …
Auszug aus BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
Wie dargelegt, kann in Disziplinarverfahren eine Divergenz nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung fehlerhaft gewichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Rn. 7 und vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46). - BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 49.10
Nichtzulassungsbeschwerde in Disziplinarverfahren; Abweichungsrüge; …
Auszug aus BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
Wie dargelegt, kann in Disziplinarverfahren eine Divergenz nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung fehlerhaft gewichtet (…BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Rn. 7 und vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46). - BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95
Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2023 - 31 A 303/22
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis eines Polizeibeamten mit einem Grad der …
So auch OVG NRW, Urteil vom 01.12.2021 - 3d A 4611/19.O -, juris Rn. 113 ff. (rechtskräftig, vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.04.2022 - 2 B 6.22 -, juris).