Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22   

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https://dejure.org/2022,12091
BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22 (https://dejure.org/2022,12091)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2022 - 2 B 6.22 (https://dejure.org/2022,12091)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2022 - 2 B 6.22 (https://dejure.org/2022,12091)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Störung des Betriebsfriedens durch Versenden von E-Mails an eine Kollegin und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen; Verstoß gegen Arbeitszeitregelungen und Buchungspflichten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt nicht den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 1995 - 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 S. 55).
  • BVerwG, 03.07.2007 - 2 B 18.07

    Zweck und Voraussetzungen der Grundsatzrüge sowie der Divergenzrüge und deren

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
    Wie dargelegt, kann in Disziplinarverfahren eine Divergenz nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung fehlerhaft gewichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Rn. 7 und vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46).
  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 49.10

    Nichtzulassungsbeschwerde in Disziplinarverfahren; Abweichungsrüge;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
    Wie dargelegt, kann in Disziplinarverfahren eine Divergenz nicht damit begründet werden, das Tatsachengericht habe die be- und entlastenden Umstände im Rahmen der Gesamtwürdigung fehlerhaft gewichtet (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 2007 - 2 B 18.07 - Rn. 7 und vom 20. Januar 2011 - 2 B 49.10 - IÖD 2011, 46).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2022 - 2 B 6.22
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 18).
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