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   BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17   

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BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17 (https://dejure.org/2019,22329)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.2019 - 2 A 15.17 (https://dejure.org/2019,22329)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 2 A 15.17 (https://dejure.org/2019,22329)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 22 Abs. 4 Nr. 1; BLV §§ 28, 29, 31, 48
    Beamter; Beurteiler; Beurteilungsmaßstab; Beurteilungszeitraum; Bewährung; Probebeamter; Probezeit; Probezeitbeurteilung; Rechtsschutzinteresse; Regelbeurteilung; Verkürzung der Probezeit; Zuständigkeit; dienstliche Beurteilung; vorläufiges Dienstzeugnis

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 S 1 Nr 2 BBG, § 11 Abs 1 S 2 BBG, § 22 Abs 4 Nr 1 BBG, § 28 BLV, § 28 Abs 4 S 1 BLV
    Anforderungen an die Erstellung von Probezeitbeurteilungen

  • Wolters Kluwer

    Bewirken des Unterbleibens der spätestens nach der Hälfte der Probezeit vorgesehenen dienstlichen Beurteilung eines Probebeamten hinsichtlich Rechtsfehlerhaftigkeit nachfolgender Probezeitbeurteilungen; Verkürzung der Probezeit und Erteilung eines positiven ...

  • Wolters Kluwer

    Beamter; Probebeamter; Probezeit; dienstliche Beurteilung; Probezeitbeurteilung; Rechtsschutzinteresse; Beurteiler; Zuständigkeit; Verkürzun...

  • doev.de PDF

    Anforderungen an die Erstellung von Probezeitbeurteilungen

  • rewis.io

    Anforderungen an die Erstellung von Probezeitbeurteilungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamter; Probebeamter; Probezeit; dienstliche Beurteilung; Probezeitbeurteilung; Rechtsschutzinteresse; Beurteiler; Zuständigkeit; Verkürzung der Probezeit; vorläufiges Dienstzeugnis; Beurteilungszeitraum; Beurteilungsmaßstab; Bewährung; Regelbeurteilung

  • rechtsportal.de

    Bewirken des Unterbleibens der spätestens nach der Hälfte der Probezeit vorgesehenen dienstlichen Beurteilung eines Probebeamten hinsichtlich Rechtsfehlerhaftigkeit nachfolgender Probezeitbeurteilungen; Verkürzung der Probezeit und Erteilung eines positiven ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 165, 263
  • NVwZ-RR 2019, 912
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 A 10.07

    Verkürzung der Probezeit; Probezeitbeurteilung; Laufbahnprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Dies folgt aus der Funktion von Probezeitbeurteilungen: Während die dienstlichen Beurteilungen von Lebenszeitbeamten die Grundlage für mögliche spätere Auswahlentscheidungen über Beförderungs(status)ämter bilden, haben dienstliche Beurteilungen von Probebeamten in der Regel nur Bedeutung für die zum Ende der Probezeit anstehende Entscheidung über die Feststellung der Bewährung der Beamten in der Probezeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 A 10.07 - Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 5 Rn. 17).

    Probezeit- und Regelbeurteilungen sind aufgrund wesentlicher Unterschiede nicht miteinander zu vergleichen und deshalb voneinander zu trennen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 A 10.07 - Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 5 Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9 und vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 13).

    Das Gericht hat deshalb auch zu kontrollieren, ob die Richtlinien eingehalten sind, ob sie im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung verbleiben und auch mit den sonstigen gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (stRspr, BVerwG, Urteile vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 m.w.N., vom 27. November 2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rn. 14 m.w.N. und vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 14).

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Grundlage und Ausgangspunkt der zukunftsgerichteten Einschätzung, ob der Beamte den Anforderungen in fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Hinsicht gerecht werden wird, ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG allein sein Verhalten in der Probezeit (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 ).

    Die Frage, ob sich der Beamte auf Probe bewährt hat, ist mit "ja" oder "nein" zu beantworten (BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 ).

  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 219.62

    Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe - Wahrscheinlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Nur dann hat der Probebeamte die Chance, die Probezeit insgesamt zu nutzen, um sich zu entwickeln und jedenfalls am Ende der Probezeit ein positives Bewährungsurteil zu erlangen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1964 - 2 C 219.62 - BVerwGE 19, 344 ).

    Andere, großzügigere Maßstäbe gelten nur dann, wenn bereits vorher ein eindeutiges - positives oder negatives - Bewährungsurteil getroffen werden kann, dessen Änderung bei einem längeren, den Beurteilungszeitraum weiter ausschöpfenden Betrachtungszeitraum ausgeschlossen ist (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1964 - 2 C 219.62 - BVerwGE 19, 344 und vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 ).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Andere, großzügigere Maßstäbe gelten nur dann, wenn bereits vorher ein eindeutiges - positives oder negatives - Bewährungsurteil getroffen werden kann, dessen Änderung bei einem längeren, den Beurteilungszeitraum weiter ausschöpfenden Betrachtungszeitraum ausgeschlossen ist (vgl. bereits BVerwG, Urteile vom 29. Oktober 1964 - 2 C 219.62 - BVerwGE 19, 344 und vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 ).

    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 und vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00

    Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 und vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2).

    Grundlage und Ausgangspunkt der zukunftsgerichteten Einschätzung, ob der Beamte den Anforderungen in fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Hinsicht gerecht werden wird, ist nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BBG allein sein Verhalten in der Probezeit (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 ).

  • BVerwG, 27.02.2019 - 2 A 1.18

    Bundeskanzleramt; Bundesnachrichtendienst; Dienstunfall; Dienstunfallfürsorge;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Die Notwendigkeit der Zuziehung wird auch durch die Bedeutung der Sache für den Beteiligten bestimmt (stRspr, vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 2 A 1.18 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Die Feststellung der Bewährung kann "positiv", "negativ" oder auch "derzeit negativ, aber ggf. noch in einer Verlängerung korrigierbar" sein (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 C 27.90 - BVerwGE 92, 147 ).
  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9 und vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 13).
  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78

    Dienstliche Beurteilung von Beamten

    Auszug aus BVerwG, 07.05.2019 - 2 A 15.17
    Bei einem derartigen dem Dienstherrn vorbehaltenen Akt wertender Erkenntnis steht diesem eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung zu (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980 - 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 , vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - BVerwGE 153, 48 Rn. 9 und vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 - Buchholz 232.0 § 21 BBG 2009 Nr. 3 Rn. 13).
  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) -

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • BVerwG, 19.05.2022 - 2 B 41.21

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe, Notwendigkeit einer

    Das Urteil über die Bewährung des Probebeamten besteht in der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn, ob der Probebeamte den Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden (Status-)Amtes voraussichtlich gerecht werden wird; für die Feststellung der Nichtbewährung genügen dabei bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 , vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 53 ff. und 56).

    Grundlage dieser nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG zu treffenden Prognoseentscheidung ist regelmäßig die am Ende der Probezeit zu erstellende Probezeitbeurteilung, die der Feststellung dient, ob sich der Beamte während der Probezeit bewährt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2009 - 2 A 10.07 - Buchholz 232.1 § 7 BLV Nr. 5 Rn. 17 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 27).

    Keine anderen Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Entlassung wegen mangelnder Bewährung ergeben sich aus der von der Beschwerde zitierten Passage in Rn. 71 des Urteils des Senats vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - (BVerwGE 165, 263 Rn. 71).

    Weiter ist anerkannt, dass ausgehend von der eindeutigen gesetzlichen Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG Grundlage des prognostischen Bewährungsurteils des Dienstherrn grundsätzlich allein das Verhalten des Beamten in der Probezeit sein kann (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 - BVerwGE 85, 177 , vom 18. Juli 2001 - 2 A 5.00 - Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - BVerwGE 165, 263 Rn. 54).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2023 - 4 S 11.23

    Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf bei Zustimmung zu Internetbeiträgen

    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit darf lediglich überprüfen, ob die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Entscheidung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - juris Rn. 54).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.10.2020 - 1 L 72/19

    Haftung des Dienstherrn wegen Mobbings und nicht amtsangemessener Beschäftigung

    Dass dieses Zeugnis wegen der darin enthaltenen Aussagen und Formulierungen darauf angelegt gewesen wäre, die Klägerin zu schikanieren, lässt sich nicht feststellen (vgl. zum zulässigen Wohlwollenscharakter des Dienstzeugnisses BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 42).
  • VG Gera, 31.08.2022 - 1 K 1192/21

    Dienstliche Beurteilung eines Proberichters als für die Ausübung des Berufs des

    Mit den Probezeitbeurteilungen zu den festgelegten Stichtagen soll dem Proberichter ein Zwischenergebnis zur Eignungsprognose gegeben und zugleich die Möglichkeit eröffnet werden, etwaige Defizite bis zum Ende der Probezeit abzubauen ("Warnfunktion") (vgl. zur "Halbzeitbeurteilung" gemäß § 28 Abs. 4 BLV Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 36).

    Im Unterschied zu Probezeitbeurteilungen liegt die Funktion von dienstlichen Beurteilungen von Lebenszeitbeamten darin, Grundlage für mögliche spätere Auswahlentscheidungen über Beförderungsämter zu sein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 27).

    Richtigerweise darf das Unterbleiben einer stichtagsgerechten Beurteilung aber allenfalls zu einer Verlängerung der Probezeit führen (vgl. zur "Halbzeitbeurteilung" gemäß § 28 Abs. 4 Satz 1 BLV Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 38).

    Die Frage, ob sich der Beamte auf Probe bewährt hat, ist mit "ja" oder "nein" zu beantworten (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 52 ff.).

    Wie bereits ausgeführt, sind Beurteilungsmaßstab einer Probezeitbeurteilung die Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden statusrechtlichen Eingangsamtes (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15/17 -, juris Rn. 56; Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Auflage, Rn. 365).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.03.2024 - 1 K 66/23

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Vorgriffsstundenverpflichtung der Lehrkräfte an

    Das Urteil über die Bewährung des Probebeamten besteht in der prognostischen Einschätzung des Dienstherrn, ob der Beamte den Anforderungen, die mit der Wahrnehmung der Ämter seiner Laufbahn verbunden sind, voraussichtlich gerecht werden wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 55).

    Maßstab für die Beurteilung der Bewährung sind die Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden Amtes (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019, a. a. O. Rn. 56).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2022 - 2 B 10974/22

    Polizei Rheinland-Pfalz muss keine Bewerber einstellen, deren Tätowierungen

    Die Entscheidung des Dienstherrn ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der Eignung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet oder sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1990 - 2 C 35.88 -, BVerwGE 85, 177 [180]; Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, BVerwGE 106, 263 [266]; Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.16 -, juris Rn. 15; Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 54; VGH BW, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 4 S 1317/22 -, juris Rn. 8).
  • VG Ansbach, 19.05.2020 - AN 1 K 19.01780

    Entlassung von Probezeitbeamten vor Ablauf der Probezeit

    Eine mangelnde Bewährung liegt also nicht erst dann vor, wenn endgültig die fehlende Eignung, Befähigung oder fachliche Leistung erwiesen ist, sondern schon dann, wenn begründete Zweifel bestehen, ob der Beamte den an ihn zu stellenden Anforderungen persönlich und fachlich gewachsen sein wird (BVerwG, U.v. 7.5.2019 - 2 A 15/17 - juris; Weiss/Niedermaier/Summer/ Zängl, a.a.O., Erl.

    Letztlich kann nur die Dienstbehörde sachverständig und zuverlässig beurteilen, welche fachlichen und persönlichen Anforderungen an ein konkretes Aufgabengebiet zu stellen sind und ob ein Beamter diesen Anforderungen gewachsen ist (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 5/97 - BVerwGE 106, 263; U.v. 7.5.2019 - 2 A 15/17 - juris).

    Die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung des Beamten durch den Dienstherrn ist gerichtlich deshalb nur eingeschränkt daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzliche Grenze des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Tatbestand zu Grunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachwidrige Erwägungen angestellt wurden (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.2019 - 2 A 15/17 - juris; BayVGH, B.v. 16.5.2002 - 3 CS 02.629 -).

    Andere, großzügigere Maßstäbe gelten nur dann, wenn bereits vorher ein eindeutiges - positives oder negatives - Bewährungsurteil getroffen werden kann, dessen Änderung bei einem längeren, den Beurteilungszeitraum weiter ausschöpfenden Betrachtungszeitraum ausgeschlossen ist (BVerwG, U.v. 7.5.2019 - 2 A 15/17 - juris).

    Da der Beklagte somit ein eindeutiges, negatives Bewährungsurteil treffen konnte, dessen Änderung bei einem längeren, den Beurteilungszeitraum weiter ausschöpfenden Betrachtungszeitraum ausgeschlossen war, war der Beklagte berechtigt und (auch im Interesse der Klägerin) verpflichtet, bereits am 9. Juli 2019 die zweite Probezeitbeurteilung zu erstellen (vgl. BVerwG, U.v. 7.5.2019 - 2 A 15/17 - juris) und die Klägerin unverzüglich vor Ablauf der verlängerten Probezeit zu entlassen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2022 - 4 S 26.21

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Bewährung in der Probezeit - Eignung -

    Bereits begründete ernsthafte Zweifel des Dienstherrn, ob der Beamte die Eignung und Befähigung besitzt und die fachlichen Leistungen erbringt, die für die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit notwendig sind, genügen, um eine Bewährung zu verneinen (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - juris Rn. 54 f.).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist als Grundlage und Ausgangspunkt der zukunftsgerichteten Einschätzung, ob der Beamte den Anforderungen in fachlicher, persönlicher und gesundheitlicher Hinsicht gerecht werden wird, allein sein Verhalten in der Probezeit zu betrachten (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - juris Rn. 55).

    Darin unterscheidet sie sich von der fachlichen Leistung, die man erbringt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - juris Rn. 54 mit derselben Differenzierung).

    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit darf lediglich überprüfen, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Entscheidung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemeine Wertmaßstäbe beachtet und sachfremde Erwägungen vermieden worden sind (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 - juris Rn. 54).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2022 - 2 A 10477/22

    Zweckrichtungen von Anlass- und Regelbeurteilungen sowie Probezeitbeurteilungen;

    4 1. In der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass für Zwecke der Personalauswahl erstellte Anlass- bzw. Regelbeurteilungen einerseits und Probezeitbeurteilungen andererseits unterschiedliche Zweckrichtungen verfolgen und in einem Beförderungsverfahren aufgrund unterschiedlicher Beurteilungsmaßstäbe nicht miteinander vergleichbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 27 m.w.N.; NdsOVG, Beschluss vom 9. April 2015 - 5 ME 36/15 -, juris Rn. 10, zu Regel- und Probezeitbeurteilungen).

    Die in diesem Zusammenhang vom Beklagten weiter herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 2019 (2 A 15.17, juris) verhält sich zu dem fehlerhaften, weil nicht auf das Statusamt bezogenen Maßstab einer Probezeitbeurteilung, nicht jedoch zu der hier inmitten stehenden Frage der Vergleichbarkeit zweier aus unterschiedlichen Anlässen erfolgten Beurteilungen (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 60).

    Diese Ausführungen des Beklagten gehen an der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorbei, das insoweit ausgeführt hat (BVerwG, Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 28):.

    Ausgehend hiervon ist der jeweilige Beurteilungsmaßstab anzulegen, im Falle einer Probezeitbeurteilung die Anforderungen des auf Lebenszeit zu übertragenden statusrechtlichen Amtes (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 -, juris Rn. 26; Urteil vom 7. Mai 2019 - 2 A 15.17 -, juris Rn. 56; OVG LSA, Beschlüsse vom 1. Februar 2006 - 1 M 470/05 -, juris Rn. 6; und vom 27. Januar 2006 - 1 L 14/06 -, juris Rn. 18; OVG SH, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 2 MB 1/21 -, juris Rn. 8).

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 58/20

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

    [z.B.: BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 33 m.w.N., und Beschluss vom 26.5.2009, a.a.O., Rdnr. 30]Dabei ist zu beachten, dass Verwaltungsvorschriften nicht wie Rechtsvorschriften aus sich heraus, sondern als Willenserklärung der anordnenden Stelle unter Berücksichtigung der tatsächlichen Handhabung auszulegen sind, was bedingt, dass jeweils zu erforschen ist, in welchem Sinn die betreffende Behörde die von ihr herausgegebenen Richtlinien in einem maßgeblichen Punkt verstanden wissen wollte und tatsächlich verstanden und angewandt hat.

    [BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, juris Rdnr. 27] Da dienstrechtliche Auswahlentscheidungen dem in Art. 33 Abs. 2 GG verankerten Grundsatz der Bestenauslese genügen müssen, müssen dienstliche Beurteilungen den im Rahmen der Auswahlentscheidung notwendigen Vergleich der Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ermöglichen.

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, BVerwGE 165, 263, zitiert nach juris, Rdnrn. 32 f. mit weiteren Nachweisen; Beschluss vom 26.11.2020 - 1 WRB 2/19 -, juris] wie auch des Senats [OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.12.2010 - 1 A 307/10 -, juris, Rdnr. 20] hat das Verwaltungsgericht dargelegt, dass dienstliche Beurteilungen einer nur eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle zugänglich sind.

    [BVerwG, Urteil vom 7.5.2019 - 2 A 15/17 -, a.a.O.].

  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 2 EO 402/21

    Polizeibeamter; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Umfang der

  • VG Mainz, 13.10.2020 - 4 L 587/20

    Entlassung eines Polizisten auf Probe

  • VG Saarlouis, 28.06.2022 - 2 L 297/22

    Entlassung einer Polizeivollzugsbeamtin auf Probe wegen endgültiger

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 75/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

  • VGH Hessen, 30.07.2020 - 1 B 1895/19

    Bewährung eines Beamten auf Probe i. S. d. § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2021 - 1 A 793/13

    Rechtmäßige Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe

  • OVG Saarland, 13.01.2022 - 1 A 74/21

    Dienstliche Beurteilung - WesentlichkeitsgrundsatzBeurteilungssystem der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2021 - 6 B 100/21

    Entlassung; Beamtenverhältnis auf Probe; dienstliche Beurteilung

  • VG Freiburg, 27.01.2021 - 5 K 4501/19

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis als Sonderschullehrerin auf Probe

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 A 6.19

    Regelbeurteilung; Zulässigkeit einer Anlassbeurteilung; Änderung der dienstlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2019 - 6 B 539/19

    Entlassung eines Polizeikommissars aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Zweifel

  • BVerwG, 17.02.2020 - 2 VR 2.20

    Beamter; Behördenpraxis; Beistand; Beistandsperson; Besprechung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2024 - 10 S 41.22

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; mangelnde gesundheitliche und

  • VGH Hessen, 15.06.2021 - 1 B 513/20

    Keine Berücksichtigung eines beschäftigungslosen Fernmeldeamtsrates ohne aktuelle

  • VG Freiburg, 04.10.2021 - 3 K 1107/21

    Berücksichtigung von Mutterschutz und Elternzeit im Rahmen einer Beförderung

  • VG Düsseldorf, 07.10.2021 - 13 L 1589/21
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2022 - 6 A 2041/18

    Klage eines vormaligen Studienrats zur Anstellung auf die Aufhebung und

  • VG Schleswig, 09.12.2020 - 12 A 308/18

    Entlassung einer Beamtin auf Probe (Lehrerin) nach der Probezeit wegen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2023 - 6 B 795/23

    Entlassung; Beamtenverhältnis auf Probe; Bewährungsfeststellung;

  • OVG Sachsen, 24.04.2023 - 2 A 426/22

    Verlängerung Probezeit; Probezeitbeurteilung; Maßstab

  • VGH Bayern, 23.11.2023 - 3 CS 23.1884

    Probezeitbeurteilung, 16-teilige Punkteskala, Umrechnung, Widersprüchlichkeit der

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2021 - 2 MB 1/21

    Entlassung eines Probebeamten bei endgültig feststehender mangelnder Bewährung

  • VG Saarlouis, 19.03.2020 - 2 L 1896/19

    Erfolgloser Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gegen die für

  • OVG Sachsen, 28.12.2020 - 2 B 329/20

    "Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe"; Probezeitbeurteilung;

  • VG Hannover, 15.01.2020 - 2 B 5508/19

    Polizeidienst Niedersachsen; unzulässige Vollbeurteilung für Probebeamten

  • VG Karlsruhe, 25.07.2023 - 12 K 3108/22

    Dienstliche Beurteilung eines Sozialrichter; Auslassungen der Widergabe eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.11.2020 - 2 LB 1/20

    Beurteilungsklage einer Richterin; Rechtsschutzbedürfnis nach Beförderung;

  • VG Stuttgart, 20.08.2019 - 2 K 16559/17

    Dienstliche Beurteilung; Begründung des Gesamturteils auch durch den

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.10.2022 - 4 B 4.21

    Beamtenbesoldung: Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2022 - 4 S 31.21

    Mitbestimmung bei der Entlassung eines Probebeamten; Verstreichen der Frist zur

  • VG Stuttgart, 22.06.2020 - 15 K 1191/19
  • VG Bremen, 23.02.2024 - 6 V 3013/23

    Konkurrenteneilverfahren - Begründungsmangel; Beurteilungsmängel; dienstliche

  • VG Köln, 17.08.2022 - 3 K 6350/19
  • VGH Bayern, 13.09.2019 - 3 CE 19.866

    Eine unterbliebene dienstliche Beurteilung hindert nicht die Erstellung einer

  • VG Neustadt, 27.12.2022 - 5 K 613/22

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten durch den Beigeladenen im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2022 - 12 E 658/22

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

  • VG Koblenz, 20.03.2023 - 2 L 1060/22

    Beamtenrecht

  • VG Potsdam, 16.12.2021 - 2 K 2991/19
  • VG Köln, 23.11.2020 - 19 K 4866/18
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