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   BVerwG, 07.07.1967 - III B 107.66   

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https://dejure.org/1967,2858
BVerwG, 07.07.1967 - III B 107.66 (https://dejure.org/1967,2858)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.1967 - III B 107.66 (https://dejure.org/1967,2858)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 1967 - III B 107.66 (https://dejure.org/1967,2858)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auswechselbarkeit der Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

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  • BVerwG, 02.03.1967 - III C 53.65

    Verfolgungsschäden österreichischer Staatsangehöriger im Vertreibungsgebiet -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1967 - III B 107.66
    Nach dem Ablauf der Beschwerdefrist hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 1967 - BVerwG III C 53.65 - entschieden, daß Verfolgte, die vor der Eingliederung Österreichs in das Deutsche Reich österreichische Staatsangehörige gewesen sind und diese Staatsangehörigkeit ohne die Eingliederung über den Zeitpunkt der Schädigung hinaus behalten hätten, vom Ausgleich für Schäden, die sie in Vertreibungsgebieten erlitten, im deutschen Lastenausgleich ausgeschlossen sind.
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1967 - III B 107.66
    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Auswechselbarkeit der Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO (vgl. Beschlüsse vom 5. Juni 1967 - BVerwG III CB 142.65 und vom 24. Mai 1965 - BVerwG III B 10.65 - [MDR 1965, 850 = DÖV 1965, 497 = ZLA 1965, 235]) war daher die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, da das abweichende Urteil der Beteiligten innerhalb der Beschwerdefrist nicht bekannt sein konnte.
  • BVerwG, 05.06.1967 - III CB 142.65

    "Bekanntsein" eines Einheitswerts in der Mindesthöhe

    Auszug aus BVerwG, 07.07.1967 - III B 107.66
    In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Auswechselbarkeit der Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO (vgl. Beschlüsse vom 5. Juni 1967 - BVerwG III CB 142.65 und vom 24. Mai 1965 - BVerwG III B 10.65 - [MDR 1965, 850 = DÖV 1965, 497 = ZLA 1965, 235]) war daher die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, da das abweichende Urteil der Beteiligten innerhalb der Beschwerdefrist nicht bekannt sein konnte.
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