Rechtsprechung
BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Geltendmachung der Rechtsfehlerhaftigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit und des sich darauf beziehenden Prüfungsverfahrens - Anforderungen an die Darlegung der Verletzung der Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts durch das Berufungsgericht - Geltendmachung ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.1993 - 22 A 3527/91
- BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 11). - BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92
Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürften (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; Beschluß vom 9. März 1993 - BVerwG 3 B 105.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 11). - BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92
Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Läßt die jeweilige Prüfungsordnung die Vornahme der Zweitbewertung in Kenntnis der Begründung der Erstbewertung zu, so verstößt es nicht gegen Bundesverfassungsrecht, wenn der Zweitprüfer von einer eigenen Begründung absieht und statt dessen auf diejenige des Erstprüfers verweist, falls er sich dessen eindeutiger Bewertung in vollem Umfang anschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Nr. 307; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 1.93 -).
- BVerwG, 25.06.1992 - 3 C 16.90
Feststellung von Schäden an Grundvermögen zum Lastenausgleich - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Allerdings kann aus der fehlenden Erörterung von Teilen des Vorbringens in den Entscheidungsgründen nur dann der Schluß gezogen werden, diese Teile seien nicht berücksichtigt worden, wenn Tatsachen oder Tatsachenkomplexe übergangen werden, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; BVerfG, Beschluß vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51, 61). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Allerdings kann aus der fehlenden Erörterung von Teilen des Vorbringens in den Entscheidungsgründen nur dann der Schluß gezogen werden, diese Teile seien nicht berücksichtigt worden, wenn Tatsachen oder Tatsachenkomplexe übergangen werden, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1992 - BVerwG 3 C 16.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 68; BVerfG, Beschluß vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 - BVerfGE 79, 51, 61). - BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 51.79
Bewertung einer Prüfungsarbeit durch andere als bisherige Prüfer
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Des weiteren ist geklärt, daß die Befangenheit eines Prüfers zu besorgen ist, wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, die aus dem Blickwinkel eines verständigen Prüflings den Schluß rechtfertigen, daß der Prüfer seiner Bewertung nicht ausschließlich sachliche Erwägungen zugrunde gelegt hat bzw. legen wird (zum ganzen BVerwG, Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Nr. 72; Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - Buchholz 421.0 Nr. 161; Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Nr. 314 = NVwZ 1993, 686). - BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 1.93
Habilitation
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Läßt die jeweilige Prüfungsordnung die Vornahme der Zweitbewertung in Kenntnis der Begründung der Erstbewertung zu, so verstößt es nicht gegen Bundesverfassungsrecht, wenn der Zweitprüfer von einer eigenen Begründung absieht und statt dessen auf diejenige des Erstprüfers verweist, falls er sich dessen eindeutiger Bewertung in vollem Umfang anschließt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 C 3.92 - BVerwGE 91, 262 = Buchholz 421.0 Nr. 307; Urteil vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 1.93 -). - BVerwG, 16.12.1977 - VII C 59.74
Verkehr - Verkehrsmitteln - Genehmigung eines Linienverkehrs - Verkehrsbedienung …
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Die ordnungsgemäße Geltendmachung einer Verletzung des verwaltungsprozessualen Untersuchungsgrundsatzes gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO erfordert zum einen die substantiierte Darlegung, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1977 - BVerwG 7 C 59.74 - BVerwGE 55, 159 ). - BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84
Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines Verfahrensbeteiligten in der Tatsacheninstanz, vor allem das Unterlassen der Stellung von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Mai 1986 - BVerwG 8 C 10.84 - BVerwGE 74, 222 ). - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92
Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung
Auszug aus BVerwG, 07.07.1994 - 6 B 56.93
Des weiteren ist geklärt, daß die Befangenheit eines Prüfers zu besorgen ist, wenn objektive Anhaltspunkte vorliegen, die aus dem Blickwinkel eines verständigen Prüflings den Schluß rechtfertigen, daß der Prüfer seiner Bewertung nicht ausschließlich sachliche Erwägungen zugrunde gelegt hat bzw. legen wird (zum ganzen BVerwG, Beschluß vom 2. März 1976 - BVerwG 7 B 22.76 - Buchholz 421.0 Nr. 72; Urteil vom 9. Juli 1982 - BVerwG 7 C 51.79 - Buchholz 421.0 Nr. 161; Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Nr. 314 = NVwZ 1993, 686). - BVerwG, 02.03.1976 - 7 B 22.76
Klage gegen das Nichtbestehen einer ärztlichen Vorprüfung - Voreingenommenheit …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 9 S 1478/10
Zur richterlichen Überzeugungsbildung zum Ablauf streitiger Tatsachen einer …
Denn mündliche Prüfungen sind im Gegensatz zu Klausuren einer nachträglichen Betrachtung nicht zugänglich und werden regelmäßig auch nicht umfassend protokolliert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.03.1994 - 6 B 56/93 -). - VG Berlin, 21.03.1995 - 8 A 187.94
Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung von Arbeitnehmern; Auswirkungen …
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