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   BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04   

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https://dejure.org/2005,2438
BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04 (https://dejure.org/2005,2438)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2005 - 3 C 23.04 (https://dejure.org/2005,2438)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 3 C 23.04 (https://dejure.org/2005,2438)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 12 GKV SolG Art. 7 EBG §§ 1, 2
    Budget; Erlösobergrenze; Krankenhauspflegesätze; leistungsgerechtes Budget; Deckelung der Krankenhauspflegesätze; Gewinnzuschlag; gewerblicher Krankenhausbetrieb; psychiatrisches Krankenhaus.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Grundrechtsverletzung von Betreiber eines psychischen Krankenhauses durch Verwehrung von kalkulatorischem Gewinnzuschlag bei Budgetfestsetzung; Grundrechtsverletzung eines gewerblichen Krankenhausbetreibers auf freie Berufsausübung durch das Erlösungsbegrenzungsgesetz; ...

  • Judicialis

    GG Art. 12; ; GKV SolG Art. 7; ; EBG § 1; ; EBG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12; GKV SolG Art. 7; EBG §§ 1 2
    Versagung eines kalkulatorischen Gewinnzuschlags bei gewerblichem Betrieb eines psychiatrischen Krankenhauses - gesetzliche Bestimmung der Erlösobergrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 126 (Ls.)
  • NZS 2006, 248 (Ls.)
  • DÖV 2006, 661
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.10.2002 - 3 C 38.01

    Krankenhausfinanzierung; Deckelung; Beitragssatzstabilität; Veränderungen der

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04
    Im Urteil vom 24. Oktober 2002 (- BVerwG 3 C 38.01 - Buchholz 451.73 § 6 BBflVO Nr. 1) hat er ergänzt, nichts anderes könnte gelten, wenn ein Krankenhaus in erheblichem Umfange Leistungen auf unabsehbare Zeit unentgeltlich erbringen müsste, weil es entsprechende Leistungen ohne Entgelt schon in der Deckelungsphase erbracht hat.

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die Urteile des Senats vom 26. Oktober 1995 (a.a.O.) und vom 24. Oktober 2002 (a.a.O.), um ihren Anspruch auf einen Gewinnzuschlag zu begründen.

  • BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 11.94

    Gesundheitswesen: Berücksichtigung von Instandhaltungskosten bei der

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04
    Im Urteil vom 26. Oktober 1995 (- BVerwG 3 C 11.94 - BVerwGE 99, 362 ) hat er ausgeführt, ein gesetzlicher Zwang, der Allgemeinheit über mehrere Jahre Leistungen zu einem Preis anzubieten, der notwendige und unaufschiebbare Kosten in erheblichem Umfang nicht decke, würde im Hinblick auf die Garantie der Berufsfreiheit erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen.

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf die Urteile des Senats vom 26. Oktober 1995 (a.a.O.) und vom 24. Oktober 2002 (a.a.O.), um ihren Anspruch auf einen Gewinnzuschlag zu begründen.

  • BVerwG, 01.12.1998 - 5 C 29.97

    E/ Einrichtungsträger, Pflegesätze für gewerbliche - in der Sozialhilfe;;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04
    Die Klägerin hat sich insbesondere auf das Urteil des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 29.97 - BVerwGE 108, 56 berufen, wonach § 93 BSHG, insbesondere der Grundsatz der Sparsamkeit, der Berücksichtigung eines kalkulatorischen Gewinns bei der Pflegesatzvereinbarung nicht entgegensteht, soweit das vom gewerblichen Einrichtungsträger verlangte Entgelt nicht höher ist als die anderen Einrichtungsträgern vom Sozialhilfeträger für vergleichbare Leistungen zugestandenen Vergütungen.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Dezember 1998 - BVerwG 5 C 29.97 - sei ohne weiteres übertragbar, weil auch in § 93 BSHG der Begriff des leistungsgerechten Entgelts verwendet werde.

  • BVerfG, 08.10.2004 - 1 BvR 682/01

    Zulässigkeit der Absetzung von Mehrerlösen vom Budget eines Krankenhauses

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04
    Die Beschränkungen des Grundrechts aus Gründen des Gemeinwohls stehen unter dem Gebot der Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 -).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04
    Diese Stabilisierung ist ein Gemeinwohlbelang von hohem Wert (vgl. BVerfGE 103, 172, 184 f.).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04
    Sie sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (BVerfGE 94, 372 ; 101, 131 ).
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2005 - 3 C 23.04
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, in die Freiheit der Berufsausübung eingreifen (vgl. BVerfGE 47, 285 ).
  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 9.14

    Mehrleistungsabschlag; Vergütungsabschlag; zusätzliche Leistungen;

    In der Rechtsprechung des Senats und des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, dass es sich bei der Stabilisierung des gesetzlichen Krankenkassensystems um einen Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung handelt (BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 3 C 23.04 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 12 Rn. 29; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - NVwZ-RR 2005, 1 m.w.N.).

    Angesichts dieses kurzen Zeitraums ist nicht erkennbar, dass die Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Oktober 2004 - 1 BvR 682/01 - NVwZ-RR 2005, 1 ; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2005 - 3 C 23.04 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 12 Rn. 31).

  • VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17

    Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil

    Auf die in der vorliegenden Klage verfahrensgegenständliche Entziehungsentscheidung können die Haaranalysen schon deshalb keine Auswirkungen haben, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Verfügung, welche die Entziehung einer Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat, die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage maßgeblich ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2005 - 3 C 23.04 -, juris Rn. 16), vorliegend also der Erlass des Widerspruchsbescheids vom ... Juli 2017.
  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 53.06

    Gesamtbetrag der Erlöse; Budget; flexible Budgetierung; Mehrerlösausgleich;

    Damit verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, die Krankenhäuser zu einer möglichst punktgenauen Einhaltung der Budgetvorgaben anzuhalten (vgl. Urteil vom 7. Juli 2005 - BVerwG 3 C 23.04 - Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 12 Textziff. 38).
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