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   BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08   

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BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08 (https://dejure.org/2009,3360)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2009 - 4 B 71.08 (https://dejure.org/2009,3360)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2009 - 4 B 71.08 (https://dejure.org/2009,3360)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erfassung der Lärmbelastung durch Fluglärm bei Nacht und in den Nachtrandstunden und Bedeutung des Aussagewertes von Messabweichungen i.R.d. Erfassung; Grundsätzliche Bedeutung der Frage über das Abstellen auf die Anzahl der Slot-Anmeldungen auf ein bestehendes Interesse ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfassung der Lärmbelastung durch Fluglärm bei Nacht und in den Nachtrandstunden und Bedeutung des Aussagewertes von Messabweichungen i.R.d. Erfassung; Grundsätzliche Bedeutung der Frage über das Abstellen auf die Anzahl der Slot-Anmeldungen auf ein bestehendes Interesse ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Klagen gegen Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    10 Wie die Beschwerde zutreffend ausführt, hat der Senat seine Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Flugbetriebszeiten in Richtung auf eine stärker bedarfsspezifische Abwägungskontrolle präzisiert und weitere Gewichtungsvorgaben zur Bewältigung des Konflikts zwischen Nachtflugbetrieb und nächtlichem Lärmschutz der Anwohner aufgestellt (Urteile vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld, vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 Rn. 67 bis 74 Flughafen Leipzig/Halle I, vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 BVerwGE 131, 316 Rn. 39 Flughafen Leipzig/Halle II und vom 16. Oktober 2008 BVerwG 4 C 5.07 juris Rn. 51 Flughafen Niederrhein).

    Ein pauschaler Hinweis auf einen nicht näher dargelegten Verkehrsbedarf würde den Anforderungen des Abwägungsgebots nicht gerecht werden (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 287).

    12 Die 1. Unterfrage, ob die Beweislast für die Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen außerhalb des Schutzgebiets grundsätzlich bei den Betroffenen oder grundsätzlich bei dem Vorhabenträger und der Zulassungsbehörde liegt, ist geklärt: Eine an die Schutzgebietsausweisung anknüpfende Beweislast- und Kostenregelung ist nach der Rechtsprechung des Senats angemessen, wenn mit der Ausweisung des Schutzgebietes der Regelfall erfasst und die mit Kosten zu Lasten der Betroffenen verbundene Einzelfallprüfung auf atypische Fälle beschränkt wird (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 331; Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 46.07 juris Rn. 17; vgl. aber zu § 3 FLärmSchG: Beschluss vom 1. April 2009 BVerwG 4 B 61.08 juris Rn. 38).

    31 Dass das Berechnungsverfahren nach der AzB99 für Genehmigungen, Planfeststellungen oder Plangenehmigungen, die wie hier bis zum 6. Juni 2007, also vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen vom 1. Juni 2007 (BGBl I S. 986), erteilt worden sind, eine geeignete Methode zur Erfassung der Lärmbelastung darstellt (Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 345 f.; Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 43.07 Rn. 4), stellen die Kläger ungeachtet ihrer missverständlich formulierten Einwände (Beschwerdebegründung S. 41) nicht in Frage.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2008 - 20 B 2062/07

    Anträge i.S.v. § 43 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Anträgen eines

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    47 Mit Beschluss vom 6. März 2008, zu dessen Begründung auf den Beschluss vom selben Tag im Verfahren 20 B 2062/07.AK Bezug genommen wird, hat das Oberverwaltungsgericht das Ablehnungsgesuch der Kläger abgelehnt.

    Zur Begründung wird in dem Beschluss zum Verfahren 20 B 2062/07.AK soweit hier von Interesse ausgeführt, die dienstlichen Äußerungen der abgelehnten Richter ließen keine Voreingenommenheit erkennen (S. 31 49 juris Rn. 85 ff.).

  • BVerwG, 01.04.2009 - 4 B 61.08

    Aktenwidrigkeit; Planrechtfertigung; Abwägung; Verkehrsbedarf; regionaler

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    4 Ob aus der Anzahl der Slot-Anmeldungen und dem Umstand, dass in der Vergangenheit Anfragen um eine Zeitnischenzuteilung für den Flughafen in den Betriebszeiten zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr zurückgewiesen worden sind, auf ein bestehendes, jedenfalls aber ohne Weiteres generierbares Interesse an Luftverkehrsleistungen im Einzugsbereich eines voll koordinierten Flughafens geschlossen werden kann (UA S. 36), hängt von den tatrichterlich zu würdigenden Umständen des Einzelfalls ab (Beschluss vom 1. April 2009 BVerwG 4 B 61.08 juris Rn. 12).

    12 Die 1. Unterfrage, ob die Beweislast für die Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen außerhalb des Schutzgebiets grundsätzlich bei den Betroffenen oder grundsätzlich bei dem Vorhabenträger und der Zulassungsbehörde liegt, ist geklärt: Eine an die Schutzgebietsausweisung anknüpfende Beweislast- und Kostenregelung ist nach der Rechtsprechung des Senats angemessen, wenn mit der Ausweisung des Schutzgebietes der Regelfall erfasst und die mit Kosten zu Lasten der Betroffenen verbundene Einzelfallprüfung auf atypische Fälle beschränkt wird (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 331; Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 46.07 juris Rn. 17; vgl. aber zu § 3 FLärmSchG: Beschluss vom 1. April 2009 BVerwG 4 B 61.08 juris Rn. 38).

  • BVerwG, 09.11.2001 - 6 B 59.01

    Wahrung des Verbots einer Erschwerung des Rechtsweges durch Auslegung von

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    46 Die Ablehnung eines Befangenheitsantrags stellt eine unanfechtbare Vorentscheidung (§ 146 Abs. 2 VwGO) dar, die gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 557 Abs. 2 ZPO nicht der Beurteilung des Revisionsgerichts unterliegt, so dass die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags grundsätzlich auch nicht als Verfahrensfehler im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden kann (vgl. nur Beschlüsse vom 14. Mai 1999 BVerwG 4 B 21.99 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 20, vom 9. November 2001 BVerwG 6 B 59.01 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 29 und vom 7. April 2006 BVerwG 4 B 69.05 juris Rn. 11).

    Von einer auf Willkür beruhenden Entscheidung kann im Einklang mit den zum verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf den gesetzlichen Richter entwickelten Grundsätzen nur gesprochen werden, wenn die Entscheidung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (Beschlüsse vom 13. Juni 1991 BVerwG 5 ER 614.90 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28, vom 25. September 1987 BVerwG 9 CB 59.87 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 72 und vom 9. November 2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.07.2008 - 4 A 3001.07

    Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    10 Wie die Beschwerde zutreffend ausführt, hat der Senat seine Rechtsprechung zur gerichtlichen Überprüfung von Flugbetriebszeiten in Richtung auf eine stärker bedarfsspezifische Abwägungskontrolle präzisiert und weitere Gewichtungsvorgaben zur Bewältigung des Konflikts zwischen Nachtflugbetrieb und nächtlichem Lärmschutz der Anwohner aufgestellt (Urteile vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 BVerwGE 125, 116 Rn. 280 bis 288 Flughafen Berlin-Schönefeld, vom 9. November 2006 BVerwG 4 A 2001.06 BVerwGE 127, 95 Rn. 67 bis 74 Flughafen Leipzig/Halle I, vom 24. Juli 2008 BVerwG 4 A 3001.07 BVerwGE 131, 316 Rn. 39 Flughafen Leipzig/Halle II und vom 16. Oktober 2008 BVerwG 4 C 5.07 juris Rn. 51 Flughafen Niederrhein).

    Wie auch die in der Rechtsprechung des Senats angeführten Beispiele zeigen, geht es um die Gewichtung eines nach allgemeinen Kriterien bestimmten Verkehrsbedarfs (Urteil vom 24. Juli 2008 a.a.O. Rn. 61).

  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 46.07

    Gebotenheit einer Gesamtlärmbetrachtung bei drohenden Lärmbelästigungen und

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    12 Die 1. Unterfrage, ob die Beweislast für die Darlegung der Anspruchsvoraussetzungen außerhalb des Schutzgebiets grundsätzlich bei den Betroffenen oder grundsätzlich bei dem Vorhabenträger und der Zulassungsbehörde liegt, ist geklärt: Eine an die Schutzgebietsausweisung anknüpfende Beweislast- und Kostenregelung ist nach der Rechtsprechung des Senats angemessen, wenn mit der Ausweisung des Schutzgebietes der Regelfall erfasst und die mit Kosten zu Lasten der Betroffenen verbundene Einzelfallprüfung auf atypische Fälle beschränkt wird (Urteil vom 16. März 2006 a.a.O. Rn. 331; Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 46.07 juris Rn. 17; vgl. aber zu § 3 FLärmSchG: Beschluss vom 1. April 2009 BVerwG 4 B 61.08 juris Rn. 38).
  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 45.07

    Abweichungsmöglichkeit einer luftverkehrlichen Genehmigung von der

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    Es bedarf vielmehr der Darlegung, dass das Gutachten in sich, d.h. unter Zugrundelegung des dortigen methodischen Ansatzes widersprüchlich ist oder dass sich aus dem Gutachten selbst Zweifel an der Sachkunde oder Unabhängigkeit des Gutachters ergeben oder dass es sich um besonders schwierige Fachfragen handelt, die ein spezielles, bei den bisherigen Gutachtern nicht vorausgesetztes Fachwissen erfordern (Beschluss vom 14. Mai 2008 BVerwG 4 B 45.07 juris Rn. 17).
  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    Ob Nachtflugbewegungen "ohne Not" (Urteil vom 20. April 2005 BVerwG 4 C 18.03 BVerwGE 123, 261, 272 f.) auf die Nacht verteilt werden, ist entgegen der Auffassung der Kläger nicht für jeden einzelnen Flug zu prüfen.
  • BVerwG, 21.12.2004 - 1 B 66.04

    Einordnung einer Ablehnung eines Befangenheitsantrags durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    Die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrags ist deshalb nur ausnahmsweise in dem Maße beachtlich, als mit ihr die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 138 Nr. 1 VwGO) geltend gemacht wird (Beschluss vom 21. Dezember 2004 BVerwG 1 B 66.04 Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 65).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 71.08
    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 24. Februar 2009 1 BvR 165/09 NVwZ 2009, 581 Rn. 11 und vom 2. Juni 2005 2 BvR 625/01 NJW 2005, 3410 juris Rn. 51).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87

    Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus

  • BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00

    Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft -

  • BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 43.07

    Bestimmung der Beurteilungsgrundlage zur Messung und Berechnung von Fluglärm mit

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

  • BVerwG, 07.04.2006 - 4 B 69.05

    Berücksichtigung unzumutbarer Lärmbelastung bei der Festlegung von Flugstrecken

  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

  • BVerwG, 07.07.2009 - 4 B 72.08

    Klagen gegen Flughafen Düsseldorf bleiben erfolglos

    14 3. Als Verfahrensfehler i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO rügt die Klägerin unter Bezugnahme auf Beweisanträge, die die Kläger des Parallelverfahrens BVerwG 4 B 71.08 hilfsweise in der mündlichen Verhandlung vom 25. August 2008 gestellt haben, eine Verletzung der Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung.

    Mit ihren Angriffen, die mit dem in Bezug genommenen Schriftsatz vom 8. Mai 2009 im Verfahren BVerwG 4 B 71.08 vertieft werden, beschränkt sich die Klägerin letztlich nur darauf, aus den Messungen andere Schlussfolgerungen zu ziehen und zu behaupten, es handele sich um signifikante Abweichungen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2017 - 20 D 30/14

    Flughafen Düsseldorf: Keine weiteren Einschränkungen des nächtlichen Flugverkehrs

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Juli 2009 - 4 B 71.08 -, juris (zu 20 D 5/06.AK), und - 4 B 72.08 -, juris (zu 20 D 13/06.AK).
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