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   BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10, 7 VR 2.10 (7 A 3.10)   

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BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10, 7 VR 2.10 (7 A 3.10) (https://dejure.org/2010,6721)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10, 7 VR 2.10 (7 A 3.10) (https://dejure.org/2010,6721)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 7 VR 2.10, 7 VR 2.10 (7 A 3.10) (https://dejure.org/2010,6721)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 VwGO, § 18e Abs 2 S 1 AEG, Art 6a NatSchG BY vom 23.12.2005, § 19 BNatSchG 2002
    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme von Grundstücken für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Flächenauswahl und Schutz des ...

  • Wolters Kluwer

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Oktober 2009 für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld; Rechtmäßigkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen im Fall der Inanspruchnahme ...

  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme von Grundstücken für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Flächenauswahl und Schutz des ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme von Grundstücken für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Flächenauswahl und Schutz des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes vom 30. Oktober 2009 für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld; Rechtmäßigkeit von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzmaßnahmen im Fall der Inanspruchnahme ...

  • datenbank.nwb.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der ICE-Strecke Nürnberg-Ebensfeld im Abschnitt Erlangen; Inanspruchnahme von Grundstücken für naturschutzfachlich festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Flächenauswahl und Schutz des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 40.07

    Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung; Ausgleichsmaßnahme;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Bei der Anwendung dieses gestuften Reaktionsmodells der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist auf die jeweils nachrangige Reaktionsstufe nicht nur dann auszuweichen, wenn die Befolgung der vorrangigen Reaktionspflicht tatsächlich unmöglich ist, sondern auch dann, wenn die Befolgung mit unverhältnismäßigen Belastungen für die Belange Betroffener verbunden wäre (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - juris Rn. 33 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16 ).

    Etwaige Lagenachteile alternativ in Betracht zu ziehender Ausgleichsflächen können möglicherweise durch einen größeren Flächenumfang oder durch besondere Vorkehrungen bei der Ausgestaltung der Maßnahmen aufgefangen werden (Urteil vom 18. März 2009 - BVerwG 9 A 40.07 - juris Rn. 32 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 16 ).

    Daran fehlt es, sofern Kompensationsmaßnahmen - insbesondere Ersatzmaßnahmen - im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle ebenfalls (vergleichbaren) Erfolg versprechen, bei einer Gesamtschau aber den Vorteil bieten, dass den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 27).

    Dabei ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Flächeninanspruchnahme für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nicht das Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens, sondern nur das Interesse an einem Ausgleich der zu kompensierenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ins Verhältnis zu den Auswirkungen der Flächeninanspruchnahme für den Betroffenen zu setzen (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 34).

    Die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (Urteil vom 18. März 2009 a.a.O. Rn. 27/28).

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Abgesehen davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch ein Pächter, der sich dagegen zur Wehr setzt, dass sein Pachtgrundstück für ein Planvorhaben unter Einschluss der damit verbundenen naturschutzrechtlichen Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen wird, antrags- und klagebefugt (Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.).

    Der Schutz des Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 GG ) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38/39 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 ).

    Bringt er zum Ausdruck, dass er bestimmte Maßnahmen auf dem von ihm genutzten Grundstück für unzulässig hält, so reicht dies aus, um die Planungsbehörde zu Überlegungen dazu zu veranlassen, ob ein geeigneterer Standort zur Verfügung steht (Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 34 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.).

  • BVerwG, 17.08.2004 - 9 A 1.03

    Kriterien für die Anordnung einer landschaftsschutzrechtlichen Ersatzmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Danach genügt es, dass überhaupt eine räumliche Beziehung zwischen dem Ort des Eingriffs und der Durchführung der Ersatzmaßnahmen besteht (Urteil vom 17. August 2004 - BVerwG 9 A 1.03 - juris Rn. 24 = NuR 2005, 177 ).

    Insgesamt sind die Anforderungen an den räumlichen Bezug zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahme großzügig auszulegen (vgl. Urteil vom 17. August 2004 a.a.O. ).

    Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahme ist unbedenklich, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (Urteil vom 17. August 2004 a.a.O. Rn. 23) .

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Zwischen Ausgleichs- und Eingriffsort muss ein räumlich funktionaler Zusammenhang bestehen (Urteile vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 = Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 und v om 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - juris Rn. 128 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 = BVerwGE 121, 72 ff.).

    Dies gilt im Hinblick auf die dort vielfach bestehenden Schwierigkeiten, geeignete Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft zu finden, auch und gerade für Ballungsräume (vgl. Urteil vom 9. Juni 2004 a.a.O. Rn. 128).

  • BVerwG, 26.01.2005 - 9 A 7.04

    Straßenplanung; Ortsumgehung; Planfeststellung; landschaftspflegerischer

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Dabei hat unter dem enteignungsrechtlichen Aspekt Maßstab der Suche nach naturschutzfachlich geeigneten Ausgleichs- und Ersatzflächen auch zu sein, dass der Zugriff auf Privateigentum ausscheidet, wenn Kompensationsmaßnahmen an anderer Stelle, insbesondere auf Flächen der öffentlichen Hand, ebenfalls Erfolg versprechen (Urteil vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 A 7.04 - juris Rn. 22 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 13 ).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 A 29.95

    Fernstraßenrecht - Enteignung von für Ersatzmaßnahmen nach Landesbaturschutzrecht

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Diese Voraussetzung erfüllen sie, wenn sie in einen Zustand versetzt werden können, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt (Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 A 29.95 - juris Rn. 33 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 8 ).
  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Landwirtschaftlich genutzte Grün- und Ackerflächen sind generell von begrenztem ökologischen Wert und deshalb aufwertungsfähig (Urteil vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - juris Rn. 55 = Buchholz 451.91 Europ UmweltR Nr. 12 = BVerwGE 120, 1 ff. ).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass (Urteil vom 28. Januar 1999 - BVerwG 4 A 18.98 - juris Rn. 23 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 146 ).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 9 VR 10.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Der Schutz des Eigentums ( Art. 14 Abs. 1 GG ) gebietet es, Ausgleichs- und Ersatzflächen vorrangig auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Grundstücksflächen oder auf Grundstücken, die im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, zu verwirklichen, wenn diese naturschutzfachlich geeignet sind (stRspr; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - juris Rn. 38/39 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 132 = BVerwGE 105, 178 ff.; Beschlüsse vom 9. Oktober 2003 - BVerwG 9 VR 10.03 - juris Rn. 13 und vom 11. November 2008 - BVerwG 9 A 52.07 - juris Rn. 6 = Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 ).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2010 - 7 VR 2.10
    Zwischen Ausgleichs- und Eingriffsort muss ein räumlich funktionaler Zusammenhang bestehen (Urteile vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 = Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 und v om 9. Juni 2004 - BVerwG 9 A 11.03 - juris Rn. 128 = Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 = BVerwGE 121, 72 ff.).
  • BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 52.07

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ersatzmaßnahme; Ermächtigung der

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15

    Abfall; Abfalldeponie; Abwägung; Alternativenprüfung; Ausgleichsmaßnahme;

    Solange eine Ausgleichsfläche noch auf den Eingriffsort zurückwirkt, ist sie nicht schon deshalb weniger geeignet, weil sie vom Eingriffsort weiter entfernt ist als andere potentielle Ausgleichsflächen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10 -, NuR 2010, 646).

    Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahmen kann unbedenklich sein, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.08.2004 - 9 A 1.03 -, NuR 2005, 96; Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.).

    Für die gerichtliche Kontrolle ist auch hier zu beachten, dass der Planfeststellungsbehörde bei der Bewertung der Kompensationswirkung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht (BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.; Urteil des Senats vom 22.04.2016, a. a. O.; Kerkmann/Koch in Schlacke, a. a. O., § 15 Rn. 21).

    Es fehlt auch nicht an dem erforderlichen räumlichen Bezug zwischen dem Eingriffsort und dem Ort der Ersatzvornahme (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010, a. a. O.), selbst wenn - was hier dahingestellt bleiben kann - die Entfernung zwischen ihnen wie vom Kläger angegeben etwa 30 km betragen sollte.

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2017 - 4 LC 198/15

    Nebenbestimmungen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von

    Es genügt, dass überhaupt eine räumliche Beziehung zwischen dem Ort des Eingriffs und der Durchführung der Ersatzmaßnahmen besteht (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.7.2010 - 7 VR 2.10 -, NuR 2010, 646 Rn. 23 m.w.N.; Guckelberger, in: Frenz/Müggenborg, a.a.O., § 15 Rn. 31 f., 40 f.).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 7 KS 17/16

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer

    Solange eine Ausgleichsfläche noch auf den Eingriffsort zurückwirkt, ist sie nicht schon deshalb weniger geeignet, weil sie vom Eingriffsort weiter entfernt ist als andere potentielle Ausgleichsflächen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10 -, juris).

    Auch eine Entfernung von 15 km zwischen Eingriffsort und Ort der Ersatzmaßnahmen kann unbedenklich sein, wenn Kompensationsfläche und Eingriffsgebiet im gleichen Naturraum liegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2010 - 7 VR 2.10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 17.08.2004 - 9 A 1.03 -, juris).

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Danach scheidet der Zugriff auf privates Eigentum für Kompensationsmaßnahmen aus, wenn diese im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand, auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Flächen oder zumindest an anderer Stelle so durchgeführt werden können, dass bei einer Gesamtschau den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2008 - 9 A 52.07 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 Rn. 6 und vom 7. Juli 2010 - 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646 Rn. 27).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion;

    Mangels eines Übergangsregelung galt das Energieleitungsausbaugesetz also zu dem Zeitpunkt, der für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblich ist (vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt Beschlüsse vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 62.08 - juris Rn. 19 m.w.N. und vom 7. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646, Rn. 21).
  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss;

    Einen Antrag der Kläger auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat der Senat mit Beschluss vom 7. Juli 2010 (BVerwG 7 VR 2.10) abgelehnt.
  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

    Nicht heranzuziehen ist - da maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich die Sach- und Rechtslage bei seinem Erlass ist (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 7.7.2010, 7 VR 2/10, ) - die Neuregelung in § 34 BNatSchG in der seit dem 1. März 2010 geltenden Fassung.

    Diese Voraussetzung erfüllen sie, wenn sie in einen Zustand versetzt werden können, der sich im Vergleich mit dem früheren als ökologisch höherwertig einstufen lässt (vgl. BVerwG, U.v. 07.07.2010, 7 VR 2/10, ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu mit Beschluss vom 7. Juli 2010 (7 VR 2/10, ) und Urteil vom 17. August 2004 (9 A 1/03, ) darauf abgestellt, dass die in einem naturschutzfachlichen Gesamtkonzept vorzusehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die durch das Vorhaben verursachten, unvermeidbaren Eingriffe in Natur und Landschaft qualitativ ausgleichen oder gleichwertig ersetzen müssen.

  • BVerwG, 03.05.2011 - 7 A 9.09

    Planfeststellung; Wasserstraße, Planfeststellung für Ausbau von -; Abwägung, -

    Beide Kläger sind durch den geplanten Ausbau der Wasserstraße demnach in von der Rechtsordnung anerkannten Interessen berührt; diese sind weder gänzlich unbedeutend noch nicht schutzwürdig und gehören damit zu den abwägungserheblichen Belangen (vgl. Beschluss vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 u.a. - BVerwGE 59, 87 ; Urteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - BVerwGE 105, 178 zu obligatorischen Ansprüchen; Beschluss vom 7. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Danach scheidet der Zugriff auf privates Eigentum für Kompensationsmaßnahmen aus, wenn diese im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption auf Grundstücken im Eigentum der öffentlichen Hand, auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Flächen oder zumindest an anderer Stelle so durchgeführt werden können, dass bei einer Gesamtschau den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. November 2008 - 9 A 52.07 - Buchholz 407.4 § 19 FStrG Nr. 14 Rn. 6 und vom 7. Juli 2010 - 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646 Rn. 27).
  • BVerwG, 24.05.2012 - 7 VR 4.12

    Kein vorläufiger Baustopp für Thüringer Strombrücke

    Für die Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses kommt es nach ständiger Rechtsprechung auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seines Erlasses an (Beschlüsse vom 1. April 2009 - BVerwG 4 B 62.08 - NuR 2009, 414 m.w.N. und vom 7. Juli 2010 - BVerwG 7 VR 2.10 - NuR 2010, 646 ).
  • VG Ansbach, 20.03.2024 - AN 14 S 23.50728

    Dublin-Verfahren, Italien, Abschiebungsanordnung, Rückkehrprognose bei Ehe und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2014 - 16 A 1397/12

    Waldumwandlung; Ersatzgeld; Ersatzleistung; Kosten der Flächenbereitstellung;

  • VG Ansbach, 10.08.2023 - AN 14 S 23.50435

    Syrien: Dublin Italien: keine aufschiebende Wirkung; keine systemischen Mängel im

  • VG Köln, 25.08.2010 - 21 K 3702/09

    Ermächtigung zur rückwirkenden Ergänzung von Regulierungsverfügungen im

  • VG Ansbach, 04.07.2023 - AN 14 S 23.50252

    Dublin-Verfahren (Italien)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.11.2010 - 3 R 375/10

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Auslegung von Planunterlagen in einem

  • VG Ansbach, 11.07.2017 - AN 11 S 17.50830

    Erfolgloser Eilantrag: Kein Abschiebungsverbot wegen der allgemeinen Lage von

  • VG Braunschweig, 20.05.2015 - 6 B 80/15

    Ausbau eines Schienenwegs: Wann ist eine zusätzliche Lärmbelastung beachtlich?

  • VG Augsburg, 17.10.2022 - Au 9 K 21.1549

    Erfolglose Klage gegen die Anordnung einer Ersatzzahlung für einen nicht

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