Rechtsprechung
BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 1.16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; BDG § 55; HDG §§ 24, 27, 60, 73
Beamter; Disziplinarklage; behördliches Disziplinarverfahren; Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens; Rügeobliegenheit; Geltendmachung; Belehrung; Zeugenvernehmung; Teilnahme; Ausschluss des Beamten von der Vernehmung eines Zeugen; rechtliches Gehör; ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Ausschluss des Beamten von der Vernehmung eines Zeugen; Beamter; Belehrung; Disziplinarklage; Geltendmachung; Grundsatzrüge; Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens; Rügeobliegenheit; Teilnahme; Verfahrensmangel; Zeugenvernehmung; Zulassung der Revision wegen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 BDG, § 24 DG HE, § 27 DG HE, § 60 DG HE, § 73 DG HE
Rügeobliegenheit bei Mängeln des behördlichen Disziplinarverfahrens; Ausschluss der Grundsatzrüge - Wolters Kluwer
Rügeobliegenheit eines Beamten bei Mängeln des behördlichen Disziplinarverfahrens i.R.d. Zulassung der Revision; Beförderungssperre wegen Dienstvergehens (hier: sexistische Äußerungen)
- rewis.io
Rügeobliegenheit bei Mängeln des behördlichen Disziplinarverfahrens; Ausschluss der Grundsatzrüge
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Rügeobliegenheit bei Mängeln des behördlichen Disziplinarverfahrens; Ausschluss der Grundsatzrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 02.10.2013 - 28 K 1299/10
- VGH Hessen, 20.10.2015 - 28 A 178/14
- BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 1.16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 788
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09
Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit; …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 1.16
Beschreitet der Beamte im Hinblick auf - tatsächliche oder vermeintliche - Mängel des behördlichen Verfahrens nicht den ihm durch seine Rügeobliegenheit vorgegebenen Weg, der bei einer fehlerhaften Handhabung des § 60 HDG durch das Berufungsgericht (§ 70 Abs. 1 und 2 HDG) die Möglichkeit der Verfahrensrüge nach § 73 HDG und § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO eröffnet (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.;… Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3 …und vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - Rn. 5), kann im Hinblick auf einen vermeintlichen Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache erreicht werden.Maßgeblich ist wegen der Funktion des Disziplinarverfahrensrechts, bei der Prüfung und ggf. Ahndung von Dienstvergehen gesetzmäßige Ergebnisse zu erzielen, vielmehr die Ergebnisrelevanz (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 19 zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 55 BDG).
Insoweit kommt allenfalls die Rüge in Betracht, der Verwaltungsgerichtshof habe die Vorschrift des § 60 Abs. 3 Satz 1 HDG fehlerhaft gehandhabt (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.;… Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3…, vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - Rn. 5 und zuletzt vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - Rn. 10).
- BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07
Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 1.16
Beschreitet der Beamte im Hinblick auf - tatsächliche oder vermeintliche - Mängel des behördlichen Verfahrens nicht den ihm durch seine Rügeobliegenheit vorgegebenen Weg, der bei einer fehlerhaften Handhabung des § 60 HDG durch das Berufungsgericht (§ 70 Abs. 1 und 2 HDG) die Möglichkeit der Verfahrensrüge nach § 73 HDG und § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO eröffnet (BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3 …und vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - Rn. 5), kann im Hinblick auf einen vermeintlichen Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache erreicht werden.Insoweit kommt allenfalls die Rüge in Betracht, der Verwaltungsgerichtshof habe die Vorschrift des § 60 Abs. 3 Satz 1 HDG fehlerhaft gehandhabt (BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.; Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3…, vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - Rn. 5 und zuletzt vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - Rn. 10).
- BVerwG, 23.09.2013 - 2 B 51.13
Verfahrensmangel; Mangel der Disziplinarklageschrift; Heilung; fehlerhafte …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 1.16
Beschreitet der Beamte im Hinblick auf - tatsächliche oder vermeintliche - Mängel des behördlichen Verfahrens nicht den ihm durch seine Rügeobliegenheit vorgegebenen Weg, der bei einer fehlerhaften Handhabung des § 60 HDG durch das Berufungsgericht (§ 70 Abs. 1 und 2 HDG) die Möglichkeit der Verfahrensrüge nach § 73 HDG und § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO eröffnet (BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.;… Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3 und vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - Rn. 5), kann im Hinblick auf einen vermeintlichen Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens nicht die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache erreicht werden.Insoweit kommt allenfalls die Rüge in Betracht, der Verwaltungsgerichtshof habe die Vorschrift des § 60 Abs. 3 Satz 1 HDG fehlerhaft gehandhabt (BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.;… Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3, vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - Rn. 5 und zuletzt vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - Rn. 10).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 1.16
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 30.06.2016 - 2 B 40.15
Anforderungen an den Berufungsantrag; zum Begriff des Verfahrensmangels; zur Rüge …
Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 2 B 1.16
Insoweit kommt allenfalls die Rüge in Betracht, der Verwaltungsgerichtshof habe die Vorschrift des § 60 Abs. 3 Satz 1 HDG fehlerhaft gehandhabt (BVerwG…, Urteil vom 24. Juni 2010 - 2 C 15.09 - BVerwGE 137, 192 Rn. 18 f.;… Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - 2 B 122.07 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 Rn. 3, vom 23. September 2013 - 2 B 51.13 - Rn. 5 und zuletzt vom 30. Juni 2016 - 2 B 40.15 - Rn. 10).
- BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 12.17
Aufgabe der Regeleinstufung; Aussageverweigerungsrecht im Disziplinarverfahren; …
Damit hat der Beklagte das nach §§ 54 und 65 LDG NRW für wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens vorgeschriebene Verfahren eingehalten (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 2 B 1.16 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 10 Rn. 10). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 3d A 2195/19
Ausstellen eines eigenen Behindertenausweises als Beamter unter Angabe eines …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.07.2016 - 2 B 1.16 -, juris Rn. 10, zur im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorschrift des § 60 HDG und m.w.N. - VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.3912
Aberkennung des Ruhegehalts wegen gewerbsmäßigen Betruges zum Nachteil der …
Ein Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens ist wesentlich, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann; maßgeblich ist damit die Ergebnisrelevanz (BVerwG, B.v. 7.7.2016 - 2 B 1.16 - juris Rn. 10).
- VG München, 08.02.2023 - M 19L DK 22.2278
Disziplinarklage, Zurückstufung um zwei Stufen in das Eingangsamt, …
Soweit er rügt, dass die Disziplinarbehörde es versäumt habe, auch entlastende Umstände zu ermitteln, begründet dies jedenfalls keinen wesentlichen Mangel nach Art. 53 Abs. 1 BayDG; insoweit ist eine Ergebnisrelevanz hinsichtlich des gerichtlichen Disziplinarverfahrens (vgl. BVerwG, B.v. 7.7.2016 - 2 B 1.16 - juris Rn. 10) zu verneinen, weil das Gericht bei Bedarf noch entsprechende Ermittlungen anstoßen hätte können. - VG München, 22.02.2023 - M 19L DK 21.4892
Entfernung aus dem Dienst wegen unzulässiger Bestellung von Hardware, …
Ein Mangel ist nur dann wesentlich, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann (BVerwG, B.v. 7.7.2016 - 2 B 1.16 - juris Rn. 10). - VG München, 17.12.2018 - M 19B DK 17.196
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Belästigung
Ein Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens ist wesentlich i.S.d. § 55 Abs. 1 BDG, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann (BVerwG, B.v. 7.7.2016 - 2 B 1.16 - juris Rn. 10). - VG München, 24.03.2021 - M 19L DK 20.2587
Disziplinarklage betreffend Kürzung des Ruhegehalts
Ein Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens ist wesentlich, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann; maßgeblich ist damit die Ergebnisrelevanz (BVerwG, B.v. 7.7.2016 - 2 B 1.16 - juris Rn. 10). - VG München, 16.06.2021 - M 19L DK 20.2500
Absehen von Entfernung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von Milderungsgründen
Die weiter gerügte unterlassene Aufklärung der Frage, ob Prof. Dr. M. einen Leistungsbezug erhalten hätte können, die bei den Milderungsgründen eine Rolle spielen kann, begründet jedenfalls keinen entscheidungserheblichen Mangel, weil eine Aufklärung dieser Frage noch im gerichtlichen Disziplinarverfahren erfolgen konnte und damit ohne Einfluss auf dieses bleibt (vgl. BVerwG, B.v. 7.7.2016 - 2 B 1.16 - juris Rn. 10). - BVerwG, 23.03.2017 - 2 C 12.17
Belehrungspflicht im beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren
Damit hat der Beklagte das nach §§ 54 und 65 LDG NRW für wesentliche Mängel des behördlichen Disziplinarverfahrens vorgeschriebene Verfahren eingehalten (BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2016 - 2 B 1.16 - Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 10 Rn. 10). - VG München, 15.04.2019 - M 19L DK 18.4273
Disziplinarverfahren gegen Lehrerin wegen Anhängerschaft zur Reichsbürgerbewegung
Ein Mangel des behördlichen Disziplinarverfahrens ist wesentlich im Sinne des Art. 53 Abs. 1 BayDG, wenn sich nicht mit hinreichender Sicherheit ausschließen lässt, dass er sich auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens ausgewirkt haben kann (BVerwG, B.v. 7.7.2016 - 2 B 1/16 - juris Rn. 10).