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   BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15   

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https://dejure.org/2016,17114
BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15 (https://dejure.org/2016,17114)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2016 - 3 C 23.15 (https://dejure.org/2016,17114)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 3 C 23.15 (https://dejure.org/2016,17114)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    VO (EG) Nr. 1/2005 Art. 1 Abs. 5; VO (EU) Nr. 576/2013 Art. 2, 3; TierSchG § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und 8 Buchst. b; BmTierSSchV § 1 Abs. 3, § 4; RL 90/425/EWG Art. 1 Abs. 4, Art. 12
    Tierschutz; Tierseuchenschutz; Anzeigepflicht; Erlaubnispflicht; richtlinienkonforme Auslegung; Gewerbsmäßigkeit; Gewinn; Gewinnerzielungsabsicht; Ertrag; Gegenleistung; Entgelt; wirtschaftliche Tätigkeit; Unternehmer; Handel; innergemeinschaftlicher Handel; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EG) Nr. 1/2005 Art. 1 Abs. 5
    Anzeigepflicht; Besitzer; Eigentum; Eigentümer; Entgelt; Erlaubnispflicht; Ertrag; Gegenleistung; Gewerbsmäßigkeit; Gewinn; Gewinnerzielungsabsicht; Halter; Handel; Handelszweck; Heimtiere; Hundehalter; Markt; Schutzvertrag; Tiere; Tierschutz; Tierschutzverein; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 5 EGV 1/2005, Art 2 EUV 576/2013, Art 3 EUV 576/2013, § 11 Abs 1 S 1 Nr 5 TierSchG, § 11 Abs 1 S 1 Nr 8 Buchst b TierSchG
    Geltung von Vorschriften des Tierschutz- und Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden durch einen Tierschutzverein

  • Wolters Kluwer

    Geltung von Vorschriften des Tierschutz- und Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden nach Deutschland; Einordnung dieser Vermittlung als wirtschaftliche Tätigkeit durch einen gemeinnützigen Verein; Grenzüberschreitende Verbringung von Heimtieren zu anderen ...

  • doev.de PDF

    Geltung von Vorschriften des Tierschutz- und Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden durch einen Tierschutzverein

  • rewis.io

    Geltung von Vorschriften des Tierschutz- und Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden durch einen Tierschutzverein

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tierschutz; Tierseuchenschutz; Anzeigepflicht; Erlaubnispflicht; richtlinienkonforme Auslegung; Gewerbsmäßigkeit; Gewinn; Gewinnerzielungsabsicht; Ertrag; Gegenleistung; Entgelt; wirtschaftliche Tätigkeit; Unternehmer; Handel; innergemeinschaftlicher Handel; ...

  • rechtsportal.de

    Geltung von Vorschriften des Tierschutz- und Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden nach Deutschland; Einordnung dieser Vermittlung als wirtschaftliche Tätigkeit durch einen gemeinnützigen Verein; Grenzüberschreitende Verbringung von Heimtieren zu anderen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Tierschutzvereine müssen bei der Vermittlung herrenloser Hunde aus dem Ausland die für gewerbsmäßige Tiertransporte geltenden Vorschriften beachten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Tierschutzvereine müssen bei der Vermittlung herrenloser Hunde aus dem Ausland die für gewerbsmäßige Tiertransporte geltenden Vorschriften beachten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vermittlung herrenloser Hunde: Transportregeln gelten auch für Tierschutzvereine

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tierschutzvereine müssen bei der Vermittlung herrenloser Hunde aus dem Ausland die für gewerbsmäßige Tiertransporte geltenden Vorschriften beachten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geltung von Vorschriften des Tierschutz- und Tierseuchenschutzrechts bei der Vermittlung von Hunden durch einen Tierschutzverein

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 155, 381
  • NVwZ 2016, 1658
  • DÖV 2016, 963
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 03.12.2015 - C-301/14

    Pfotenhilfe-Ungarn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Der Begriff der wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne von Art. 1 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1/2005 setzt eine Gegenleistung, jedoch keine Gewinnerzielungsabsicht voraus und erfasst damit Tiertransporte eines gemeinnützigen Vereins, der herrenlose Hunde von einem Mitgliedstaat in einen anderen transportiert, um sie dort Personen gegen Zahlung eines grundsätzlich kostendeckenden Betrags anzuvertrauen (EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 [ECLI:EU:C:2015:793], Pfotenhilfe-Ungarn).

    Mit Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 [ECLI:EU:C:2015:793], Pfotenhilfe-Ungarn - hat der Europäische Gerichtshof entschieden, der Begriff "wirtschaftliche Tätigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 sei dahin auszulegen, dass er eine Tätigkeit erfasst, die wie die hier fragliche darin besteht, dass ein gemeinnütziger Verein herrenlose Hunde von einem Mitgliedstaat in einen anderen transportiert, um sie Personen anzuvertrauen, die sich verpflichtet haben, sie gegen Zahlung eines Betrags aufzunehmen, der grundsätzlich die dem Verein hierdurch entstandenen Kosten deckt.

    Daraus hat der Gerichtshof den Schluss gezogen, dass auch ein gemeinnütziger Verein eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, wenn er wie der Kläger herrenlose Hunde von einem Mitgliedstaat in einen anderen transportiert, um sie dort Personen gegen Zahlung eines grundsätzlich kostendeckenden Betrags anzuvertrauen (EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 [ECLI:EU:C:2015:793], Pfotenhilfe-Ungarn - Rn. 29 ff.).

    Eine juristische Person scheidet damit als Halter im Sinne dieser Vorschriften aus (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 - Rn. 39).

    Dass das Eigentum im Sinne von § 985 BGB formal beim Kläger verbleibt und er sich in seinen Schutzverträgen, mit denen die Tiere dauerhaft überlassen werden, gewisse Rechte zum Schutz der Tiere vorbehält, vermag an einem Eigentumsübergang im Sinne des Unionsrechts nichts zu ändern (vgl. Kommission, Stellungnahme vom 2. Oktober 2014 im Vorlageverfahren - C-301/14, Pfotenhilfe-Ungarn - Rn. 30).

    Der Europäische Gerichtshof hat auf den Vorlagebeschluss des Senats entschieden, dass der Begriff des Unternehmers, der innergemeinschaftlichen Handel betreibt, dahin auszulegen ist, dass er unter anderem einen Verein wie den Kläger erfasst, der herrenlose Hunde von einem Mitgliedstaat in einen anderen transportiert, um sie Personen anzuvertrauen, die sich verpflichtet haben, sie gegen Zahlung eines Betrags aufzunehmen, der grundsätzlich die dem Verein hierdurch entstandenen Kosten deckt (EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 - Rn. 52).

    Zu Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 90/425/EWG i.d.F. der Richtlinie 92/60/EWG des Rates vom 30. Juni 1992 (ABl. L 268 S. 75) und der darin vorgesehenen Abgrenzung ihres Anwendungsbereichs von der Heimtierverbringung hat sich der Europäische Gerichtshof für das Vorliegen einer gewerbsmäßigen (en/fr: commercial) Tätigkeit auf die Ähnlichkeit der hier in Rede stehenden Vermittlung mit dem Verkauf von Hunden in einer Tierhandlung berufen (EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 - Rn. 40).

  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Auch hat sich der Bundesgerichtshof im Bereich des Verbraucherschutzes vom Erfordernis der Gewinnerzielungsabsicht gelöst (BGH, Urteil vom 29. März 2006 - VIII ZR 173/05 - BGHZ 167, 40 m.w.N.).
  • EuGH, 09.06.2005 - C-270/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Zum Begriff der Unternehmen, die "gewerbsmäßig" Abfälle einsammeln oder befördern (Art. 12 der Richtlinie 75/442/EWG i.d.F. der Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 (ABl. L 78 S. 32), hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine gewerbsmäßige (en: professional; fr: professionnel) Beförderung eine gewöhnliche und regelmäßige Tätigkeit dieser Unternehmen darstellen muss (Urteil vom 9. Juni 2005 - C-270/03 [ECLI:EU:C:2005:371], Kommission/Italien - Rn. 28).
  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Das Umsetzungsgebot des Art. 288 Abs. 3 AEUV und der aus Art. 4 Abs. 3 EUV folgende Grundsatz der Unionstreue gebieten, das nationale Recht durch Anwendung seiner Auslegungsmethoden soweit wie möglich richtlinienkonform auszulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 10. April 1984 - C-14/83 [ECLI:EU:C:1984:153], von Colson u.a. - Rn. 26, 28, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 [ECLI:EU:C:2004:584], Pfeiffer u.a. - Rn. 113, 116 und vom 16. Juli 2009 - C-12/08 [ECLI:EU:C:2009:466], Mono Car Styling - Rn. 61, 63 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - NJW 2012, 669 Rn. 46 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.1956 - I C 245.54

    Erforderlichkeit einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG)

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Das alles spricht dafür, den Begriff der Gewerbsmäßigkeit hier in seinem allgemein überlieferten Sinn zu verstehen (zu diesem BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1956 - 1 C 245.54 - BVerwGE 3, 178 ).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84

    Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Für das Gaststättengesetz hat das Bundesverwaltungsgericht die Gewinnerzielungsabsicht als unverzichtbar gekennzeichnet (BVerwG, Urteil vom 5. November 1985 - 1 C 14.84 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 3) und für gewerbsmäßige Bankgeschäfte im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 KWG ebenfalls vorausgesetzt (BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 8 C 18.10 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 31 Rn. 14).
  • EuGH, 16.07.2009 - C-12/08

    Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Das Umsetzungsgebot des Art. 288 Abs. 3 AEUV und der aus Art. 4 Abs. 3 EUV folgende Grundsatz der Unionstreue gebieten, das nationale Recht durch Anwendung seiner Auslegungsmethoden soweit wie möglich richtlinienkonform auszulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 10. April 1984 - C-14/83 [ECLI:EU:C:1984:153], von Colson u.a. - Rn. 26, 28, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 [ECLI:EU:C:2004:584], Pfeiffer u.a. - Rn. 113, 116 und vom 16. Juli 2009 - C-12/08 [ECLI:EU:C:2009:466], Mono Car Styling - Rn. 61, 63 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - NJW 2012, 669 Rn. 46 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 2.13

    Europäischer Gerichtshof soll die Auslegung tierschutzrechtlicher Bestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Mit Beschluss vom 9. April 2014 - 3 C 2.13 - (Buchholz 418.6 TierSG Nr. 23) hat das Bundesverwaltungsgericht dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung von Art. 1 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 und Art. 12 der Richtlinie 90/425/EWG vorgelegt.
  • BVerwG, 23.11.2011 - 8 C 18.10

    Abwicklungsanordnung; Anlegerschutz; Bankgeschäft; Einlagengeschäft;

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Für das Gaststättengesetz hat das Bundesverwaltungsgericht die Gewinnerzielungsabsicht als unverzichtbar gekennzeichnet (BVerwG, Urteil vom 5. November 1985 - 1 C 14.84 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 3) und für gewerbsmäßige Bankgeschäfte im Sinne von § 32 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 KWG ebenfalls vorausgesetzt (BVerwG, Urteil vom 23. November 2011 - 8 C 18.10 - Buchholz 451.61 KWG Nr. 31 Rn. 14).
  • EuGH, 10.04.1984 - 14/83

    Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2016 - 3 C 23.15
    Das Umsetzungsgebot des Art. 288 Abs. 3 AEUV und der aus Art. 4 Abs. 3 EUV folgende Grundsatz der Unionstreue gebieten, das nationale Recht durch Anwendung seiner Auslegungsmethoden soweit wie möglich richtlinienkonform auszulegen (vgl. EuGH, Urteile vom 10. April 1984 - C-14/83 [ECLI:EU:C:1984:153], von Colson u.a. - Rn. 26, 28, vom 5. Oktober 2004 - C-397/01 bis C-403/01 [ECLI:EU:C:2004:584], Pfeiffer u.a. - Rn. 113, 116 und vom 16. Juli 2009 - C-12/08 [ECLI:EU:C:2009:466], Mono Car Styling - Rn. 61, 63 m.w.N.; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07 - NJW 2012, 669 Rn. 46 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 23 ZB 21.1401

    Erfolgloser Antrag eines Tierschutzvereins auf Zulassung der Berufung in einem

    wann eine Kostendeckung im Sinne der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2016 (3 C 23.15) angenommen werden kann,.

    Soweit die Klagepartei moniert, das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 7.7.2016 - 3 C 23.15) gerade die Schutzgebühr kostendeckend sein müsse und nicht etwa auf eine Gesamtbetrachtung der Finanzen des Vereins abgestellt werden dürfe, hat das Verwaltungsgericht seine Annahme einer gewerbsmäßigen Tätigkeit im Sinne der §§ 4 und 5 BmTierSSchV selbständig tragend auch darauf gestützt, dass allein durch die Einnahme der Schutzgebühr eine vollständige Kostendeckung hinsichtlich der Kostenpositionen "Tierarzt" und "Transportkosten" erreicht werde (GB S. 44).

    Soweit der Kläger darauf verweist, dass in dieser Berechnung die Versorgungs- und Pflegekosten vor Ort nicht berücksichtigt worden seien, setzt er sich zum einen nicht mit der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts an das Vorliegen einer gewerbsmäßigen Tätigkeit angelegten Anforderung auseinander, dass die Schutzgebühren "grundsätzlich kostendeckend" sein müssen bzw. eine lediglich "weitgehende Refinanzierung" durch die für die Tiervermittlung zu bezahlenden Beträge vorliegen muss (U.v.7.7.2016 - a.a.O. - LS. 3 und Rn. 23 ff.).

    Der Begriff der Gewerbsmäßigkeit verzichtet in diesem Zusammenhang in unionsrechtskonformer Auslegung auf eine Gewinnerzielungsabsicht und lässt es genügen, dass Einnahmen erzielt werden, die grundsätzlich kostendeckend sind (BVerwG, U.v. 7.7.2016 - 3 C 23.15 - LS. 3 und juris Rn. 20).

  • VG Düsseldorf, 05.02.2019 - 23 L 186/18

    Tierschutzverein Verbringen von Hunden in das Inland innergemeinschaftliches

    vgl. EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 - juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23/15 - juris Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23/15 - juris Rn. 26.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 20 A 1897/15

    Erlaubnispflicht der Tätigkeit des gewerbsmäßigen Haltens von Wirbeltieren;

    Das Verwaltungsgericht hat die von ihm als eines der Merkmale der Gewerbsmäßigkeit unterstellte Voraussetzung der Gewinnerzielungsabsicht - vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, juris - bejaht, weil der Kläger aus der mit den Gemeinden vertraglich vereinbarten Verwahrung der Tiere Einnahmen erziele, die seine diesbezüglichen Kosten überstiegen und von ihm zur Wahrnehmung anderer satzungsmäßiger Tätigkeiten eingesetzt würden.

    Die im Zeitpunkt der Begründung des Zulassungsantrags noch ausstehende Revisionsentscheidung zu dem zuletzt genannten Urteil - vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, juris - verhält sich nicht über die näheren Voraussetzungen der Gewinnerzielungsabsicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2019 - 20 A 521/17
    Die Schutzgebühr reiche nicht für eine grundsätzliche Kostendeckung im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 - aus.

    C 38 S. 5; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, BVerwGE 155, 381.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, a. a. O.

  • BVerwG, 21.09.2023 - 3 B 44.22

    Vergabe von Leistungen der Notfallrettung im öffentlichen Rettungsdienst; hier:

    Das Umsetzungsgebot des Art. 288 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und der aus Art. 4 Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) folgende Grundsatz der Unionstreue gebieten, das nationale Recht durch Anwendung seiner Auslegungsmethoden soweit wie möglich richtlinienkonform auszulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 - BVerwGE 155, 381 Rn. 22 m. w. N.).
  • VG Bayreuth, 24.02.2021 - B 1 K 18.406

    Erlaubnis zum Verbringen von Tieren ins Inland zum Zweck der Abgabe oder

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in einem Urteil vom 7. Juli 2016 (Az.: 3 C 23.15) dargelegt, dass eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Sinne der Verbringungsvorgaben und damit eine Registrierungspflicht nach der BmTierSSchV unter den Voraussetzungen vorlägen, dass die verbrachten Tiere Personen gegen die Zahlung eines grundsätzlich kostendeckenden Betrages anvertraut würden.

    45: Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, a. a. O.

    51: Vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, a. a. O.

  • BAG, 16.09.2020 - 10 AZR 56/19

    Baugewerbe - Nutzung und Verwaltung eigener Immobilien

    (6) Auch nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist zumindest der im Tierschutz- und Tierseuchenschutzrecht verwendete Begriff der Gewerbsmäßigkeit offen für eine Auslegung, die auf eine Gewinnerzielungsabsicht verzichtet und es genügen lässt, dass Einnahmen erzielt werden, die grundsätzlich kostendeckend sind (BVerwG 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 - Rn. 24 ff., BVerwGE 155, 381) .
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2020 - 1 S 3300/19

    Erledigung von Klageverfahren bzw. einstweiligem Anordnungsverfahren zwischen den

    Unabhängig davon hat der Antragsgegner mit seinem insoweit pauschalen Vortrag nicht dargelegt (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO), weshalb es keine anderen Möglichkeiten geben soll, die zwischen den Beteiligten umstrittenen Rechtsfragen zur Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 in einem Hauptsacheverfahren, etwa im Rahmen einer Feststellungsklage (vgl. zu einer solchen im Anwendungsbereich der genannten Verordnung BVerwG, Urt. v. 07.07.2016 - 3 C 23.15 - BVerwGE 155, 381) oder einer Anfechtungsklage gegen konkretisierende Verwaltungsakte des Antragsgegners, zu klären.
  • VG Düsseldorf, 17.06.2019 - 23 L 2605/18
    vgl. EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 - juris Rn. 52; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23/15 - juris Rn. 20.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23/15 - juris Rn. 26.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 13 B 1316/18

    Tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Vermitteln und Abgeben von Hunden und Katzen

    vgl. EuGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - C-301/14 -, juris, Rn. 39; BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, juris, Rn. 17.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 2016 - 3 C 23.15 -, juris, Rn. 18.

  • VG Düsseldorf, 27.08.2018 - 23 L 1260/17

    Tierschutzverein TRACES-Bescheinigung Verordnung (EU) Nr. 576/2013 Richtlinie

  • OVG Niedersachsen, 14.01.2021 - 11 ME 301/20

    Anforderungen, hygienische; Beförderungsdauer; Betreuung; Hunde;

  • VGH Bayern, 16.05.2019 - 20 CE 19.947

    Erfordernis des Tierschutzes und der Vorbeugung von Tierseuchen auch bei Ausfuhr

  • VG Karlsruhe, 29.03.2018 - 2 K 2726/16

    Tierseuchenrechtliche Quarantäneanordnung für ohne Tollwutimpfung in das

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