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   BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22   

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BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22 (https://dejure.org/2022,16729)
BVerwG, Entscheidung vom 07.07.2022 - 1 WB 5.22 (https://dejure.org/2022,16729)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juli 2022 - 1 WB 5.22 (https://dejure.org/2022,16729)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Berufssoldaten zur Duldung einer Covid-19-Impfung; Vertrauen des Dienstherren auf die Belastbarkeit des vom Robert-Koch-Institut und der Ständigen Impfkommission erhobenen und bewerteten Datenmaterials

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung eines Berufssoldaten zur Duldung einer Covid-19-Impfung; Vertrauen des Dienstherren auf die Belastbarkeit des vom Robert-Koch-Institut und der Ständigen Impfkommission erhobenen und bewerteten Datenmaterials

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung eines Berufssoldaten zur Duldung einer Covid-19-Impfung; Vertrauen des Dienstherren auf die Belastbarkeit des vom Robert-Koch-Institut und der Ständigen Impfkommission erhobenen und bewerteten Datenmaterials

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 6. Juli 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 mit etwaiger Fortsetzung am 7. Juli 2022 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen ...

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mündliche Verhandlung am 2. Mai 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Fortsetzung der mündlichen Verhandlung am 7. Juni 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 mit etwaiger Fortsetzung am 8. Juni 2022 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen ...

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Mündliche Verhandlung am 1. April 2022 in den Verwaltungsstreitsachen BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 (Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgeschriebenen Basisimpfungen): Anmelde- und Akkreditierungsverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Corona-Impfpflicht für Soldaten bestätigt

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen

  • lto.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 07.06.2022)

    Verhandlung am BVerwG: Ist die Corona-Impfpflicht für Soldaten rechtens?

  • haufe.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Duldungspflicht der Coronaimpfung für Soldaten

Sonstiges

  • anwalt-schmitz.eu (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Soldaten gegen Impfpflicht

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (60)

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt dagegen nicht dazu, dass diese als wesentlich verstanden werden muss (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 2 BvR 1322/12 u. a. - BVerfGE 139, 19 Rn. 52 und vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 125).

    Ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG liegt jedoch nicht nur bei körperlichem, sondern auch bei psychisch vermitteltem Zwang vor, der insbesondere durch die Androhung von Strafen vermittelt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 244 ff. und vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 113 f.).

    Diese sich verschärfende Lage machte sich auch bei der wachsenden Anzahl schwerer Erkrankungs- und Todesfälle bemerkbar (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 158 m. w. N.).

    Die dort tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erforschen die vielschichtigen Einflüsse auf Gesundheit und Krankheit, erarbeiten und überprüfen evidenzbasierte Empfehlungen und entwickeln neue Methoden für den Gesundheitsschutz (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 138, 160).

    Dabei hat die Ständige Impfkommission nicht nur den Nutzwert einer Impfung für die Einzelnen, sondern auch für die Gesamtbevölkerung im Blick (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 139).

    Aufgrund dieser herausgehobenen Stellung ist das Paul-Ehrlich-Institut weltweit vernetzt und berät nationale, europäische und internationale Gremien im Zusammenhang mit Impfstoffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 138).

    Vielmehr hat sich an der grundsätzlichen Gefährlichkeit der Covid-19-Erkrankung nach aktuellem Wissensstand nichts geändert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 164).

    Angenommen wurde auch, dass dann, wenn sich Geimpfte infizieren, sie weniger und nur für einen kürzeren Zeitraum als nicht Geimpfte infektiös sind und eine Covid-19-Schutzimpfung zum Schutz anderer beiträgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 173 m. w. N.).

    Außerdem konnte er auf Grundlage der damals verfügbaren wissenschaftlichen Daten von einer jedenfalls nach einer Auffrischimpfung guten Wirksamkeit der verfügbaren Impfstoffe auch gegen die Omikron-Variante des Virus ausgehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 174 m. w. N.).

    Das Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung ist von einem Wert von 40 bis 70 % ausgegangen (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 184 und juris Rn. 51).

    Auch wenn der Schutz vor einer Infektion nach einiger Zeit nachlässt, kann und muss davon ausgegangen werden, dass die durch das Impfserum ausgelöste Antikörper-Bildung noch einen relevanten Beitrag zur Infektionsverhinderung leistet (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 184 f.).

    Diesem Aspekt hat auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht Bedeutung beigemessen (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 185).

    aa) Insbesondere sind reine Verhaltensregeln, wie etwa das Abstandhalten, das Tragen einer (medizinischen) Schutzmaske, die Einhaltung von Hygieneregeln, regelmäßiges Lüften oder das Einsetzen eines Luftfilters, nicht gleich wirksam (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 210 und vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 197).

    Selbst durchgeführte Antigentests bergen allerdings das Risiko einer bewussten oder unbewusst fehlerhaften Anwendung und sind insbesondere bei geringer Viruslast im Frühstadium einer Infektion fehleranfällig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 210 und vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 193 m. w. N.).

    Im Übrigen stellen sie angesichts des hohen zeitlichen, organisatorischen und kostenmäßigen Aufwands keine realistische Alternative dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 194 ff.).

    Gleichzeitig können die derzeitigen Therapien nicht das Transmissionsrisiko senken (RKI, Epidemiologischer Steckbrief zu SARS-CoV-2 und Covid-19, Stand 26. November 2021 Nr. 14; BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 198).

    Gleichwohl muss davon ausgegangen werden, dass eine Impfung im ganz extremen Ausnahmefall auch tödlich sein kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 207 f.).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfnachweispflicht mit Recht hervorgehoben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 228 ff.).

    Die Duldungspflicht ist - wie ausgeführt - keine Zwangsimpfung und wird nicht mit körperlicher Gewalt durchgesetzt, sodass ein Kernbereich des Selbstbestimmungsrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG erhalten bleibt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 221).

    Denn beim Robert-Koch-Institut handelt es sich um die Fachbehörde zur Erforschung von Infektionskrankheiten und beim Paul-Ehrlich-Institut um die federführende Bundesbehörde zur Überwachung der Impfstoffsicherheit (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 223).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Da sich der Begriff der übertragbaren Krankheiten auch in Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG findet, ist er zudem durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konturiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 124 - 126).

    Ein Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG liegt jedoch nicht nur bei körperlichem, sondern auch bei psychisch vermitteltem Zwang vor, der insbesondere durch die Androhung von Strafen vermittelt wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 244 ff. und vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 113 f.).

    Er kann den Eingriff aber auch selbst ganz oder teilweise durch das Gesetz vornehmen (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 269 - 272 zu sog. selbstvollziehenden Gesetzen).

    Dem Gesetzgeber steht bei der Beurteilung der Eignung, Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Maßnahme ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 185, 204, 217).

    aa) Von einer übertragbaren Krankheit ist - wie ausgeführt - im Soldatenrecht in Anlehnung an das Infektionsschutzrecht (§ 2 Nr. 3 IfSG) und das Verfassungsrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG) die Rede, wenn eine Erkrankung, das heißt ein behandlungsbedürftiger pathologischer Zustand, von unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragbaren Krankheitserregern oder deren toxischen Produkten verursacht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 124).

    Eine Infektion kann zudem erhebliche langfristige Leiden ("Long-Covid") nach sich ziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 126).

    aa) Insbesondere sind reine Verhaltensregeln, wie etwa das Abstandhalten, das Tragen einer (medizinischen) Schutzmaske, die Einhaltung von Hygieneregeln, regelmäßiges Lüften oder das Einsetzen eines Luftfilters, nicht gleich wirksam (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 210 und vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 197).

    Selbst durchgeführte Antigentests bergen allerdings das Risiko einer bewussten oder unbewusst fehlerhaften Anwendung und sind insbesondere bei geringer Viruslast im Frühstadium einer Infektion fehleranfällig (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u. a. - BVerfGE 159, 223 Rn. 210 und vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - NVwZ 2022, 950 Rn. 193 m. w. N.).

  • EGMR, 08.04.2021 - 47621/13

    Impfpflicht in Tschechien: Impflicht für Kinder ist keine

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Ein Eingriff in den unantastbaren Wesensgehalt der körperlichen Unversehrtheit liegt schon deswegen nicht vor, weil die dienstrechtliche Duldungspflicht nicht gegen den Willen des Soldaten mit physischem Zwang durchgesetzt wird und auf diese Weise das Selbstbestimmungsrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht völlig ausgeschlossen wird (vgl. EGMR , Urteil vom 8. April 2021 - Nr. 47621/13 u. a. - NJW 2021, 1657 LS 5).

    Die Anordnung einer Impfpflicht ist danach ein Eingriff in die Achtung des Privatlebens gemäß Art. 8 EMRK, das die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen mitumfasst (EGMR, Urteil vom 8. April 2021 - 47621/13 u. a. - NJW 2021, 1657 Rn. 172 - 186, 261 - 263).

    Es genügt, wenn die Rechtsgrundlagen in angemessenen Umfang zugänglich und hinreichend bestimmt formuliert sind (vgl. EGMR, Urteil vom 8. April 2021 - 47621/13 u. a. - NJW 2021, 1657 Rn. 265 f.).

    Wenn es innerhalb der Mitgliedstaaten Regelungsmodelle mit und ohne Impfpflichten gibt, sind die jeweiligen Regierungen der Mitgliedstaaten am besten in der Lage, die nationalen Prioritäten und Bedürfnisse zu beurteilen und sich für das eine oder andere Modell zu entscheiden (vgl. EGMR, Urteil vom 8. April 2021 - 47621/13 u. a. - NJW 2021, 1657 Rn. 277 - 280).

    Für die Frage, ob die Impfpflicht in einem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen steht, kommt es unter anderem auf die Ausnahmen bei medizinischen Kontraindikationen, das Fehlen physischen Zwangs, die Angemessenheit der Sanktionen bei Missachtung der Impfpflicht, den verfahrensrechtlichen Schutz durch Behörden und Gerichte sowie die Vorbeugung gegen Impfschäden und die staatliche Haftung bei Impfschäden an (vgl. EGMR, Urteil vom 8. April 2021 - 47621/13 u. a. - NJW 2021, 1657 Rn. 290 ff.).

  • BVerwG, 22.12.2020 - 2 WNB 8.20

    Impfpflicht bei Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Aus der Ausgestaltung der soldatenrechtlichen Impfpflicht als Dienstpflicht folgt, dass eine vorsätzliche Verweigerung eines entsprechenden Befehls als Dienstvergehen geahndet werden kann (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - Buchholz 449 § 17a SG Nr. 1 Rn. 14).

    (1) Dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr einer weitgehenden Impfpflicht unterworfen werden, dient in erster Linie der in Art. 87a Abs. 1 GG vorausgesetzten Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 und vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - DÖD 2021, 194 Rn. 7).

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn beim Einzelnen eine medizinische Kontraindikation vorliegt (BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - Buchholz 449 § 17a SG Nr. 1 Rn. 14).

    Soldaten müssen von Berufs wegen bei militärischen Einsätzen - insbesondere bei Auslandsmissionen und im Fall der Landesverteidigung - erhebliche Gesundheitsrisiken hinnehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - DÖD 2021, 194 Rn. 6).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Der Schutzbereich erfasst auch Berufe im öffentlichen Dienst, wie das Wehrdienstverhältnis der Soldaten (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 ; Beschluss vom 2. April 1963 - 2 BvL 22/60 - BVerfGE 16, 6 ).

    Dem steht Art. 33 GG nicht entgegen, der für Berufe im öffentlichen Dienst lediglich Sonderregelungen ermöglicht und die Berufsfreiheit entsprechend modifiziert (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 ).

    Denn Berufsregelungen im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG sind nicht als Einschränkungen im Sinne von Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG zu verstehen (BVerfG, Urteil vom 11. Juni 1958 - 1 BvR 596/56 - BVerfGE 7, 377 ; Beschluss vom 17. Juli 1961 - 1 BvL 44/55 - BVerfGE 13, 97 ).

  • BVerwG, 24.06.1986 - 1 WB 170.84

    Wehrrecht - Soldaten - Rötgenreihenuntersuchung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    (1) Dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr einer weitgehenden Impfpflicht unterworfen werden, dient in erster Linie der in Art. 87a Abs. 1 GG vorausgesetzten Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 und vom 22. Dezember 2020 - 2 WNB 8.20 - DÖD 2021, 194 Rn. 7).

    Die wehrdienstgerichtliche Kontrolle hat sich in der Vergangenheit bewährt und wichtige Klarstellungen zur Verhältnismäßigkeit von Infektionsschutzmaßnahmen erbracht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1969 - 1 WDB 11.68 - BVerwGE 33, 339 zur Tetanusimpfung, vom 22. Oktober 1982 - 1 WB 142.82 - und vom 3. November 1983 - 1 WB 108.80 - zur Pockenschutzimpfung sowie vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 zur TBC-Reihenuntersuchung).

    Wie für jedes den Bürger belastende hoheitliche Tätigwerden gilt dabei der verfassungskräftige Grundsatz des Übermaßverbots, auf dessen Beachtung auch der Soldat, der die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie jeder andere Staatsbürger besitzt (§ 6 Satz 1 SG), einen Anspruch hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Juni 1986 - 1 WB 170.84 - BVerwGE 83, 191 ).

  • BVerfG, 08.06.2021 - 2 BvR 1866/17

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zu Zwangsbehandlungen bei

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Eine schädigende Zielrichtung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffes in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1866/17 u. a. - FamRZ 2021, 1564 Rn. 57).

    Die Vorschrift des § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG greift auch nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Soldatinnen und Soldaten ein, weil die Impfstoffe nach dieser Vorschrift nicht unter physischem Zwang verabreicht werden und keine persönlichkeitsverändernde Wirkung haben (anders bei Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 - BVerfGE 142, 313 Rn. 74 und vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1866/17 u. a. - FamRZ 2021, 1564 Rn. 58).

    Ebenso hat die Schutzpflicht des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Bezug auf die Gesundheit anderer Personen, die einer Gefährdung nicht ausweichen können, verfassungsrechtlichen Rang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1866/17 u. a. - FamRZ 2021, 1564 Rn. 64).

  • BVerfG, 21.07.2022 - 1 BvR 469/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Diese auch bei anderen Impfungen auftretenden, eher harmlosen Impfreaktionen erhöhen das Gewicht des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit nicht maßgeblich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a. - NJW 2022, 2904 Rn. 143).

    Die Durchführung der Impfung entspricht damit dem in der Bundesrepublik Deutschland ganz allgemein anerkannten medizinischen Standard (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99 - BGHZ 144, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a. - NJW 2022, 2904 Rn. 136).

    Denn die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission bilden den medizinischen Standard ab und berechtigen zu der Annahme, dass der Nutzen der jeweils empfohlenen Impfung das Impfrisiko überwiegt (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 2000 - VI ZR 48/99 - BGHZ 144, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 21. Juli 2022 - 1 BvR 469/20 u. a. - NJW 2022, 2904 Rn. 136).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2021 - 2 WF 116/21

    Vollstreckbarkeit eines Umgangsvergleichs: Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Eine schädigende Zielrichtung ist nicht Voraussetzung für das Vorliegen eines Eingriffes in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1866/17 u. a. - FamRZ 2021, 1564 Rn. 57).

    Die Vorschrift des § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG greift auch nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Soldatinnen und Soldaten ein, weil die Impfstoffe nach dieser Vorschrift nicht unter physischem Zwang verabreicht werden und keine persönlichkeitsverändernde Wirkung haben (anders bei Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 - BVerfGE 142, 313 Rn. 74 und vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1866/17 u. a. - FamRZ 2021, 1564 Rn. 58).

    Ebenso hat die Schutzpflicht des Staates aus Art. 1 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG in Bezug auf die Gesundheit anderer Personen, die einer Gefährdung nicht ausweichen können, verfassungsrechtlichen Rang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1866/17 u. a. - FamRZ 2021, 1564 Rn. 64).

  • BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15

    Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit

    Auszug aus BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 5.22
    Dies umfasst das Recht, auf medizinischen Schutz zielende Eingriffe abzulehnen, selbst wenn dies nach dem Stand des medizinischen Wissens dringend angezeigt ist (BVerfG, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 - BVerfGE 142, 313 Rn. 74).

    Die Vorschrift des § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG greift auch nicht in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Soldatinnen und Soldaten ein, weil die Impfstoffe nach dieser Vorschrift nicht unter physischem Zwang verabreicht werden und keine persönlichkeitsverändernde Wirkung haben (anders bei Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Juli 2016 - 1 BvL 8/15 - BVerfGE 142, 313 Rn. 74 und vom 8. Juni 2021 - 2 BvR 1866/17 u. a. - FamRZ 2021, 1564 Rn. 58).

  • BVerwG, 14.07.1959 - I C 170.56

    Impfpflicht ist verfassungskonform

  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 48/99

    Umfang der Aufklärung bei Schutzimpfung von Kindern

  • BVerwG, 26.10.2016 - 10 C 3.15

    Rückabwicklung einer Sportförderung für den Betrieb einer Kletterhalle wegen

  • BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21

    Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei

  • EuG, 09.11.2021 - T-96/21

    Amort u.a./ Kommission - Nichtigkeitsklage - Humanarzneimittel - Bedingte

  • BVerfG, 19.12.2017 - 2 BvR 424/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pflicht zur Anrufung des

  • BVerwG, 24.09.1969 - I WDB 11.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern

  • BGH, 03.05.2017 - XII ZB 157/16

    Entscheidungsrecht bei Uneinigkeit der Eltern über Schutzimpfung ihres Kindes

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

  • BVerwG, 27.03.2013 - 10 B 34.12

    Türkei; Yezide; Änderung der Sachlage; Erkenntnismittel; Beweisantrag;

  • LSG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - L 6 VS 2595/20

    Anspruch auf Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung und Gewährung von

  • BVerfG, 03.07.2019 - 2 BvR 824/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden der Republik Argentinien gegen nicht erfolgte

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

  • EuGH, 08.07.1999 - C-245/92

    Chemie Linz / Kommission

  • BVerwG, 10.06.1999 - 9 B 81.99
  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

  • BVerwG, 22.10.1982 - 1 WB 142.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.11.1983 - 1 WB 108.80

    Duldungspflicht einer Wiederholungsschutzimpfung eines Soldaten gegen Pocken -

  • BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17

    Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender

  • EuG, 01.03.2022 - T-632/21

    Agreiter u.a./ Kommission

  • BGH, 25.01.1952 - VRG 5/51
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

  • BVerfG, 15.10.2009 - 1 BvR 3522/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Ergänzungsplanfeststellungsbeschluss für Flughafen

  • BVerfG, 12.01.2016 - 1 BvR 3102/13

    Ausschluss juristischer Personen vom Amt des Insolvenzverwalters ist

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2021 - L 10 VE 11/16

    Anspruch auf Ausgleich nach dem SVG; Folgen einer Gelbfieberimpfung; Verlangsamte

  • BVerwG, 28.07.2022 - 7 B 15.21

    Genehmigung Windenergieanlage

  • BVerwG, 28.10.2021 - 1 WRB 2.21

    Systemkonformität des Nebeneinanders von Dienstausübungsverbot und gerichtlichem

  • BVerwG, 28.06.2010 - 5 B 49.09

    Amtliche Auskunft; Amtliche Auskunft des Auswärtigen Amtes; Amtsaufklärung;

  • LG Hannover, 09.07.2020 - 8 O 2/20

    Erste Corona-Klage auf Entschädigung gegen das Land Niedersachsen

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 60.67

    Maßnahmen der Gefahrenabwehr

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

  • EuGH, 13.04.2000 - C-292/97

    Karlsson u.a.

  • BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99

    BGH bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln

  • BVerwG, 29.10.2014 - 9 B 32.14

    Vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren als Dauerverwaltungsakt

  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

  • BVerwG, 08.12.1986 - 9 B 144.86

    Revision - Verbotene Vernehmungsmethoden - Aussagenverwertung

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 25.15

    Anfechtung einer Dienstvorschrift; Kosmetik; Gleichbehandlung von Soldatinnen und

  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 1322/12

    Altershöchstgrenzen für die Einstellung in den öffentlichen Dienst in

  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

  • BVerwG, 07.07.2022 - 1 WB 2.22

    Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und

    Der Senat hat das Verfahren mit dem Antrag eines anderen Luftwaffenoffiziers (1 WB 5.22) durch Beschluss vom 3. März 2022 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden und darüber an vier Verhandlungstagen verhandelt und Sachverständigenbeweis erhoben.
  • BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den

    I 1. Mit Schriftsatz vom 12. Juli 2022 hat der Soldat geltend gemacht, die an den Entscheidungen in den Verfahren BVerwG 1 WB 5.22 sowie BVerwG 1 WB 2.22 beteiligten berufsrichterlichen Mitglieder des 1. Wehrdienstsenats seien in den von ihm anhängig gemachten und bislang ruhenden wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren befangen.

    Die Besorgnis der Befangenheit dieser Richter ergebe sich daraus, dass die Entscheidungen in den Verfahren BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 unter Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs ergangen seien, eine willkürliche Befassung mit dem Vortrag der dortigen Beschwerdeführer und den Ergebnissen der Beweisaufnahme offenbart hätten und ein solches Verhalten auch in dem von ihm betriebenen Verfahren zu erwarten stehe.

    Zur Begründung werde im Übrigen auf die schriftsätzlichen Darlegungen in den Verfahren BVerwG 1 WB 5.22 sowie BVerwG 1 WB 2.22 verweisen, in denen die dortigen Beschwerdeführer auf ca. 1 000 Seiten (nebst Anlagen) die Rechtswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen nachgewiesen hätten.

    Die Entscheidungsgründe in den Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 liegen noch nicht schriftlich vor.

    Ungeachtet dessen und die Entscheidung selbständig tragend tritt hinzu, dass die aus einem Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs abgeleitete Sorge der Befangenheit schon deshalb nicht glaubhaft dargelegt werden konnte, weil die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, so dass er allein aus dem Ergebnis der Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 zum einen mutmaßt , die Richter hätten den - dortigen - Vortrag unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41) nicht gewürdigt und würden zum anderen dazu auch in seinem Verfahren nicht bereit sein.

    (3) Der Besorgnis des Soldaten, die Beweiswürdigung durch die Richter und deren Rechtsauffassung in den entschiedenen Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 würden auch in den von ihm betriebenen Verfahren durchschlagen, steht vernünftigerweise zudem die dortige mündliche Urteilsbegründung entgegen, wie sie in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 44/2022 vom 7. Juli 2022 dokumentiert ist.

    Zwar wurden die Verfahren des Soldaten (mit Beschluss vom 1. Juni 2022 zu BVerwG 1 WB 14.22 und BVerwG 1 W-VR 9.22 ) ruhend gestellt, weil die unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 entschiedenen Verfahren als Musterverfahren angesehen wurden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2022 - 5 Sa 461/21

    Wartezeitkündigung - medizinischen Fachangestellten im Krankenhaus - fehlender

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschlüssen vom 7. Juli 2022 (1 WB 2.22; 1 WB 5.22 - Pressemitteilung Nr. 44/2022) in Verfahren zweier Soldaten gegen die Verpflichtung, die COVID-19-Impfung zu dulden, festgestellt, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirke.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2022 - 13 B 859/22

    Eilantrag einer ungeimpften Sekretärin gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot

    vgl. dazu nach durchgeführter Sachverständigenanhörung auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22, 1 WB 5.22 -, bislang noch nicht veröffentlicht, siehe aber Pressemitteilung, abrufbar unter https://www.bverwg.de/pm/2022/44; Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2022 - 14 ME 297/22 -, juris, Rn. 9 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. September 2022 - 6 B 10723/22.OVG -, bislang noch nicht veröffentlicht, siehe aber Pressemitteilung, abrufbar unter.
  • VG Neustadt, 20.07.2022 - 5 L 585/22

    Eilantrag gegen einrichtungsbezogenes Betretungsverbot einer ungeimpften Person

    30 Davon geht offensichtlich auch das Bundesverwaltungsgericht aus, das erst vor wenigen Tagen zwei - bisher nicht im Volltext veröffentliche - Beschlüsse erlassen hat (Beschlüsse vom 07. Juli 2022 - 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22 -), die Beschwerden von zwei Luftwaffenoffizieren gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, zum Gegenstand hatten.
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2022 - 14 ME 297/22

    Corona; COVID-19; Impfung; Sars-CoV-2; Tätigkeitsverbot; Zahnarzt

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich in zwei - bisher nicht im Volltext veröffentlichten - Beschlüssen vom 7. Juli 2022 (Az. 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22), die Beschwerden von zwei Luftwaffenoffizieren gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, betrafen, nach einer von ihm durchgeführten umfangreichen Sachverständigenanhörung der Bewertung des BVerfG angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante nach wie vor eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission habe (vgl. die zu den beiden Entscheidungen veröffentlichten Pressemitteilungen des BVerwG vom 7. Juli 2022, abrufbar unter https://www.bverwg.de/pm/2022/44).
  • VG Düsseldorf, 30.08.2022 - 29 L 1703/22

    Betretungs- und Tätigkeitsverbot wegen nicht nachgewiesener Corona-Impfung

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich in zwei - bisher nicht im Volltext veröffentlichten - Beschlüssen vom 7. Juli 2022 (Az. 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22), die Beschwerden von zwei Luftwaffenoffizieren gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, betrafen, nach einer von ihm durchgeführten umfangreichen Sachverständigenanhörung der Bewertung des BVerfG angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante nach wie vor eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission habe.
  • BVerwG, 12.10.2022 - 1 WB 61.22

    Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats im

    I 1. Mit Schriftsatz vom 29. August 2022 hat der Soldat geltend gemacht, die an den Entscheidungen in den Verfahren BVerwG 1 WB 5.22 sowie BVerwG 1 WB 2.22 (nachfolgend: Parallelverfahren) beteiligten berufsrichterlichen Mitglieder des 1. Wehrdienstsenats seien in den von ihm anhängig gemachten wehrbeschwerderechtlichen Antragsverfahren befangen.
  • VG Minden, 22.11.2022 - 7 L 830/22
    vgl. dazu nach durchgeführter Sachverständigenanhörung auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22, 1 WB 5.22 -, bislang noch nicht veröffentlicht, siehe aber Pressemitteilung, abrufbar unter https://www.bverwg.de/pm/2022/44; sowie OVG NRW, Beschluss vom 16. September 2022 - 13 B 859/22 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2022 - 14 ME 297/22 -, juris 9 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. September 2022 - 6 B 10723/22 -, juris Rn. 7 ff.

    So auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22, 1 WB 5.22 -, bislang noch nicht veröffentlicht, siehe aber Pressemitteilung, abrufbar unter https://www.bverwg.de/pm/2022/44.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 13 B 1256/22
    vgl. dazu nach durchgeführter Sachverständigenanhörung auch BVerwG, Beschluss vom 7. Juli 2022 - 1 WB 2.22, 1 WB 5.22 -, bislang noch nicht veröffentlicht, siehe aber Pressemitteilung, abrufbar unter https://www.bverwg.de/pm/2022/44; Nds. OVG, Beschluss vom 8. September 2022 - 14 ME 297/22 -, juris, Rn. 9 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2. September 2022 - 6 B 10723/22.OVG -, bislang noch nicht veröffentlicht, siehe aber Pressemitteilung, abrufbar unter.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2022 - 13 B 1285/22
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - 13 B 1245/22

    Eilrechtsschutz gegen Betretungs- und Tätigkeitsverbot durch Ordnungsverfügung

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