Rechtsprechung
BVerwG, 07.07.2022 - 2 A 4.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 44 Abs 1 BBG, § 47 Abs 2 S 2 BBG, § 168 SGB 9
Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- rewis.io
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 44 Abs. 1, § 47 Abs. 2 Satz 2 BBG, § 168 SGB IX
Beamtenrecht: Keine Zustimmung des Integrationsamtes bei der Zurruhesetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten erforderlich | Beamter; Dienstunfähigkeit; Schwerbehinderung; Beteiligung des Integrationsamts - doev.de
Versetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Beteiligung des Integrationsamts bei der Versetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Dienstunfähigkeit schwerbehinderter Beamter - und das Integrationsamt
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter ...
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter Lebenszeitbeamter in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Integrationsamt muss vorzeitige Pensionierung nicht befürworten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Beteiligung des Integrationsamts bei Dienstunfähigkeit vor Zurruhesetzung schwerbehinderter Beamter?
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 44 Abs. 1, § 47 Abs. 2 Satz 2 BBG, § 168 SGB IX
Beamtenrecht: Keine Zustimmung des Integrationsamtes bei der Zurruhesetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten erforderlich | Beamter; Dienstunfähigkeit; Schwerbehinderung; Beteiligung des Integrationsamts
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 1916
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2023 - 6 A 1652/20
Versetzung in den Ruhestand Personalrat Schwerbehindertenvertretung …
Rspr., vgl. nur BVerwG, Urteile vom 7.7.2022 - 2 A 4.21 -, NVwZ 2022, 1916 = juris Rn. 48, und vom 16.11.2017 - 2 A 5.16 -, Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 12 = juris Rn. 23 m. w. N; OVG NRW, Urteil vom 8.4.2020 - 6 A 48/19 -, juris Rn. 17, und Beschluss vom 29.4.2020 - 6 B 122/20 -, juris Rn. 10. - BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21
Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; Mitbestimmung des Personalrats bei der …
a) In Ansehung der Schwerbehinderung der Klägerin bedurfte es vor dem Erlass der Zurruhesetzungsverfügung weder nach innerstaatlichem Recht noch nach den Vorgaben des Unionsrechts der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (vgl. das den Beteiligten bekannte Senatsurteil vom 7. Juli 2022 - 2 A 4.21 - ArbR 2022, 593 zu § 168 SGB IX in der Fassung des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Bundesteilhabegesetzes vom 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234).Wie im Verfahren des Senatsurteils BVerwG 2 A 4.21 bietet auch der vorliegende Rechtsstreit keinen Anlass für eine Prüfung, ob die Entlassung eines Beamten auf Widerruf und auf Probe (§ 23 Abs. 3 und 4 BeamtStG) der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes bedarf.