Rechtsprechung
BVerwG, 07.08.1979 - 7 B 3.79 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Pflicht des Gerichts zur Einbeziehung von Parteivorbringen in seine Erwägungen - Zulässigkeit von Änderungen der Prüfungsbedingungen in der Diplomprüfungsordnung für Kaufleute - Reichweite des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 20.07.1977 - 209 II 76
- VGH Bayern, 17.10.1978 - 704 VII 77
- BVerwG, 07.08.1979 - 7 B 3.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1979 - 7 B 3.79
Rechtliches Gehör erschöpft sich zwar nicht darin, daß einem Verfahrensbeteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich sachgemäß, zweckentsprechend und umfassend zu erklären (vgl. hierzu etwa BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] [309]), sondern umfaßt auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (BVerfGE 42, 364 [367 f.]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]).Das Gericht hat nur diejenigen tatsächlichen und rechtlichen Gründe anzuführen, die seine Entscheidung tragen, und ist nicht - auch nicht aus Gründen des rechtlichen Gehörs - gehalten, auf jedes zur Anhörung gebrachte Vorbringen einzugehen (BVerfGE 47, 182 [187 f.]).
- BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 570/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Setzung einer zu kurzen …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1979 - 7 B 3.79
Rechtliches Gehör erschöpft sich zwar nicht darin, daß einem Verfahrensbeteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich sachgemäß, zweckentsprechend und umfassend zu erklären (vgl. hierzu etwa BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] [309]), sondern umfaßt auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (BVerfGE 42, 364 [367 f.]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]). - BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1979 - 7 B 3.79
Rechtliches Gehör erschöpft sich zwar nicht darin, daß einem Verfahrensbeteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich sachgemäß, zweckentsprechend und umfassend zu erklären (vgl. hierzu etwa BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] [309]), sondern umfaßt auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (BVerfGE 42, 364 [367 f.]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]). - BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73
Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als …
Auszug aus BVerwG, 07.08.1979 - 7 B 3.79
Rechtliches Gehör erschöpft sich zwar nicht darin, daß einem Verfahrensbeteiligten Gelegenheit gegeben wird, sich sachgemäß, zweckentsprechend und umfassend zu erklären (vgl. hierzu etwa BVerwGE 44, 307 [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73] [309]), sondern umfaßt auch die Pflicht des Gerichts, das Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen (BVerfGE 42, 364 [367 f.]; 47, 182 [187 f.]; 49, 212 [215]).