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   BVerwG, 07.08.1995 - 9 B 311.95   

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https://dejure.org/1995,1941
BVerwG, 07.08.1995 - 9 B 311.95 (https://dejure.org/1995,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.1995 - 9 B 311.95 (https://dejure.org/1995,1941)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 1995 - 9 B 311.95 (https://dejure.org/1995,1941)
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Versailler Vertrag

Art. 123 Abs. 1, 124 GG

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Altes Recht - Versailler Vertrag - Wiener Abkommen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polnischer Übersiedler nicht als vertriebener Deutscher anerkannt - Der Sohn eines Deutschen aus Posen hält den "Versailler Vertrag" für ungültig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3401
  • NVwZ 1996, 196 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1310 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.06.1990 - 2 BvR 116/90

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Auslieferungsverfahren bei Behauptung der

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1995 - 9 B 311.95
    Zudem kann schwerlich angenommen werden, es habe sich seinerzeit um eine "von dem Betroffenen nicht beeinflußbare Beseitigung der deutschen Staatsangehörigkeit" (BVerfG, NJW 1990, 2193) gehandelt.
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvR 284/54

    Verlust der auf dem "Anschluß" Österreichs beruhenden deutschen

    Auszug aus BVerwG, 07.08.1995 - 9 B 311.95
    Er bezieht sich nach seinem Sinn ersichtlich nicht rückwirkend auf die Verluste der deutschen Staatsangehörigkeit, die seinerzeit im Zusammenhang mit Gebietsabtretungen an den neu gegründeten polnischen Staat eingetreten sind (vgl. BVerfGE 4, 322 für den ähnlichen Fall der Wiederbegründung Österreichs nach dem Zweiten Weltkrieg).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 18.97

    Aussiedlerin aus Polen; deutsche Staatsangehörigkeit des Vaters; Verlust der

    Art. 91 des Versailler Vertrags sowie die Vorschriften des Wiener Abkommens gelten als Bundesrecht fort und stehen mit dem Grundgesetz in Einklang (vgl. den Beschluß vom 7. August 1995 BVerwG 9 B 311.95 Buchholz 11 Art. 123 GG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - 19 A 781/16

    Beantragung der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises;

    BVerwG, Beschluss vom 7. August 1995 - 9 B 311.95 -, NJW 1995, 3401, juris, Rn. 5 f.; OVG NRW, Urteil vom 2. Februar 1998 - 25 A 1081/97 -, S. 11 des Urteilsabdrucks; Beschlüsse vom 18. Februar 1997 - 25 A 2989/94 -, juris, Rn. 13, und vom 15. Januar 1996 - 25 A 3634/93 -, S. 6 des Beschlussabdrucks.
  • BVerwG, 27.11.2017 - 1 B 149.17

    Fortgeltung der Regeln des sog. Versailler Vertrages;

    Die Fortgeltung dieser Regelungen nach Art. 123 Abs. 1, Art. 124 GG als Bundesrecht ist überdies in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (Beschluss vom 7. August 1995 - 9 B 311.95 - Buchholz 11 Art. 123 GG Nr. 2); sie sind weiterhin anzuwenden, wenn die Frage zu beurteilen ist, ob jemand deutscher Staatsangehöriger ist, und widersprechen dem Grundgesetz nicht, das seinerseits die aufgrund des Versailler Vertrages im Verhältnis zu Polen geschaffenen Verhältnisse anerkennt (s.a. Art. 116 GG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.1997 - 25 A 2989/94

    Staatsangehörigkeit; Westpreußen; Zweiter Weltkrieg; Deutsche Volksliste;

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. August 1995 - 9 B 311.95 -, NJW 1995, 3401.
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