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   BVerwG, 07.08.2003 - 1 B 405.02   

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https://dejure.org/2003,31560
BVerwG, 07.08.2003 - 1 B 405.02 (https://dejure.org/2003,31560)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2003 - 1 B 405.02 (https://dejure.org/2003,31560)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2003 - 1 B 405.02 (https://dejure.org/2003,31560)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gefahr bei Rückkehr in die Demokratische Republik Kongo

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2003 - 1 B 405.02
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde nicht damit auseinander, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen, unter denen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren ist, weitgehend geklärt sind (vgl. beispielsweise BVerwGE 99, 324; 102, 249 und 115, 1 jew. mit Nachw.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2003 - 1 B 405.02
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde nicht damit auseinander, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen, unter denen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren ist, weitgehend geklärt sind (vgl. beispielsweise BVerwGE 99, 324; 102, 249 und 115, 1 jew. mit Nachw.).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2003 - 1 B 405.02
    Im Übrigen setzt sich die Beschwerde nicht damit auseinander, dass in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Voraussetzungen, unter denen Abschiebungsschutz nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu gewähren ist, weitgehend geklärt sind (vgl. beispielsweise BVerwGE 99, 324; 102, 249 und 115, 1 jew. mit Nachw.).
  • OVG Sachsen, 13.11.2003 - 1 B 576/02

    Denkmalschutz, Ermessen, intendiertes Ermessen, Subvention, Zuwendung, Widerruf,

    Mit Beschluss vom 16.7.2002 - 1 B 405/02 - hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht auf den Antrag der Klägerin die Berufung zugelassen, die die Klägerin im Wesentlichen wie folgt begründet: Das Urteil des Verwaltungsgerichts sei abzuändern, weil es aus den im Zulassungsantrag des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts dargelegten Gründen aufgrund eines Verfahrensfehlers zustande gekommen sei.
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