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   BVerwG, 07.08.2017 - 9 B 66.16   

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https://dejure.org/2017,31450
BVerwG, 07.08.2017 - 9 B 66.16 (https://dejure.org/2017,31450)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2017 - 9 B 66.16 (https://dejure.org/2017,31450)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2017 - 9 B 66.16 (https://dejure.org/2017,31450)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 38 StrG RP, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Abstufung zur Gemeindestraße; Willkürverbot

  • Wolters Kluwer

    Anfechtungsklage gegen eine straßenaufsichtsbehördliche Abstufungsverfügung; Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von irrevisiblem Recht

  • rewis.io

    Abstufung zur Gemeindestraße; Willkürverbot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtungsklage gegen eine straßenaufsichtsbehördliche Abstufungsverfügung; Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von irrevisiblem Recht

  • rechtsportal.de

    Anfechtungsklage gegen eine straßenaufsichtsbehördliche Abstufungsverfügung; Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von irrevisiblem Recht

  • datenbank.nwb.de

    Abstufung zur Gemeindestraße; Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2017 - 9 B 66.16
    Danach besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Reihenfolge beim Gesetzesvollzug nur, soweit die einschlägige Norm Ermessen einräumt (s. BVerwG, Urteile vom 7. Januar 1972 - 4 C 49.68 - BVerwGE 39, 235 und vom 26. Februar 1993 - 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 ) und darüber hinaus nur, wenn und soweit diese Regelungen erlassen sind, um zumindest auch dem Interesse Einzelner zu dienen (BVerwG, Urteil vom 7. Januar 1972 - 4 C 49.68 - BVerwGE 39, 235 ).
  • BVerwG, 07.01.1972 - IV C 49.68

    Klageerhebung ohne Vorverfahren bei wiederholt gleichen Streitgegenständen -

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2017 - 9 B 66.16
    Danach besteht ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Reihenfolge beim Gesetzesvollzug nur, soweit die einschlägige Norm Ermessen einräumt (s. BVerwG, Urteile vom 7. Januar 1972 - 4 C 49.68 - BVerwGE 39, 235 und vom 26. Februar 1993 - 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 ) und darüber hinaus nur, wenn und soweit diese Regelungen erlassen sind, um zumindest auch dem Interesse Einzelner zu dienen (BVerwG, Urteil vom 7. Januar 1972 - 4 C 49.68 - BVerwGE 39, 235 ).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2017 - 9 B 66.16
    Ob dies der Fall ist, ist durch Auslegung der betreffenden Norm zu ermitteln (BVerwG, Urteil vom 26. März 1981 - 3 C 134.79 - BVerwGE 62, 86 ).
  • BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 622/03

    Umfang rechtlichen Gehörs im Gerichtsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2017 - 9 B 66.16
    Zutreffend geht die Beschwerde zunächst davon aus, dass die Klägerin als Gemeinde einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung nicht aus Art. 3 Abs. 1 GG herleiten kann, das Willkürverbot jedoch innerhalb des hoheitlichen Staatsaufbaus aufgrund des Rechtsstaatsprinzips gilt (BVerfG, Beschluss vom 28. September 2004 - 2 BvR 622/03 - NVwZ 2005, 82 = juris Rn. 7).
  • BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 11.95

    Ehrenverfahren nach dem HEG Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2017 - 9 B 66.16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von irrevisiblem Recht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem irrevisiblen Recht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1995 - 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6 S. 8 und vom 16. Juli 2013 - 9 B 15.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 15.13

    Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2017 - 9 B 66.16
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Rüge der Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Anwendung und Auslegung von irrevisiblem Recht eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem irrevisiblen Recht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1995 - 6 B 11.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 6 S. 8 und vom 16. Juli 2013 - 9 B 15.13 - juris Rn. 5).
  • VG Koblenz, 01.09.2017 - 5 K 1465/16

    Abstufung der K 54 rechtmäßig

    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 7. August 2017 - 9 B 66.16 -, der den Beteiligten bekannt ist, ausgeführt, es sei offenkundig, dass eine Abstufung zur Gemeindestraße, die straßenrechtlich zwingend vorgeschrieben ist, nicht deshalb rechtswidrig ist, weil die Abstufung anderer möglicherweise schon seit längerer Zeit abzustufender Straßen bisher unterblieben ist (vgl. Rn. 7).
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