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   BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83   

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BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83 (https://dejure.org/1984,7375)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1984 - 1 B 170.83 (https://dejure.org/1984,7375)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1984 - 1 B 170.83 (https://dejure.org/1984,7375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Führen eines langfristigen Asylverfahrens und daraus resultierendes Aufenthaltsrecht des Ausländers im Inland als alleiniger Grund für ein staatliches Interesse an dessen Einbürgerung - Rechtfertigung der Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.08.1982 - 1 B 91.82

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Sicherheitsrisiko

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die Einbürgerungsbehörde im Rahmen des ihr bei Vorliegen der in § 8 RuStAG genannten Mindestvoraussetzungen eröffneten Ermessens darauf abzustellen hat, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demgemäß prüft, ob die Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist (vgl. z.B. BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80];Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 1 B 91.82 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 16).

    Denn die in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.70 - BVerwGE 49, 44;Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 1 B 91.82 - a.a.O.) befassen sich nicht mit Art. 32 des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. 1976 II S. 473/1977 II S. 235).

  • BVerwG, 15.05.1984 - 1 C 59.81

    Ausländer - Einreise - Sichtvermerk - Duldung - Ausweisung - Beeinträchtigung

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist nämlich anerkannt, daß ein im Rahmen des Ermessens nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG beachtliches öffentliches Interesse daran besteht, daß erfolglose Asylbewerber nach Abschluß des Asylverfahrens möglichst alsbald ausreisen(Urteile vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34;vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - DVBl. 1984, 788 = InfAuslR 1984, 224).
  • BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 109.82

    Revisionszulassung - Divergenz - Unterschiedliche Auslegung

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83
    Eine unterschiedliche Auslegung verschiedener Vorschriften genügt selbst dann nicht, wenn sie im Wortlaut übereinstimmen(Beschluß vom 26. August 1983 - BVerwG 8 B 109.82 - Buchholz 448.11 § 75 ZDG Nr. 2 mit Nachw.).
  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist nämlich anerkannt, daß ein im Rahmen des Ermessens nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG beachtliches öffentliches Interesse daran besteht, daß erfolglose Asylbewerber nach Abschluß des Asylverfahrens möglichst alsbald ausreisen(Urteile vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34;vom 15. Mai 1984 - BVerwG 1 C 59.81 - DVBl. 1984, 788 = InfAuslR 1984, 224).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 163.80

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Einbürgerung bei bestehender Ehe mit einem

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83
    Durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats ist geklärt, daß die Einbürgerungsbehörde im Rahmen des ihr bei Vorliegen der in § 8 RuStAG genannten Mindestvoraussetzungen eröffneten Ermessens darauf abzustellen hat, ob ein staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, und demgemäß prüft, ob die Einbürgerung nach allgemeinen politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten erwünscht ist (vgl. z.B. BVerwGE 67, 177 [BVerwG 17.05.1983 - 1 C 163/80];Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 1 B 91.82 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 16).
  • BVerwG, 01.07.1975 - I C 44.70

    Asylberechtigte - Einbürgerungsverfahren - Geheimgehaltene Vorgänge -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1984 - 1 B 170.83
    Denn die in der Beschwerdeschrift genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 1. Juli 1975 - BVerwG 1 C 44.70 - BVerwGE 49, 44;Beschluß vom 26. August 1982 - BVerwG 1 B 91.82 - a.a.O.) befassen sich nicht mit Art. 32 des Übereinkommens vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. 1976 II S. 473/1977 II S. 235).
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