Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86   

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BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86 (https://dejure.org/1987,326)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1987 - 6 C 30.86 (https://dejure.org/1987,326)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1987 - 6 C 30.86 (https://dejure.org/1987,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid - Kriegsdienstverweigerung - Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 78, 93
  • NVwZ 1988, 61
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.11.1958 - 1 AZR 249/58

    Tarifordnung für Filmschaffende - Abschluß der Filmverträge - Regisseur -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Wesentlich ist vielmehr, daß aus rechtsstaatlichen Gründen jeder Beteiligte eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sich zur Wahrnehmung seiner Rechte eines rechtlichen Beistandes bedienen und sich von ihm vertreten lassen kann, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 38, 105, insbesondere 112; BAG, Urteil vom 7. November 1958 - 1 AZR 249/58 - <NJW 1959, 693>; KG, Beschluß vom 18. Oktober 1965 - 1 W 2060/65 - ).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 und 69, 90) für das Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer und des zu dieser Entscheidung ergangenen Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid besteht.
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Wesentlich ist vielmehr, daß aus rechtsstaatlichen Gründen jeder Beteiligte eines behördlichen oder gerichtlichen Verfahrens sich zur Wahrnehmung seiner Rechte eines rechtlichen Beistandes bedienen und sich von ihm vertreten lassen kann, soweit dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 38, 105, insbesondere 112; BAG, Urteil vom 7. November 1958 - 1 AZR 249/58 - <NJW 1959, 693>; KG, Beschluß vom 18. Oktober 1965 - 1 W 2060/65 - ).
  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Dies folgt aus der Zielrichtung der Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, im Hinblick auf die Einführung der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als der eigentlichen Probe auf die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe insbesondere für die Masse der ungedienten Wehrpflichtigen das Anerkennungsverfahren wesentlich zu vereinfachen und zu formalisieren (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - , im Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> sowie im Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201> und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - <BVerfGE 69, 1 ff., insbesondere 25 ff.>).
  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Dies folgt aus der Zielrichtung der Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, im Hinblick auf die Einführung der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als der eigentlichen Probe auf die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe insbesondere für die Masse der ungedienten Wehrpflichtigen das Anerkennungsverfahren wesentlich zu vereinfachen und zu formalisieren (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - , im Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> sowie im Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201> und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - <BVerfGE 69, 1 ff., insbesondere 25 ff.>).
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 50.85

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Wehrpflichtiger - Ersatzdienst -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Dies folgt aus der Zielrichtung der Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, im Hinblick auf die Einführung der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als der eigentlichen Probe auf die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe insbesondere für die Masse der ungedienten Wehrpflichtigen das Anerkennungsverfahren wesentlich zu vereinfachen und zu formalisieren (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - , im Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> sowie im Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201> und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - <BVerfGE 69, 1 ff., insbesondere 25 ff.>).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 6 B 40.84

    Kriegsdienstverweigerung - Neuordnungsgesetz - Anwendbarkeit - Alt-Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Dies folgt aus der Zielrichtung der Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung, im Hinblick auf die Einführung der "lästigen Alternative" eines verlängerten und erschwerten zivilen Ersatzdienstes als der eigentlichen Probe auf die Ernsthaftigkeit der geltend gemachten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe insbesondere für die Masse der ungedienten Wehrpflichtigen das Anerkennungsverfahren wesentlich zu vereinfachen und zu formalisieren (vgl. dazu die Nachweise im Beschluß des Senats vom 25. Mai 1984 - BVerwG 6 B 40.84 - , im Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - <BVerwGE 70, 216 = Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 4> sowie im Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201> und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1985 - 2 BvF 2/83 u.a. - <BVerfGE 69, 1 ff., insbesondere 25 ff.>).
  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 und 69, 90) für das Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer und des zu dieser Entscheidung ergangenen Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid besteht.
  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Juli 1985 - BVerwG 6 C 87.83 - (DokBerA 1985, 377 ) ergänzend ausgeführt, die früheren Prüfungsausschüsse und Prüfungskammern für Kriegsdienstverweigerer hätten ebenso wie die nach dem jetzt geltenden Kriegsdienstverweigerungsgesetz zuständigen Stellen ihre Entscheidung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 Abs. 3 GG i.V.m. § 25 WPflG a.F. (bzw. nunmehr § 1 KDVG) vorlagen, weder nach Zweckmäßigkeits- oder sonstigen Ermessenserwägungen noch aufgrund einer Beurteilungsermächtigung zu treffen, sondern allein nach zwingendem Recht.
  • BVerwG, 02.09.1988 - 6 C 47.87

    Bundesamt für Zivildienst - Ablehnungsbescheide - Isolierte Anfechtung -

    Für die Klage mit dem Ziel nur der Aufhebung eines abschlägigen Bescheides des Bundesamts für den Zivildienst ("isolierte Anfechtung") besteht auch dann kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn das Bundesamt den Antrag deshalb zu Unrecht für unzulässig gehalten hat, weil er durch einen Bevollmächtigten gestellt worden war (wie Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93)).

    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere das den Prozeßbevollmächtigten der Parteien bekannte Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1988, 61> m.w.N.) entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Verwaltungsentscheidungen über Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis.

    Gegenstand des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das durch das erwähnte Urteil des erkennenden Senats vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - aufgehoben worden ist, war eine Klage ausdrücklich mit dem Ziel nur der Aufhebung des ebenfalls auf die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten gestützten abschlägigen Bescheids des Bundesamts für den Zivildienst.

    Muß nach alledem von einer auch in anderen Fällen von Klägern und Verwaltungsgerichten für möglich gehaltenen Beschränkung des Klageziels auf die Aufhebung des für verfahrensfehlerhaft gehaltenen Verwaltungsbescheides ausgegangen werden, so muß diese Klage aus den Gründen des bereits erwähnten Urteils des Senats vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - als unzulässig abgewiesen werden; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat die 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluß vom 11. Januar 1988 - 2 BvR 1522/87 - nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg geboten hat.

  • BVerwG, 02.09.1988 - 6 C 48.87

    Isolierte Anfechtung von Ablehnungsbescheiden des Bundesamts für den Zivildienst

    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere das den Prozeßbevollmächtigten der Parteien bekannte Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 r NVwZ 1988, 61> m.w.N.) entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Verwaltungsentscheidungen über Anträge auf Anerkennung als-Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis.

    Gegenstand des Urteils des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, das durch das erwähnte Urteil des erkennenden Senats vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - aufgehoben worden ist, war eine Klage ausdrücklich mit dem Ziel nur der Aufhebung des ebenfalls auf die Antragstellung durch einen Bevollmächtigten gestützten abschlägigen Bescheids des Bundesamts für den Zivildienst.

    Muß nach alledem von einer auch in anderen Fällen von Klägern und Verwaltungsgerichten für möglich gehaltenen Beschränkung des Klageziels auf die Aufhebung des für verfahrensfehlerhaft gehaltenen Verwaltungsbescheides ausgegangen werden, so muß diese Klage aus den Gründen des bereits erwähnten Urteils des Senats vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - als unzulässig abgewiesen werden; die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde hat die 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts durch Beschluß vom 11. Januar 1988 - 2 BvR 1522/87 - nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg geboten hat.

  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 11.92

    Wegfall der Ermächtigung für das Verwaltungsgericht, anstelle der zuständigen

    Mit der entsprechenden Begründung hat es die Änderungen des Anerkennungsverfahrens durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes - KDVNG - (vom 28. Februar 1983, BGBl. I S. 203, in Kraft seit dem 1. Januar 1984), nämlich die grundlegende Unterscheidung zwischen dem schriftlichen, weitgehend formalisierten Behörden- Verfahren für »ungediente Wehrpflichtige« vor dem Bundesamt für den Zivildienst (vgl. §§ 4 ff. KDVG ) und dem gerichtsähnlichen Verfahren insbesondere für Soldaten und gediente Wehrpflichtige vor den Ausschüssen und Kammern für Kriegsdienstverweigerung (vgl. §§ 9 ff. und 18 KDVG ) sowie auch die besonders geregelte Zusammensetzung der Prüfungsgremien (vgl. § 9 Abs. 2 KDVG ), als für die in der Sache nach zwingendem Recht zu treffende Entscheidung über das Anerkennungsbegehren letztlich unerheblich angesehen (vgl. insbesondere Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.01.1999 - 8 B 266.98

    Isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids; Rechtsschutzbedürfnis;

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht für die in der Regel vergleichbar "aufwendigen" Verpflichtungsbegehren auf Asylanerkennung (Urteil vom 7. März 1995, a.a.O.) und auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (Urteil vom 7. Oktober 1980 BVerwG 6 C 39.80 BVerwGE 61, 45 ; vgl. auch Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 BVerwGE 78, 93 und Beschluß vom 13. Januar 1994 BVerwG 6 B 6.93 Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 7 S. 1) das Rechtsschutzbedürfnis für die isolierte Anfechtung eines verfahrensfehlerhaft ergangenen Widerspruchsbescheides mangels eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraum der Widerspruchsbehörde und damit mangels einer von Rechts wegen möglichen günstigeren Entscheidung ebenfalls verneint.
  • OVG Sachsen, 02.12.2022 - 4 A 566/20

    Isolierte Anfechtungsklage; Klageänderung; Rechtsschutzbedürfnis;

    Für eine isolierte Anfechtungsklage besteht prinzipiell kein Rechtsschutzbedürfnis, solange das Interesse an der Gewährung fortbesteht (BVerwG, Urt. v. 7. September 1987 - 6 C 30/86 -, juris Rn. 9; vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 42 Rn. 30).
  • OVG Hamburg, 24.03.1994 - Bf VII 11/94

    Verfahrenseinstellung; Bundesamt; Asylverfahren; Isolierte Anfechtungsklage gegen

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  • BVerwG, 09.03.1990 - 6 C 70.87

    Anforderungen an den Nachweis einer Gewissensentscheidung

    Das Verwaltungsgericht hat indessen verkannt, daß schon eine ausreichende Entschuldigung der Nichtvorlage oder der verspäteten Vorlage der erforderlichen Unterlagen beim Bundesamt solche Zweifel ausräumt und damit wiederum zur Anwendbarkeit des Maßstabs des § 5 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 KDVG führt (vgl. dazu insbesondere Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>) und daß im übrigen auch die "eingehendere Prüfung" in dem in den §§ 9 ff. KDVG geregelten Verfahren sich regelmäßig nur auf diejenigen konkreten Umstände beziehen darf, die zu Zweifeln an der geltend gemachten Gewissensentscheidung Anlaß geben (vgl. Urteil vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - unter Hinweis auf Urteil vom 3. Dezember 1986 - BVerwG 6 C 50.85 - <BVerwGE 75, 201 = Buchholz 448.6 § 22 KDVG Nr. 1>).

    Unter diesen Umständen hätte eine nähere Aufklärung der vom Kläger bei Klageerhebung angeführten "privaten und familiären Probleme", die ihn von einer rechtzeitigen Vorlage der erforderlichen Unterlagen abgehalten hätten, möglicherweise eine ausreichende Entschuldigung für die verspätete Einreichung der Unterlagen ergeben mit der Folge, daß das Verwaltungsgericht den Kläger anhand des Maßstabs des § 5 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 KDVG hätte anerkennen müssen (vgl. dazu die bereits angeführten Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - und vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - ).

  • BVerwG, 08.01.1990 - 6 C 65.87

    Verspätete Vorlage von Unterlagen in KDV-Sachen

    Keine isolierte Prüfung und Aufhebung von ablehnenden Bescheiden des Bundesamts für den Zivildienst, auch wenn diese ohne inhaltliche Prüfung des Anerkennungsbegehrens ergangen sind (im Anschluß an Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>, vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - und vom 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 53.86 -).

    Der erkennende Senat hat insbesondere in seinen Urteilen vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1988, 61) sowie vom 27. Juni 1988 - BVerwG 6 C 1.87 - (Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 1 = NVwZ 1989, 261) näher ausgeführt, daß im Falle einer gegen einen Ablehnungsbescheid des Bundesamtes für den Zivildienst erhobenen zulässigen Klage das Verwaltungsgericht nicht nur über das Bestehen des vom Bundesamt seinem Bescheid zugrunde gelegten Ablehnungsgrundes zu entscheiden hat, sondern auch darüber, ob der Kläger zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung die Voraussetzungen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen erfüllt.

  • BVerwG, 06.07.1988 - 6 C 9.87

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Voraussetzungen - Verhandlungstermin

    (Fortführung von BVerwGE 78, 93 = NVwZ 1988, 61).

    Dies steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats, insbesondere mit dem Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - (BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2 = DÖV 1988, 128).

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 8.87

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Gewissensgründe - Eingehenderes

    Auch bei Fehlern im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren (z.B. fehlende Zuständigkeit des Prüfungsgremiums) ist dem Verwaltungsgericht eine "isolierte" Aufhebung der Verwaltungsentscheidung verwehrt, vielmehr muß es über die Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in der Sache selbst entscheiden (u.a. im Anschluß an Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2> sowie vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - ).

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung sowohl zu § 25 WPflG a.F. als auch zu §§ 1 ff. KDVG entschieden hat, besteht in Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis für eine "isolierte" Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen (zu ablehnenden Entscheidungen des Bundesamts für den Zivildienst vgl. z.B. Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>, vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - <BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2> sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - , jeweils mit Nachweisen, zu ablehnenden Entscheidungen der Kammer für Kriegsdienstverweigerung z.B. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - , vom 25. April 1988 - BVerwG 6 C 58.87 - sowie vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 12.86 -, jeweils mit Nachweisen).

  • BVerwG, 06.03.1989 - 6 C 20.87

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der ablehnenden Entscheidung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2009 - 13 A 678/08

    Zulässigkeit einer Anfechtungsklage gegen die in einer arzneimittelrechtlichen

  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.747

    Bauantragsstellung durch Bauherrengemeinschaft und gerichtlicher Rechtsschutz

  • BVerwG, 31.01.1991 - 6 B 38.90

    Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Divergenzrüge - Darlegungsanforderungen bei

  • BVerwG, 06.03.1989 - 6 C 16.87

    Kriegsdienstverweigerungsrecht - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag -

  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
  • BVerwG, 19.08.1992 - 6 C 25.90

    Zivildienst - Dienstverweigerung - Anerkennungsbegehren

  • VG Freiburg, 08.09.1993 - A 2 K 11965/93

    Voraussetzungen einer sog. "isolierten" Anfechtungsklage; Rechtsschutz durch

  • BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87

    Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung

  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 15 ZB 20.748

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag einzelner Bauherren einer

  • BVerwG, 16.04.2009 - 6 B 106.08

    Anforderungen an die Zulassungsgründe im Falle einer Revision gegen ein auf

  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90

    Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer -

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 C 38.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verwaltungsentscheidung - Anfechtung -

  • BVerwG, 13.01.1994 - 6 B 6.93

    Verfahren vor der Kammer für Kriegsdienstverweigerung - Unentschudigtes

  • BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87

    Eigene Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts über das Anerkennungsbegehren

  • BVerwG, 04.11.1996 - 6 B 64.96

    Verfassungsrecht - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 08.07.1992 - 6 C 21.92

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86

    Rechtsschutzbedürfnis bei der isolierten Anfechtung der Entscheidungen der

  • VGH Bayern, 06.04.2001 - 12 B 00.2019
  • BVerwG, 26.07.1990 - 6 C 27.89

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen

  • BVerwG, 12.10.1990 - 6 B 27.90

    Aufhebung einer Entscheidung über die Nichtzulassung einer Revision aufgrund

  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

  • BVerwG, 29.06.1992 - 6 C 29.92

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unmöglichkeit der

  • VG München, 31.03.2023 - M 31 K 22.3604

    Zuwendungsrecht, Überbrückungshilfe III, Isolierte Anfechtung der Rückforderung

  • VG Frankfurt/Oder, 11.09.2008 - 4 K 1318/07

    Anforderungen an den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1993 - 11 S 498/93

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung: Kostenübernahme für

  • BVerwG, 03.07.1992 - 6 C 22.92

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unmöglichkeit der

  • BVerwG, 22.02.1991 - 4 B 82.90

    Zur Auslegung des Begriffs der vermeidbaren Beeinträchtigung - Zur Rechtmäßigkeit

  • BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 29.87

    Verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung

  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 B 12.89

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nachweis der

  • BVerwG, 10.03.1988 - 6 B 56.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 10.05.1988 - 6 B 70.87

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen -

  • BVerwG, 09.11.1987 - 6 B 38.87

    Umfang der Prüfungsbefugnis des vom Wehrpflichtigen gegen eine ablehnende

  • VG Leipzig, 17.02.1993 - 2 K 33/92

    Verwaltungsprozeßrecht; Vermögensrecht; Wiedereröffnung der mündlichen

  • VG Bayreuth, 05.06.2023 - B 8 K 22.89

    Auslegung des Anfechtungsantrags als Versagungsgegenklage bei nicht anwaltlich

  • VG Köln, 05.05.2021 - 21 K 1274/17
  • VG Freiburg, 24.03.1994 - A 5 K 12857/93

    Antrag auf Durchführung eines Asylfolgeverfahrens; Zulässigkeit einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2023 - 3a A 4.23
  • VG München, 07.03.2023 - M 31 K 22.1300

    Zuwendungsrecht, Rücknahme, Isolierte Anfechtungsklage (unzulässig), Unternehmen

  • VG Köln, 06.11.2017 - 7 K 1577/16
  • VG München, 29.04.2014 - M 1 K 14.13

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen Versagungsbescheid; Beseitigungsanordnung;

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