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   BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 116.90   

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https://dejure.org/1990,2531
BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 116.90 (https://dejure.org/1990,2531)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1990 - 7 B 116.90 (https://dejure.org/1990,2531)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1990 - 7 B 116.90 (https://dejure.org/1990,2531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Prüfungszwecke - Prüfungsakten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1 § 132 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 3
    Ausgabe von Akten zu Prüfungszwecken nacheinander oder gleichzeitig an verschiedene Prüflinge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsstoff - Akten zu Prüfungszwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 80
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.09.1983 - 7 B 119.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rechtmäßigkeit einer zweiten

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 116.90
    Dies hat der beschließende Senat in seinem dem Kläger bekannten Beschluß vom 13. September 1983 - BVerwG 7 B 119.83 - im einzelnen ausgeführt.
  • BVerwG, 25.01.1988 - 7 CB 81.87

    Darlegungslast - Beweisantrag - Mangelnde Substantiierung - Entkräftete

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 116.90
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht ein Gericht unsubstantiierten Behauptungen und Beweisanträgen nicht nachzugehen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196 = NJW 1988, 1746 [BVerwG 25.01.1988 - 7 CB 81/87], mit weiteren Nachweisen, auch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Neue Streitwerttabelle für öffentlich-rechtliche Baustreitigkeiten

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1990 - 7 B 116.90
    (zur Streitwertpraxis des Senats vgl. NVwZ 1989, 1042 , Stichwort: "Prüfungsrecht").
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Der Beweisantrag war weder unsubstantiiert (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1983 - BVerwG 9 C 598.82 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 2; Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196) noch lief er auf einen unzulässigen Beweisermittlungs- oder -ausforschungsantrag hinaus (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1990 - BVerwG 7 B 116.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 278 und vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6).
  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Da der Kläger die Zuwiderhandlung, die mit seinem Kraftfahrzeug nach Angaben eines Polizeibeamten begangen worden ist, ohne substantiierte Darlegung bestreitet, mußte sich dem Berufungsgericht keine weitere Aufklärung des Sachverhalts aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. April 1975 - BVerwG 6 B 83.74 - ; Beschluß vom 7. September 1990 - BVerwG 7 B 116.90 - ).
  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LB 69/08

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht aufgrund einer unterbliebenen

    Diese Ablehnungsgründe wären lediglich dann erfüllt gewesen, wenn der Kläger seine Behauptungen ohne jede tatsächliche Grundlage erhoben hätte und sie durch keinerlei greifbare Anhaltspunkte gestützt würden (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.5.1995 - 4 C 20/94-, BVerwGE 98, 235, Beschluss vom 7.9.1990 - 7 B 116/90 -, NVwZ-RR 1991, 80, und Beschluss vom 25.1.1988 - 7 CB 81/87 -, NJW 1988, 1746).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2000 - 1 K 5178/98

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Erforderlichkeit; Folgekosten;

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst zwar auch die Pflicht, Beweisanträge der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und ihnen ggf. nachzugehen, soweit der Parteivortrag nicht aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts ganz oder teilweise unberücksichtigt gelassen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.5.1995 - 4 C 20.94 - Beschl. v. 7.9.1990 - 7 B 116.90 -, NVwZ-RR 1991, 80).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 1 B 124.93

    Aufklärungspflicht - Beweisaufnahme - Verletzung - Unergiebigkeit -

    Diese Darlegungen waren nicht so wenig substantiiert, daß das Gericht von einer Beweiserhebung hätte absehen dürfen (Beschlüsse vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - und vom 7. September 1990 - BVerwG 7 B 116.90 - ).
  • BVerwG, 04.12.1995 - 9 B 603.95

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises bei Ausreise aus Polen weder

    Das gilt auch dann, wenn mit dem Antrag unter Beweis gestellt worden sein sollte, die Muttersprache oder bevorzugte Umgangssprache der Klägerin sei Deutsch, weil dies den eigenen Angaben der Klägerin sowie ihrem in der mündlichen Verhandlung gezeigten Gebrauch der deutschen Sprache diametral entgegengestanden hätte (vgl. Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212; Beschluß vom 7. September 1990 - BVerwG 7 B 116.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 278; Beschluß vom 16. August 1995 - BVerwG 9 B 350.95 -).
  • BVerwG, 03.09.1993 - 7 B 18.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anschluss von Grundstücken an

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts braucht das Gericht sich nicht mit Behauptungen zu befassen, die - wie hier - durch keinerlei greifbare Anhaltspunkte gestützt werden, also von dem Beteiligten aufs Geratewohl gleichsam "ins Blaue hinein" aufgestellt werden (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1988 - BVerwG 7 CB 81.87 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 196; Beschluß vom 7. September 1990 - BVerwG 7 B 116.90 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 278; Beschluß vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6 S. 17).
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