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   BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16, 5 KSt 6.16 (5 BN 1.15)   

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https://dejure.org/2016,32903
BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16, 5 KSt 6.16 (5 BN 1.15) (https://dejure.org/2016,32903)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2016 - 5 KSt 6.16, 5 KSt 6.16 (5 BN 1.15) (https://dejure.org/2016,32903)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2016 - 5 KSt 6.16, 5 KSt 6.16 (5 BN 1.15) (https://dejure.org/2016,32903)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung für eine Herabsetzung des Streitwertes nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GKG

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung (hier: Heranziehung eines Gutachtens zu den wirtschaftlichen Auswirkungen eines Normenkontrollantrags)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veranlassung für eine Herabsetzung des Streitwertes nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GKG

  • rechtsportal.de

    GKG § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Veranlassung für eine Herabsetzung des Streitwertes nach § 63 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GKG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.03.2016 - 5 BN 1.15

    Grundsatzrüge; grundsätzliche Bedeutung; revisibles Recht; Rechtsfrage; abstrakte

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16
    Die Gegenvorstellung der Antragstellerin gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 1. März 2016 - BVerwG 5 BN 1.15 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess (Art 2 Abs 1

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2016 - 5 KSt 6.16
    Die Festsetzung des Streitwertes in dem Beschluss des Senats vom 1. März 2016 führt auch nicht dazu, dass das Kostenrisiko zu dem mit dem Antrag in der Hauptsache erstrebten Erfolg außer Verhältnis steht (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. Dezember 2010 - 1 BvR 1682/07 - NZA 2011, 354 Rn. 22).
  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 ZB 24.172

    Berufungszulassung (abgelehnt), Unterhaltung einer wasserwirtschaftlichen Anlage,

    Unter Berücksichtigung der Kostenbeteiligung der Beigeladenen von 50% für die Instandsetzung des festen Wehrkörpers und ihre Unterhaltungslast für die beweglichen Teile des Wehrs schätzt der Senat das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der angestrebten gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, B.v. 7.9.2016 - 5 KSt 6.16 - juris Rn. 4) auf 50.000 EUR.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 926/20

    Betriebsuntersagung für Fitnessstudios während der Corona-Pandemie; Anhörung der

    Wertbestimmend ist hierbei grundsätzlich das sog. wirtschaftliche "Angreiferinteresse", das sich unmittelbar dem Antrag oder dem antragsbegründenden Vorbringen entnehmen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 u.a. - juris; Senat, Beschl. v. 21.10.2019 - 1 S 1725/19 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.06.2022 - 1 S 1067/20

    Betriebsuntersagung für Gaststätten während des ersten Lockdowns der

    Wertbestimmend ist hierbei grundsätzlich das sog. wirtschaftliche "Angreiferinteresse", das sich unmittelbar dem Antrag oder dem antragsbegründenden Vorbringen entnehmen lassen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.09.2016 - 5 KSt 6.16 u.a. - juris; Senat, Beschl. v. 21.10.2019 - 1 S 1725/19 - juris).
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