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   BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17   

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https://dejure.org/2017,39282
BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17 (https://dejure.org/2017,39282)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.2017 - 4 B 43.17 (https://dejure.org/2017,39282)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 2017 - 4 B 43.17 (https://dejure.org/2017,39282)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tragfähigkeit des städtebaulichen Gesichtspunkts der Erhaltung und Freihaltung der Vorgärten

  • rechtsportal.de

    Tragfähigkeit des städtebaulichen Gesichtspunkts der Erhaltung und Freihaltung der Vorgärten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 17.02.2015 - 1 B 3.15

    Erteilung eines einheitlichen Visums bei verheirateten Antragstellern

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.05.2013 - 4 BN 1.13

    Gemeindliche Planungshoheit bei Bahnanlagen; ordnungsgemäßer

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    Der Darlegungspflicht nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde deshalb nicht, wenn sie sich - wie diejenige der Kläger - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des angefochtenen Urteils in Frageform zu kleiden (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6 S. 7), und sich nicht mit der vorinstanzlichen Argumentation auseinandersetzt (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 4 B 66.14

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    Darauf kann die Divergenzrüge aber nicht gestützt werden (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 4 B 66.14 - BauR 2015, 789 = juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2010 - 7 A 1942/08

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    Das Oberverwaltungsgericht hat die Tragfähigkeit des von der Beklagten reklamierten städtebaulichen Gesichtspunkts der Erhaltung und Freihaltung der Vorgärten auch nicht mit § 34 Abs. 1 BauGB, sondern unter Bezugnahme auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. Mai 2010 - 7 A 1942/08 - (juris) mit § 23 Abs. 5 BauNVO begründet.
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt, dass der Tatbestand der Divergenz nicht nur durch die Angabe der höchstrichterlichen Entscheidung, von der abgewichen sein soll, sondern auch durch eine präzise Gegenüberstellung der miteinander unvereinbaren Rechtssätze dargelegt wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38.10 - ZOV 2011, 45 und vom 17. Februar 2015 - 1 B 3.15 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 2 B 137.92

    Revision - Darlegungspflicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    Der Darlegungspflicht nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt eine Nichtzulassungsbeschwerde deshalb nicht, wenn sie sich - wie diejenige der Kläger - darauf beschränkt, die Rechtsausführungen des angefochtenen Urteils in Frageform zu kleiden (BVerwG, Beschluss vom 10. November 1992 - 2 B 137.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 6 S. 7), und sich nicht mit der vorinstanzlichen Argumentation auseinandersetzt (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2013 - 4 BN 1.13 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 19.08.1998 - 2 B 6.98

    Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    Des Weiteren lässt er offen, ob und unter welchen Voraussetzungen es einen Verfahrensmangel darstellen kann, wenn das Tatsachengericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1998 - 2 B 6.98 - juris Rn. 4); denn das Oberverwaltungsgericht hat seiner Entscheidung einen solchen Sachverhalt nicht zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr als lediglich ein allgemeiner Hinweis; "etwas darlegen" bedeutet vielmehr so viel wie "erläutern", "erklären" oder "näher auf etwas eingehen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    Das Urteil des Senats vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - (BVerwGE 55, 369) zitieren die Kläger mit folgenden Rechtssätzen:.
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus BVerwG, 07.09.2017 - 4 B 43.17
    Die Kläger entnehmen dem Urteil des Senats vom 14. Januar 1993 - 4 C 19.90 - (Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 155) den Rechtssatz, dass die Baugenehmigungsbehörde, wenn sie § 34 Abs. 1 BauGB anwendet, keine planerische Entscheidung zu treffen hat, die Einfluss auf künftige Entwicklungen nimmt oder künftige Ereignisse bereits vorwegnehmend berücksichtigt.
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

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