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   BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 159.92   

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BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 159.92 (https://dejure.org/1992,16096)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.1992 - 9 B 159.92 (https://dejure.org/1992,16096)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 1992 - 9 B 159.92 (https://dejure.org/1992,16096)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Antrag auf Asyl - Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 159.92
    Diese Frage ist jedoch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (DVBl. 1992, 843) nicht mehr klärungsbedürftig.

    Entsprechend dem Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (DVBl. 1992, 844 = BayVBl. 1992, 380) hat der Senat von seiner Befugnis nach § 25 Abs. 1 GKG zur Abänderung der berufungsgerichtlichen Wertfestsetzung von Amts wegen Gebrauch gemacht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1990 - 16 A 10109/90

    Sippenhaft; Beweiserleichterung; Syrien; Asylantragstellung

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 159.92
    Darüber hinaus hat das Berufungsgericht in seinem Nichtabhilfebeschluß vom 15. Juli 1992 darauf hingewiesen, daß es sich mit der vom Kläger zitierten Stellungnahme von amnesty international vom 29. März 1990 im Urteil vom 22. August 1990 - 16 A 10109/90 - befaßt hat, auf weiches im angefochtenen Beschluß Bezug genommen wird.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 159.92
    Der anwaltlich vertretene Kläger hat es jedoch unterlassen, von der ihm in der Verfügung vom 1. April 1992 eingeräumten Äußerungsmöglichkeit Gebrauch zu machen und eine entsprechende Beweisanregung zu geben oder einen Beweisantrag zu stellen, so daß die Aufklärungsrüge schon deshalb keinen Erfolg haben kann (vgl. Urteil vom 27. Juli 1903 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Auszug aus BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 159.92
    Entsprechend dem Beschluß vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - (DVBl. 1992, 844 = BayVBl. 1992, 380) hat der Senat von seiner Befugnis nach § 25 Abs. 1 GKG zur Abänderung der berufungsgerichtlichen Wertfestsetzung von Amts wegen Gebrauch gemacht.
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