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   BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03   

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https://dejure.org/2004,6850
BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03 (https://dejure.org/2004,6850)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.2004 - 3 C 46.03 (https://dejure.org/2004,6850)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 3 C 46.03 (https://dejure.org/2004,6850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    RettAssG §§ 2, 8, 13
    Berufsbezeichnung; Rettungsassistent; Übergangsrecht; 520-Stundenprogramm; Notfallrettung; Krankentransport.

  • Bundesverwaltungsgericht

    RettAssG §§ 2, 8, 13
    520-Stundenprogramm; Berufsbezeichnung; Krankentransport; Notfallrettung; Rettungsassistent; Übergangsrecht

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erlaubnis des Führens der Bezeichnung "Rettungsassistent"; Verwendung der Bezeichnung "520-Stunden-Programm" als Synonym für die "Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst"; Sinn und Zweck einer Übergangsregelung bei Neuschaffung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2005, 185
  • NVwZ-RR 2005, 185
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen, 21.10.1996 - 8 L 632/95

    Rettungsassistentengesetz;; 520-Stunden-Programm; Rettungsassistentengesetz

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 3 C 46.03
    Das Gericht halte an der in seinem Urteil vom 21. Oktober 1996 (8 L 632/95) zur Beachtlichkeit der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter im Rahmen des § 13 Abs. 1 Satz 1 RettAssG, insbesondere zur Beachtlichkeit der von § 5 Satz 2 der Niedersächsischen Lehrgangsregelung für Rettungssanitäter vorgeschriebenen 36-Monats-Frist entwickelten Rechtsauffassung auch unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsgericht dagegen erhobenen Einwände fest.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 115/09

    Vereinbarkeit des Verbotes einer vollständigen Abdeckung der Grabfläche von

    Die Gestaltungsfreiheit der Friedhofsbenutzer findet ihre Grenze von vornherein in solchen Gestaltungsvorschriften, die dem allgemeinen Zweck des Friedhofs dienen, eine würdige, die Totenandacht nicht störende Grabgestaltung zu gewährleisten (BVerwG, Urteil v. 13. Mai 2004 - 3 C 46/03 - m. w. H., juris; Senatsurteil v. 27. September 1995 - 8 C 1219/93 -, NVwZ 1996, S. 810 f.).

    Dem Friedhofsträger ist es freilich nicht verboten, weitergehende Vorschriften über die Grabgestaltung zu erlassen, die zwar durch die allgemeinen Friedhofszwecke nicht gefordert, aber mit ihnen vereinbar sind, sofern diese besonderen Gestaltungsvorschriften durch einen legitimen Zweck gedeckt und nicht unverhältnismäßig sind (BVerwG, Urteil v. 13. Mai 2004, a.a.O.; Senatsbeschluss vom 26. April 2005 - 8 LA 296/04 -, juris; Senatsbeschlüsse v. 8. April 2009 - 8 LA 6/09 - und v. 11. Mai 2007 - 8 ME 30/07 -, nicht veröffentlicht).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - 12 B 19.08

    Rettungshelfer; Rettungssanitäter; Rettungsassistent; 520-Stunden-Programm;

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 2008 (BVerwG 3 C 25.07, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 13) gibt für die Anwendung der Übergangsregel des § 13 Abs. 1 Satz 1 RettAssG nichts her, im Urteil vom 7. Oktober 2004 (BVerwG 3 C 46.03, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 11) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass der in der Übergangsvorschrift des § 13 RettAssG verwendete Begriff des 520-Stunden-Programms auf die am 20. September 1977 vom Bund/Länder-Ausschuss "Rettungswesen" aufgestellten Grundsätze zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst Bezug nehme und keine darüber hinausgehenden Anforderungen aufstelle.
  • BVerwG, 15.12.2003 - 3 B 28.03

    Vereinbarkeit des Begriffs des "520-Stunden-Programms" mit dem Gleichheitssatz

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 46.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • VG Gießen, 22.06.2004 - 2 E 1017/04
    Denn kooperationsfreundlichem Verhalten in Zusammenhang mit Versammlung und Aufzügen hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Brokdorf-Beschluss, wenngleich auch seinerzeit im Zusammenhang mit der grundsätzlichen Frage des Erlasses von Verboten und Auflagen, besondere Bedeutung beigemessen (BVerfGE 69, 315, [357]): Danach ist die Verwaltungspraxis gehalten, vorhandene Verfahrensvorschriften grundrechtsfreundlich anzuwenden (zur neueren Rechtsprechung des BVerwG vergl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 02.07.2003 - 3 C 46/03 -, "konkurrierender Busunternehmer") und je mehr ein Veranstalter anlässlich der Anmeldung seines Demonstrationsvorhabens zu einseitigen vertrauensbildenden Maßnahmen oder demonstrationsfreundlicher Kooperation bereit ist, desto höher rückt die Schwelle für behördliches Eingreifen wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
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