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   BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22   

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BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22 (https://dejure.org/2022,31298)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.2022 - 7 B 6.22 (https://dejure.org/2022,31298)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 2022 - 7 B 6.22 (https://dejure.org/2022,31298)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines Gewässers 3. Ordnung im Rahmen einer Fremdwasserentflechtungsmaßnahme; Inanspruchnahme von Grundstücken zur Errichtung eines Einlaufbauwerks und der Verlegung eines Kanalrohres; Ablehnung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unterirdisches Durchleiten von Niederschlagswasser und Durchleitung eines Gewässers 3. Ordnung im Rahmen einer Fremdwasserentflechtungsmaßnahme; Inanspruchnahme von Grundstücken zur Errichtung eines Einlaufbauwerks und der Verlegung eines Kanalrohres; Ablehnung eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Die Ablehnung eines förmlichen, in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist nur dann ein Gehörsverstoß, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; Kammerbeschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 47 f.; BVerwG, Beschluss vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10).

    In prozessrechtlich zulässiger Weise abgelehnt werden kann ein solcher Beweisantrag insbesondere dann, wenn die Tatsache, die bewiesen werden soll, für die Entscheidung ohne Bedeutung ist (§ 86 Abs. 1 VwGO i. V. m. einer entsprechenden Anwendung von § 244 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 StPO), weil es nach dem Rechtsstandpunkt des Tatsachengerichts für den Ausgang des Rechtsstreits nicht darauf ankommt (BVerwG, Beschluss vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 01.02.2005 - 7 B 115.04

    Frage nach der Eigentumsbeeinträchtigung eines Grundstücks durch Durchleitung von

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Das Gebot, sich so zu verhalten, wie Treu und Glauben es verlangen, gehört zu den allgemeinen Grundsätzen sowohl des Verwaltungsrechts des Bundes als auch des Verwaltungsrechts der Länder (BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 7 B 115.04 - juris Rn. 13).

    Auf die von der Beschwerde angeführte Entscheidung des 3. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 8. Juni 2004 (- 3 R 2/04 - und nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 7 B 115.04 -), wonach die Herkunft des Abwassers von einer bestimmten Straße keine Eigentumsstörung sei, kam es somit nicht an.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 3. Januar 2022 - 7 B 6.21 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 30.01.2018 - 9 B 20.17

    Berufung; Grundsatz des fairen Verfahrens; Hinweis; Weiterleitung;

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Eine Rechtsfrage, die sich für die Vorinstanz nicht gestellt hat, kann grundsätzlich - und auch hier - nicht zur Zulassung der Revision führen (stRspr, etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. Mai 2010 - 6 B 73.09 - Buchholz 448.0 § 29 WPflG Nr. 24 Rn. 4 und vom 30. Januar 2018 - 9 B 20.17 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 52 Rn. 9).
  • BVerwG, 28.05.2013 - 7 B 39.12

    Abweichungsrüge; unrichtige oder unterlassene Anwendung der vom

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Die bloß unrichtige oder die unterlassene Anwendung vom Bundesverwaltungsgericht entwickelter Rechtsgrundsätze bedeutet für sich genommen indes noch keine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 7 B 39.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10

    Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung;

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Die Beschwerde führt im Hinblick auf die Bestimmung der Gewässereigenschaft die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstäbe an (u. a. Urteil vom 27. Januar 2011 - 7 C 3.10 -).
  • BVerwG, 03.01.2022 - 7 B 6.21

    Immissionsschutzrechtlicher Feststellungsbescheid für in einer Anlage nutzbare

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne von § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten und deren Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Vorschrift widersprochen hat (BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 3. Januar 2022 - 7 B 6.21 - juris Rn. 17).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Die Ablehnung eines förmlichen, in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist nur dann ein Gehörsverstoß, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; Kammerbeschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 47 f.; BVerwG, Beschluss vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10).
  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    Die Ablehnung eines förmlichen, in der mündlichen Verhandlung unbedingt gestellten Beweisantrags nach § 86 Abs. 2 VwGO ist nur dann ein Gehörsverstoß, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. November 1978 - 1 BvR 158/78 - BVerfGE 50, 32 ; Kammerbeschluss vom 1. August 2017 - 2 BvR 3068/14 - NJW 2017, 3218 Rn. 47 f.; BVerwG, Beschluss vom 10. August 2015 - 5 B 48.15 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21

    Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2022 - 7 B 6.22
    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 06.05.2010 - 6 B 73.09

    Entlassung aus dem Wehrdienst; fremdenfeindliches Verhalten

  • BVerwG, 09.06.2023 - 10 B 13.22

    Klage gegen den sog. Kreuzerlass der Bayerischen Staatsregierung; Sichtbare

    Das ist in einer den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügenden Weise darzulegen und setzt die Formulierung einer bestimmten, jedoch fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts voraus, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Oktober 2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 5 und vom 29. Dezember 2022 - 3 B 2.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 30.12.2022 - 7 B 15.22

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erhöhung der zur Nachtzeit

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 B 21.2417

    Freistellungserklärung für Änderung einer Windkraftanlage

    Jedenfalls wäre es, da § 2 Abs. 3 UmwRG auf dem Grundsatz der Verwirkung beruht, welcher seinerseits Ausfluss des Grundsatzes von Treu und Glauben ist (vgl. BVerwG, B.v. 7.10.2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 9), treuwidrig - im Sinne eines Verstoßes gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens -, wenn eine für den Kläger handelnde Person von der Genehmigungsbehörde Informationen erbittet, und später, nachdem Informationen übermittelt worden sind, vom Kläger geltend gemacht wird, diese Person sei für die Entgegennahme von Informationen nicht zuständig gewesen (vgl. zur Wissenszurechnung nach Treu und Glauben bei einer Umweltvereinigung, die über örtliche Untergliederungen verfügt, auch OVG RhPf, B.v. 3.11.2014 - 1 B 10905/14.OVG - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 23.06.2023 - 10 B 5.23

    Festsetzung von Nachsorgepflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter unter

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 7. Oktober 2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 10 B 7.23

    Umweltschäden - und die Konzentrationswirkung eines Planänderungsbeschlusses

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 7. Oktober 2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 11.04.2023 - 7 B 22.22

    Anforderungen an die Darlegung eine grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache;

    In der Beschwerdebegründung muss gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO dargelegt werden, dass und inwiefern diese Voraussetzungen vorliegen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 und vom 7. Oktober 2022 - 7 B 6.22 - juris Rn. 5).
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