Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1962 - V C 19.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,996
BVerwG, 07.11.1962 - V C 19.62 (https://dejure.org/1962,996)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1962 - V C 19.62 (https://dejure.org/1962,996)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1962 - V C 19.62 (https://dejure.org/1962,996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb einer Sparanlage von Todes wegen - Übertragung einer Sparanlage durch eine als Erbin eingesetzte Stiftung in Erfüllung eines gegen sie gerichteten Anspruchs - Begriff des Erwerbs von Todes wegen - Begriff der Altsparanlage - Familienstiftung als eine juristische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1963, 244
  • WM 1963, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.06.1959 - IV C 120.58
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - V C 19.62
    Dies ergibt sich aus der Erwägung, daß die inzwischen erlassenen Rechtsvorschriften zur Altsparerentschädigung, selbst wenn ihnen keine Rückwirkung zukommt, abgeschlossene Tatbestände ergreifen, nämlich die Abwertung von Geldanlagen im Jahre 1948 (BVerwG Urteil vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 120.58 - [Wertpap.Mttlg. 1959 S. 1119 = Buchholz BVerwG 427.5 § 3 ASpG Nr. 2]).

    Einführung der Deutschen Mark die Eigenschaft eines Anspruchs als Altsparanlage nicht ausschließt, ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1959 - BVerwG IV C 120.58 = Wertpap.Mttlg.

  • BVerwG, 14.11.1957 - III C 105.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - V C 19.62
    Unter diesem Erwerb von Todes wegen ist der Übergang des Forderungsrechts auf einen Lebenden oder auf mehrere lebende Personen auf Grund gesetzlicher Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB) oder auf Grund einer einseitigen Verfügung von Todes wegen, also eines Testaments (§ 1937 BGB) oder auf Grund eines Erbvertrages (§ 1941 BGB) oder einer Schenkung von Todes wegen (§ 2301 BGB, vgl. BVerwG, Urteil vom 14. November 1957 [BVerwGE 5, 354 [BVerwG 14.11.1957 - III C 105/57]]) zu verstehen.
  • BVerwG, 30.01.1958 - III C 235.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1962 - V C 19.62
    Die ... Familienstiftung war auch nicht etwa Treuhänderin der Sparanlage im Sinne des § 6 Abs. 2 ASpG; denn sie nahm die aus der Sparanlage fließenden Rechte und Pflichten vor der Übertragung an ... ... für eigene Rechnung wahr und nicht auf Grund vertraglicher Verpflichtungen nach den Weisungen eines Treugebers für dessen Rechnung (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1958 [BVerwGE 6, 162, 165 [BVerwG 30.01.1958 - III C 235/56]]).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 109.62

    Vorzugssperrkonto für Devisenausländer als Spareinlage - Erlangung von Devisen

    Der Übergang des Anspruchs von ..., auf dessen Namen das Vorzugssperrkonto lautete, auf die Erblasserin vor Einführung der Deutschen Mark schließt die Eigenschaft der Spareinlage als Altsparanlage nicht aus, da dieser Wechsel in der Person des Gläubigers auf der 1944 eingetretenen Erbfolge und damit auf einem Erwerb von Todes wegen im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ASpG beruhte (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. November 1957 - BVerwG III C 105.57 - [BVerwGE 5, 354 [BVerwG 14.11.1957 - III C 105/57]], Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG V C 19.62 - [MDR 1963, S. 244], Urteil vom 28. November 1962 - BVerwG V C 45.62 - [Wertpap.Mttlg.
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 106.62

    Rechtsmittel

    Dazu wird zu beachten sein, daß ein Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ASpG auch dann gegeben ist, wenn die Klägerin die Sparanlagen auf Grund eines Vermächtnisses (§ 1939 BGB) erworben hat (Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG V C 19.62 - [MDR 1963 S. 244]).
  • BVerwG, 15.10.1968 - V C 112.65

    Frage der Entschädigungsberechtigung - Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Demgemäß hat auch der erkennende Senat bisher schon entschieden, daß unter dem Erwerb von Todes wegen der Übergang des Forderungsrechts auf einen Lebenden oder auf mehrere lebende Personen auf Grund gesetzlicher Erbfolge oder auf Grund einer einseitigen Verfügung von Todes wegen oder auf Grund eines Erbvertrages oder einer Schenkung von Todes wegen zu verstehen ist, wobei jedoch nicht notwendig die Rechtsstellung des Erwerbers als Erbe vorausgesetzt wird, sondern auch der Erwerb auf Grund eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteiles ein Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 3 Abs. 2 ASpG ist (Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG V C 19.62 - [Buchholz BVerwG 427.5, § 3 ASpG Nr. 3 = RLA 1963, 347 - MDR 1963, 244]).
  • BVerwG, 15.10.1968 - V C 115.65

    Entschädigungsberechtigung einer Erbengemeinschaft

    Demgemäß hat auch der erkennende Senat bisher schon entschieden, daß unter dem Erwerb von Todes wegen der Übergang des Forderungsrechts auf einen Lebenden oder auf mehrere lebende Personen auf Grund gesetzlicher Erbfolge oder auf Grund einer einseitigen Verfügung von Todes wegen oder auf Grund eines Erbvertrages oder einer Schenkung von Todes wegen zu verstehen ist, wobei jedoch nicht notwendig die Rechtsstellung des Erwerbers als Erbe vorausgesetzt wird, sondern auch der Erwerb auf Grund eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteiles ein Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 3 Abs. 2 ASpG ist (Urteil vom 7. November 1962 - BVerwG V C 19.62 - [Buchholz BVerwG 427.5 § 3 ASpG Nr. 3 = RLA 1963, 347 = MDR 1963, 244]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht