Rechtsprechung
   BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5667
BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85 (https://dejure.org/1985,5667)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.1985 - 9 B 347.85 (https://dejure.org/1985,5667)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 1985 - 9 B 347.85 (https://dejure.org/1985,5667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,5667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Asyl - Änderung des Asylrechts während der Stellung des Antrages - Gefahr einer politischen Verfolgung wegen passiver Unterstützung von Emigrantenorganisationen durch Geldzahlungen in Jugoslawien

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts im vorliegenden Fall kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht dargelegt werden (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 151).
  • BVerwG, 18.12.1974 - II B 37.74

    Verstoß des Berufungsgerichts gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung bei der

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85
    Ein solcher Beweisermittlungsantrag ist unbeachtlich (Beschluß vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 2 B 37.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 99).
  • BVerwG, 27.04.1979 - 7 B 106.79
    Auszug aus BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85
    Übergangsvorschriften kommt nämlich regelmäßig eine grundsätzliche Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu, weil sie - ebenso wie demnächst auslaufendes Recht - nur eine vorübergehende Bedeutung haben und daher im allgemeinen nicht zu erwarten ist, daß ihre Auslegung in einem Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. -Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - und vom 8. Juli 1980 - BVerwG 8 B 10.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 174 und 188).
  • BVerwG, 08.03.1985 - 9 B 556.83

    Auslegung von Strafvorschriften in Ostblockstaaten - Verwertbarkeit von

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85
    Soweit die Beschwerde in diesem Zusammenhang weiterhin unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1985 - BVerwG 9 B 556.83 - geltend macht, das Berufungsgericht habe seinem schriftlichen Antrag zu Unrecht nicht entsprochen, eine Auskunft beim Bundesinnenministerium darüber einzuholen, daß die Unterstützung der albanischen Exilorganisation durch den Kläger den jugoslawischen Behörden bekanntgeworden sei, rügt sie das Verfahren des Berufungsgerichts ebenfalls ohne Erfolg.
  • BVerwG, 08.07.1980 - 8 B 10.80

    Wehrpflichtrechtliche Übergangsregelungen - Zulässigkeit und Begründetheit einer

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85
    Übergangsvorschriften kommt nämlich regelmäßig eine grundsätzliche Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu, weil sie - ebenso wie demnächst auslaufendes Recht - nur eine vorübergehende Bedeutung haben und daher im allgemeinen nicht zu erwarten ist, daß ihre Auslegung in einem Revisionsverfahren dazu dienen kann, die Rechtseinheit in ihrem Bestand zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (vgl. -Beschlüsse vom 27. April 1979 - BVerwG 7 B 106.79 - und vom 8. Juli 1980 - BVerwG 8 B 10.80 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nrn. 174 und 188).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85
    Genügt der Vortrag des Asylsuchenden diesen Anforderungen nicht, brauchen die Tatsachengerichte nicht in weitere Ermittlungen einzutreten (vgl. z.B. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 47.84

    Asylverfahren - Aufenthaltsbeendigung - Abschiebung - Androhung - Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85
    Dies richtet sich nach der Übergangsvorschrift des § 43 AsylVfG, in deren Anwendung der beschließende Senat bereits entschieden hat, daß § 14 AsylVfG grundsätzlich auch auf die vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes gestellten Wiederaufnahmeanträge anzuwenden ist (Urteil vom 26. März 1984 - BVerwG 9 C 47.84 - Buchholz 402.25 § 10 AsylVfG Nr. 1 S. 4).
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 07.11.1985 - 9 B 347.85
    Hieraus ergibt sich zugleich, daß die Beschwerde auch mit ihrem Vorbringen keinen Erfolg haben kann, das angefochtene Urteil weiche von der zu § 36 AuslG ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - (Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 2) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht