Rechtsprechung
BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
AsylG § 3a Abs. 2 Nr. 5
Explizite Ablehnung des Wehrdienstes als Voraussetzung für § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG ; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 29.10.2018 - A 4 K 5246/17
- VGH Baden-Württemberg, 13.08.2019 - A 3 S 370/19
- BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19
Das Bundesverwaltungsgericht ist dieser Rechtsprechung auch in Bezug auf die Richtlinie 2011/95/EU mit Urteilen vom 22. Mai 2019 - 1 C 10.18 und 1 C 11.18 - (…jeweils juris Rn. 21) gefolgt.Ob Personen, die sich dem Militärdienst nach Ablauf einer Zurückstellung vom Militärdienst nicht zur Verfügung stellen oder diesem durch Flucht entziehen, schon deshalb nicht § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG unterfallen, weil sie keine Militärangehörige sind, bedarf hier keiner Klärung (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10.18 - juris Rn. 22).
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19
Die Beschwerde muss daher erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14). - BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17
Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19
Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - BVerwGE 162, 44 Rn. 11 ff. …und vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - juris Rn. 12 ff.).
- BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 11.18
Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche …
- EuGH, 26.02.2015 - C-472/13
Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19
Es obliege demjenigen, der die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2004/83/EG erstrebe, mit hinreichender Plausibilität darzulegen, dass die Einheit, der er angehöre, die Einsätze, mit denen sie betraut worden sei, unter Umständen durchführe oder in der Vergangenheit durchgeführt habe, unter denen Handlungen der in dieser Bestimmung genannten Art mit hoher Wahrscheinlichkeit begangen würden oder worden seien (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 [ECLI:EU:C:2015:117], Shepherd - Rn. 34 ff. und 43). - BVerwG, 04.12.2018 - 1 B 82.18
Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19
Für die Verfolgungshandlungen nach § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG gilt insoweit nichts anderes als für die übrigen in § 3a Abs. 2 AsylG geregelten Verfolgungshandlungen (BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2018 - 1 B 82.18 - juris Rn. 8). - VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19
Selbst für den Fall, dass eine Berufung auf die Vorschrift auch bereits bei beachtlich wahrscheinlicher Einberufung zum Militärdienst und ungewisser künftiger Zuordnung zu einer bestimmten Einheit infrage käme (zum Streitstand VG Hannover, Beschluss vom 7. März 2019 - 4 A 3526/17 - juris), hat der Verwaltungsgerichtshof gerade nicht festgestellt, dass entweder sämtliche, nach der Rechtsprechung des EuGH in Betracht zu nehmende Einheiten mit hoher Wahrscheinlichkeit in als Kriegsverbrechen einzustufende Handlungen involviert sind oder doch hinreichend plausibel ist, dass wehrdiensttauglichen Personen bei Rückkehr nach Syrien der Einsatz in solchen Einheiten drohte. - BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18
(materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft; …
Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 1 B 77.19
Ein bestimmter Verfolgungsgrund muss nicht die zentrale Motivation oder alleinige Ursache einer Verfolgungsmaßnahme sein; indes genügt eine lediglich entfernte, hypothetische Verknüpfung mit einem Verfolgungsgrund nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 3 AsylG (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - BVerwGE 162, 44 Rn. 11 ff. und vom 4. Juli 2019 - 1 C 31.18 - juris Rn. 12 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18
Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz
Gemessen daran kann einem Schutzsuchenden, der sich auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG beruft, grundsätzlich auch nicht allein entgegengehalten werden, er sei noch kein Militärangehöriger (noch offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 B 77/19 - juris Rn. 6;… Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; verneint OVG Hamburg…, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 4 Bf 205/18.A - juris Rn. 72) oder er habe noch keinen Einberufungsbefehl erhalten. - OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 108.18
Syrien- Flüchtlingsanerkennung wegen Wehrdienstverweigerung
Gemessen daran kann einem Schutzsuchenden, der sich auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG beruft, grundsätzlich auch nicht allein entgegengehalten werden, er sei noch kein Militärangehöriger (noch offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 B 77/19 - juris Rn. 6;… Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; verneint OVG Hamburg…, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 4 Bf 205/18.A - juris Rn. 72) oder er habe noch keinen Einberufungsbefehl erhalten. - OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 68.18
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen syrischen Asylbewerber wegen …
Gemessen daran kann einem Schutzsuchenden, der sich auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG beruft, grundsätzlich auch nicht allein entgegengehalten werden, er sei noch kein Militärangehöriger (noch offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 B 77/19 - juris Rn. 6;… Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; verneint OVG Hamburg…, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 4 Bf 205/18.A - juris Rn. 72) oder er habe noch keinen Einberufungsbefehl erhalten.
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2021 - 3 B 90.18
Anspruch eines syrischen Asylbewerbers auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft …
Gemessen daran kann einem Schutzsuchenden, der sich auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG beruft, grundsätzlich auch nicht allein entgegengehalten werden, er sei noch kein Militärangehöriger (noch offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 B 77/19 - juris Rn. 6;… Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; verneint OVG Hamburg…, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 4 Bf 205/18.A - juris Rn. 72), oder er habe noch keinen Einberufungsbefehl erhalten. - OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2021 - 3 B 94.18 Gemessen daran kann einem Schutzsuchenden, der sich auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG beruft, grundsätzlich auch nicht allein entgegengehalten werden, er sei noch kein Militärangehöriger (noch offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 B 77/19 - juris R n .
- VG Berlin, 08.09.2021 - 31 K 809.18 Diese setzt voraus, dass die als Verfolgungshandlung in Betracht kommenden Maßnahmen darauf gerichtet sind, den von ihnen Betroffenen gerade in Anknüpfung an einen oder mehrere Verfolgungsgründe zu treffen, wobei die Gerichtetheit nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven zu beurteilen ist, die den Verfolgenden leiten, sondern anhand des inhaltlichen Charakters der Verfolgung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - BVerwG 1 B 77/19 -, juris Rn. 8).
- VG Köln, 30.08.2022 - 22 L 1335/22
- VG Berlin, 13.10.2021 - 31 K 198.19
Senegal: Abschiebungsverbot für Alleinerziehende mit zwei Kindern wegen …
Diese setzt voraus, dass die als Verfolgungshand lung in Betracht kommenden Maßnahmen darauf gerichtet sind, den von ihnen Be troffenen gerade in Anknüpfung an einen oder mehrere Verfolgungsgründe zu tref fen, wobei die (Ziel-)Gerichtetheit der Verfolgung nicht nach den subjektiven Grün den oder Motiven zu beurteilen ist, die den Verfolgenden leiten, sondern anhand des inhaltlichen Charakters der Verfolgung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - BVerwG 1 B 77/19 -, juris Rn. 8).