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BVerwG, 07.12.1959 - WDB 23.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.06.1959 - I C 206.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.12.1959 - WDB 23.59
Denn eine solche Verweisung könnte mit bindender Wirkung für das Gericht, an das verwiesen worden ist, nur auf eine entsprechende Anwendung des § 276 ZPO gestützt werden (vgl. BVerwG, DVBl 1959, 664 = DÖV 1959, 347).
- BVerwG, 16.09.1960 - W DB 8.60
Rechtsmittel
Die Zugehörigkeit eines Soldaten zu einem Truppenteil oder einer Dienststelle wird, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschluß des Senats vom 7.12.1959 - W DB 23/59) durch Versetzung zu dem Truppenteil oder zu der Dienststelle begründet. - BVerwG, 08.04.1960 - WB 6.60
Rechtsmittel
Für die Zuständigkeit des Truppendienstgerichts im disziplinargerichtlichen Verfahren hat der Senat bereits entschieden, daß die Truppenzugehörigkeit im Sinne des § 52 Abs. 1 WDO durch Versetzung zu dem Truppenteil begründet - wird und daß eine Unterstellung, die auf Kommandierung beruht, ebenso wie bei der Zuständigkeit der Einleitungsbehörde (§ 72 Abs. 2 WDO) für die Zuständigkeit des Truppendienstgerichts außer Betracht bleiben muß (Beschluß vom 7.12.1959 - W DB 23/59 -). - BVerwG, 10.11.1960 - W DB 11.60
Rechtsmittel
Die Zugehörigkeit eines Soldaten zu einem Truppenteil oder einer Dienststelle wird, wie der Senat bereits wiederholt entschieden hat (Beschluß des Senats vom 7.12.1959 - W DB 23/59) durch Versetzung zu dem Truppenteil oder zu der Dienststelle begründet.