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   BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 203.65, IV B 209.65   

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BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 203.65, IV B 209.65 (https://dejure.org/1965,1885)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1965 - IV CB 203.65, IV B 209.65 (https://dejure.org/1965,1885)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1965 - IV CB 203.65, IV B 209.65 (https://dejure.org/1965,1885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückweisung einer Revision im Zusammenhang der Rechtsfrage zur Außenbereichsbebauung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.07.1963 - I C 110.62

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 203.65
    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG I C 110.62 (BBauBl. 1963, 605) räumt nicht, wie der Kläger meint, mit dem Begriff des Außenbereiches auf.
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1965 - IV CB 203.65
    Das gleiche gilt auch für den Ortsteil R. Zur Beurteilung der Frage, ob sich das geplante Bauvorhaben in die Landschaft eingefügt hätte oder nicht, bedurfte es einer Augenscheinseinnahme ebenfalls nicht, öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 2 des Bundesbaugesetzes - BBauG - sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits dann verletzt, wenn im Außenbereich entgegen der kenntlich gewordenen Planungsabsicht der Gemeinde gebaut werden soll (BVerwG I C 30.62 in BVerwGE 18, 247 [BVerwG 29.04.1964 - I C 30/62]).
  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 76.72

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorgaben; Gebäude mit rund 75 m3 umbauten Raum

    Die Beschwerde macht zu Unrecht geltend, daß das Berufungsgericht mit seiner Beurteilung des Falles von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 6) und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG IV CB 203.65 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 21) abgewichen sei: Das angefochtene Urteil ist in erster Linie darauf gestützt, daß das Bauwerk auf dem Grundstück der Kläger eine unorganische Siedlungsentwicklung darstelle.
  • BVerwG, 23.04.1992 - 4 B 65.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Kläger beschränkt sich auf die Angabe, daß das Berufungsgericht seiner Klage hätte stattgeben müssen, wenn es aus den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 1965 - BVerwG 4 CB 203.65 - und vom 12. Februar 1968 - BVerwG 4 B 47.67 - die nach seiner Ansicht gebotenen Folgerungen gezogen hätte.
  • BVerwG, 12.06.1973 - IV B 137.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit einer

    Das angefochtene Urteil weicht nicht von den dafür in der Beschwerdeschrift benannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1963 - BVerwG I C 110.62 - (Buchholz 406.11 § 35 Nr. 6), vom 6. Juli 1964 - BVerwG I B 103.64 - (Buchholz 406.11 § 35 Nr. 13) und vom 7. Dezember 1965 - BVerwG IV CB 203.65 - (Buchholz 406.11 § 35 Nr. 21) ab: In diesen - im angefochtenen Urteil allerdings nicht angeführten - Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht lediglich ausgesprochen, daß für die Frage der Beeinträchtigung öffentlicher Belange ausschlaggebend sein könne , ob das Vorhaben an einem Stadtrand oder inmitten der freien Natur ausgeführt werden soll (vgl. insbesondere das Urteil vom 2. Juli 1963 [a.a.O. S. 17]).
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