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   BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83   

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BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83 (https://dejure.org/1983,5890)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1983 - 9 CB 160.83 (https://dejure.org/1983,5890)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1983 - 9 CB 160.83 (https://dejure.org/1983,5890)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Anerkennung ausländischer Flüchtlinge - Gefahr einer politischen Verfolgung - Beweistauglichkeit von Auskünften des Auswärtigen Amtes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Der vom Kläger vermißten Erhebung weiteren Sachverständigenbeweises hätte es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 86 Abs. 1 VwGO und § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO nur dann bedurft, wenn es sich bei der für den Ausgang des Verfahrens ausschlaggebenden Frage um eine durch die vorliegenden Gutachten noch nicht hinreichend geklärte oder besonders schwierige Fachfrage gehandelt hätte, wenn die vorliegenden Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen wären, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufgewiesen hätten oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit der bisher gehörten Gutachter bestanden hätte (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.70 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Der nach diesem Hinweis des Gerichts eingegangene Schriftsatz des Klägers vom 21. Februar 1983 erschöpfte sich in einer Wiederholung des bereits in der Berufungsbegründung enthaltenen Sachvortrages und in unsubstantiierten Angriffen gegen die dem Kläger durch das Gericht übermittelte Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 14. Dezember 1982; einer erneuten Anhörungsmitteilung im Sinne des Art. 2 § 5 Abs. 1 Satz 3 EntlG auf die (unverändert) beabsichtigte Verfahrensweise nach dem Entlastungsgesetz bedurfte es daher nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - DVBl. 1983, 1014).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Dergleichen legt die Beschwerde mit ihren allgemeinen Angriffen gegen die Beweistauglichkeit von Auskünften des Auswärtigen Amtes, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbständige und zulässige Beweismittel sind (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20, im Anschluß an BVerwGE 31, 212, 216) [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65], nicht schlüssig dar.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen läßt, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - Buchholz 237.2 § 190 LBG Berlin 66 Nr. 1), wenn also das Urteil überhaupt keine Gründe hat oder aber vorhandene Gründe ganz unverständlich, verworren oder inhaltslos sind (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [339]).
  • BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Dergleichen legt die Beschwerde mit ihren allgemeinen Angriffen gegen die Beweistauglichkeit von Auskünften des Auswärtigen Amtes, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts selbständige und zulässige Beweismittel sind (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 1. Oktober 1976 - BVerwG 1 B 121.76 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 20, im Anschluß an BVerwGE 31, 212, 216) [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65], nicht schlüssig dar.
  • BVerwG, 03.11.1971 - I B 68.71

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Darüber hinaus ist auszuführen, was ohne die vermeintliche Verletzung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre und inwiefern die unterbliebenen Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten Anspruches hätten beitragen können (vgl. u.a. BVerwG, Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Eine darüber hinausgehende Verpflichtung des Gerichts, sich in den schriftlichen Entscheidungsgründen mit jedem einzelnen Vorbringen der Beteiligten ausdrücklich zu befassen, gebietet der Grundsatz rechtlichen Gehörs entgegen der Auffassung des Klägers nicht (vgl. u.a. Beschluß vom 3. März 1975 - BVerwG 7 B 118.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 61.66

    Rechtsstellung eines durch Gerichtsbeschluss wegen geschäftsmäßiger Besorgung

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Eine Entscheidung ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn sie nicht erkennen läßt, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für sie maßgebend waren (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1970 - BVerwG 6 C 61.66 - Buchholz 237.2 § 190 LBG Berlin 66 Nr. 1), wenn also das Urteil überhaupt keine Gründe hat oder aber vorhandene Gründe ganz unverständlich, verworren oder inhaltslos sind (BGHZ 39, 333 [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] [339]).
  • BVerwG, 07.09.1970 - VI B 30.70

    Zulässigkeit der Mitwirkung wissenschaftlicher Hilfskräfte bei der Erstattung von

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1983 - 9 CB 160.83
    Der vom Kläger vermißten Erhebung weiteren Sachverständigenbeweises hätte es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 86 Abs. 1 VwGO und § 98 VwGO i.V.m. §§ 404, 412 ZPO nur dann bedurft, wenn es sich bei der für den Ausgang des Verfahrens ausschlaggebenden Frage um eine durch die vorliegenden Gutachten noch nicht hinreichend geklärte oder besonders schwierige Fachfrage gehandelt hätte, wenn die vorliegenden Gutachten von unzutreffenden Voraussetzungen ausgegangen wären, grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche aufgewiesen hätten oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unvoreingenommenheit der bisher gehörten Gutachter bestanden hätte (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG 8 C 29.67 - BVerwGE 31, 149 [156]; Beschluß vom 7. September 1970 - BVerwG 6 B 30.70 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 9 m.w.N.).
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