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   BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87   

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BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87 (https://dejure.org/1987,5836)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1987 - 2 B 98.87 (https://dejure.org/1987,5836)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1987 - 2 B 98.87 (https://dejure.org/1987,5836)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Sie begründet jedoch nicht notwendig ein Recht auf mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 36, 85 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71]).

    Er hat die ihm gegebene Möglichkeit, sich durch weiteren Sachvortrag Gehör zu verschaffen, innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden ausreichenden Frist nicht genutzt und kann sich nicht auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs berufen (BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 28, 10 [BVerfG 28.01.1970 - 1 BvR 719/68]).

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Aufklärungsmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht hätte aufdrängen müssen, aufgeführt werden, also z.B. die Zeugen und Sachverständigen benannt und die im einzelnen konkret in ihr Wissen gestellten Tatsachen dargelegt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil im einzelnen auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ).

    Durch die Bezugnahme auf das vorinstanzliche Vorbringen, noch zudem ohne Angabe einer konkreten Fundstelle, wird diesen Anforderungen nicht genügt (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. u.a. BVerwGE 31, 212 [BVerwG 22.01.1969 - VI C 52/65] und Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - ); ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

  • BVerwG, 04.12.1987 - 2 B 97.87

    Anrechnung von Vordienstzeiten eines Beamten auf seine Probezeit

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Diese Äußerungsfrist ist im Hinblick auf den angekündigten weiteren Vortrag des Prozeßbevollmächtigten des Klägers unter Aufrechterhaltung des Anhörungsschreibens vom 2. April 1987 im übrigen sodann bis zum 22. Mai 1987 und schließlich - unter gleichzeitiger Übersendung der Verwaltungsvorgänge in dem Verwaltungsstreitverfahren VGH 4 S 1427/86 (nunmehr BVerwG 2 B 97.87) - bis zum 9. Juni 1987 verlängert worden.
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Sie begründet jedoch nicht notwendig ein Recht auf mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 36, 85 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71]).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Sie begründet jedoch nicht notwendig ein Recht auf mündliche Verhandlung (vgl. BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 36, 85 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71]).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Die Garantie des rechtlichen Gehörs gebietet allerdings, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlaß der Entscheidung zu äußern (vgl. u.a. BVerfGE 42, 364 [BVerfG 05.10.1976 - 2 BvR 558/75]).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 2 BvR 319/62

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Überprüfbarkeit des Kostenansatzes in

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Er hat die ihm gegebene Möglichkeit, sich durch weiteren Sachvortrag Gehör zu verschaffen, innerhalb der ihm zur Verfügung stehenden ausreichenden Frist nicht genutzt und kann sich nicht auf eine Versagung des rechtlichen Gehörs berufen (BVerfGE 5, 9 [BVerfG 25.05.1956 - 1 BvR 53/54]; 28, 10 [BVerfG 28.01.1970 - 1 BvR 719/68]).
  • BVerwG, 02.04.1986 - 2 B 84.85
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der auf eine mangelnde Bewährung des jeweiligen Beamten gestützten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung herangezogenen Tatsachen zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen genügt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. April 1984 - BVerwG 2 B 19.83 - und vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 - ).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 04.04.1984 - 2 B 19.83
    Auszug aus BVerwG, 07.12.1987 - 2 B 98.87
    Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der auf eine mangelnde Bewährung des jeweiligen Beamten gestützten Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe ist, ob die zur Stützung des negativen Urteils über die Bewährung herangezogenen Tatsachen zutreffen und ob sie im Rahmen der dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsermächtigung die Entlassung wegen mangelnder Bewährung rechtfertigen können, nicht hingegen, ob eine über die Probezeit abgegebene dienstliche Beurteilung den formellen Erfordernissen genügt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 4. April 1984 - BVerwG 2 B 19.83 - und vom 2. April 1986 - BVerwG 2 B 84.85 - ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 04.12.1987 - 2 B 97.87
    Soweit die Beschwerde auf ihren Vortrag in der Verwaltungsstreitsache BVerwG 2 B 98.87 Bezug nimmt, wird auf den in jenem Verfahren ergangenen Beschluß vom heutigen Tage verwiesen.
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