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   BVerwG, 07.12.1999 - 5 B 132.98   

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https://dejure.org/1999,2876
BVerwG, 07.12.1999 - 5 B 132.98 (https://dejure.org/1999,2876)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1999 - 5 B 132.98 (https://dejure.org/1999,2876)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - 5 B 132.98 (https://dejure.org/1999,2876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BSHG § 69 a, § 69 c; PflegeVG § 51
    Pflegegeld, Minderung für Pflegesachleistungsempfänger; Pflegeversicherungsgesetz, Besitzstandsregelung im-

  • Wolters Kluwer

    Pflegegeld - Minderung für Pflegesachleistungsempfänger - Pflegeversicherungsgesetz - Besitzstandsregelung

  • Judicialis

    BSHG § 69 a; ; BSHG § 69 c; ; PflegeVG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 69a § 69c; PflegeVG § 51
    Sozialhilferecht - Pflegegeld, Minderung für Pflegesachleistungsempfänger; Pflegeversicherungsgesetz, Besitzstandsregelung im

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 227 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 01.07.1998 - 2 HB 66/98

    Einstufung in die Pflegestufe III; Minderung von Pflegegeld um Wert der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1999 - 5 B 132.98
    BVerwG 5 B 132.98 OVG 2 HB 66/98.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 12 A 1468/06

    Berechtigung zum Pflegegeldbezug als Entscheidunskriterium für die Gewährung von

    Da der Gesetzgeber im Bereich des gewährenden Leistungsrechts in seiner Entscheidung darüber, ob und inwieweit er bisherigen Leistungsempfängern das bisherige Leistungsniveau erhält, frei ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.12.1999 - 5 B 132.98 -, FEVS 51, 345, blieb es ihm unbenommen, sich in Art. 51 Abs. 5 Satz 2 PflegeVG auf die Normierung lediglich einzelner Ausnahmetatbestände zu beschränken.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 7 S 1082/00

    Kürzung des Pflegegeldes bei teilstationärer Betreuung

    Dem steht auch nicht entgegen, dass sich der Stundenlohn der Pflegeperson für ihre Pflegetätigkeit bei Vornahme der auf § 69 c Abs. 2 und Abs. 3 BSHG gestützten Kürzungen sowie bei einer etwaigen Anrechnung gleichartiger Leistungen nach Abs. 1 dieser Vorschrift im Einzelfall auf einen relativ geringen Satz reduzieren kann; denn das Pflegegeld ist von seiner Zweckbestimmung her keine Lohn- bzw. Lohnersatzleistung für die Pflege, die der Pflegebedürftige von Verwandten, Freunden bzw. Nachbarn erhält, und dient auch nicht dazu, Einkommenseinbußen der Pflegeperson auszugleichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.12.1999 - 5 B 132.98 -, FEVS 51, 345).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.03.2019 - L 8 SO 179/18
    Dass hierbei der Bezug von Pflegesachleistungen wertmäßig nicht berücksichtigt wird, bewegt sich im rechtlichen Rahmen der Ausgestaltung einer Besitzstandsregelung durch den Gesetzgeber und ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 5 B 132/98 - juris Rn. 2, 3).

    Eine zeitliche Einschränkung auf in der Vergangenheit bezogene Leistungen ergibt sich insoweit nicht, auch nicht aus der Gesetzessystematik oder dem Sinn und Zweck der Regelung (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1999 - 5 B 132/98 - juris Rn. 2).

  • OVG Bremen, 01.07.1998 - 2 HB 66/98
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