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   BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04   

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https://dejure.org/2004,19969
BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04 (https://dejure.org/2004,19969)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2004 - 7 B 141.04 (https://dejure.org/2004,19969)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2004 - 7 B 141.04 (https://dejure.org/2004,19969)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die prozessordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Rückübertragung eines mit einem Mietswohnhaus bebauten Grundstücks, welches 1964 auf Grund eines Eigentumsverzichts in ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04
    Allenfalls könnte eine Verletzung der Denkgesetze im Rahmen der Tatsachenwürdigung der Vorinstanz als Verfahrensmangel in Betracht gezogen werden (vgl. dazu Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 ).
  • BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04
    Der Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) ist nur dann hinreichend bezeichnet (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).
  • BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94

    Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04
    Mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung kann deswegen ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO regelmäßig nicht bezeichnet werden (stRspr; vgl. etwa Beschluss vom 12. Januar 1995 - BVerwG 4 B 197.94 - Buchholz 406.12 § 22 BauNVO Nr. 4 S. 1 ).
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 48.94

    Eigentumsverzicht - Eingetretene Überschuldung - Unmittelbar bevorstehende

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04
    Die Beschwerde benennt zwar einen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Rechtssatz (Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 48.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 40 S. 98).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04
    Ein Tatsachengericht hat aber nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung der Beschwerdeführer unrichtige oder fern liegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen; es muss sich vielmehr um einen aus Gründen der Logik schlechthin unmöglichen Schluss handeln (stRspr; Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 147.86 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 37 S. 1 ).
  • BVerwG, 14.03.1988 - 5 B 7.88
    Auszug aus BVerwG, 07.12.2004 - 7 B 141.04
    Es gehört zu der dem Tatsachengericht durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragenen Aufgabe, sich im Wege der freien Beweiswürdigung unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung über den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu bilden (vgl. etwa Beschluss vom 14. März 1988 - BVerwG 5 B 7.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 199 S. 31 ).
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