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   BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05   

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https://dejure.org/2006,1137
BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05 (https://dejure.org/2006,1137)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 4 C 11.05 (https://dejure.org/2006,1137)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 4 C 11.05 (https://dejure.org/2006,1137)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO §§ 4, 12
    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der Rücksichtnahme.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB § 34 Abs. 2
    Stellplätze; zugelassene Nutzung; allgemeines Wohngebiet; Fremdkörper; Gebot der Rücksichtnahme.

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für die Errichtung von zehn Stellplätzen; Einordnung der näheren Umgebung des Vorhabens als faktisches allgemeines Wohngebiet; Auslegung des Begriffs der "zugelassenen Nutzung" in § 12 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO); Prägender ...

  • Judicialis

    BauGB § 34 Abs. 2; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 34 Abs. 2; BauNVO § 4 § 12
    Gewerbebetrieb in allgemeinem Wohngebiet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Allgemeines Wohngebiet: Zugelassene Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lw.com PDF, S. 7 (Leitsatz und Kurzinformation)

    § 12 BauNVO
    Errichtung von Stellplätzen im faktisch allgemeinen Wohngebiet; zugelassene Nutzung im Sinne des § 12 BauNVO

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werkhalle im faktisch allgemeinen Wohngebiet: Errichtung von Stellplätzen zulässig? (IBR 2007, 336)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 127, 231
  • NVwZ 2007, 585
  • DVBl 2007, 390 (Ls.)
  • BauR 2007, 672
  • BauR 2009, 1530
  • ZfBR 2007, 265
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
    Nur unter besonderen Umständen sind sie nach Maßgabe des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO unzumutbar (Beschluss vom 20. März 2003 - BVerwG 4 B 59.02 - NVwZ 2003, 1516 = Buchholz 406.12 § 12 BauNVO Nr. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.09.2005 - 1 A 10759/05

    Unzulässigkeit von Stellplätzen im allgemeinen Wohngebiet wegen Veränderung des

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
    Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 1. September 2005 (BauR 2006, 75) der Nachbarklage stattgegeben.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
    Im Übrigen liegt der Rechtsprechung des Senats in dem vom Oberverwaltungsgericht herangezogenen Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 4 C 5.98 - (Buchholz 406.11 § 34 Nr. 190 = NVwZ 1999, 523) ebenso wie in den dort zitierten weiteren Entscheidungen die in erster Linie verfassungsrechtlich begründete Aussage zugrunde, dass im Bereich des Städtebaus einfachgesetzliche Regelungen vorhanden sind, die auch die Kriterien vorgeben, nach denen sich beurteilt, ob ein (Erweiterungs-)Vorhaben zulässig ist oder nicht.
  • OVG Berlin, 14.05.1993 - 2 B 29.91

    Stellplatzregelung; Nachbarschützende Wirkung; Abwehranspruch; Nutzung; Bedarf

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
    Dagegen soll die Befriedigung eines außerhalb des Gebiets entstehenden Bedarfs im Wohngebiet verhindert werden (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 14. Mai 1993 - OVG 2 B 29/91 - LKV 1994, 119).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
    Grundsätzlich sprechen große Qualitätsunterschiede zwischen einer einzelnen Anlage und ihrer im Wesentlichen homogenen Umgebung dafür, dass die Anlage als ein für die Eigenart der Umgebung unbeachtlicher Fremdkörper zu werten ist (vgl. Urteil vom 15. Februar 1990 - BVerwG 4 C 23.86 - BVerwGE 84, 322, 325 ff.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
    Die Vorschrift ergänzt ebenso wie beispielsweise diejenige über die Zulässigkeit von Nebenanlagen (§ 14 BauNVO) die Regelungen zu den Baugebieten nach §§ 2 ff. BauNVO (Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151, 157) und kann auch bei der Anwendung von § 34 Abs. 2 BauGB herangezogen werden.
  • BVerwG, 07.12.2000 - 4 C 3.00

    Stellplätze; Drittschutz; Nachbarschutz; Wohnbereich; Gewerbegebiet;

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2006 - 4 C 11.05
    Für die Anwendung des bundesrechtlichen Rücksichtnahmegebots bleibt jedoch aus tatsächlichen Gründen regelmäßig kein Raum, soweit die durch dieses Gebot geschützten Belange auch durch spezielle bauordnungsrechtliche Vorschriften geschützt werden und das konkrete Vorhaben deren Anforderungen genügt (Senatsurteil vom 7. Dezember 2000 - BVerwG 4 C 3.00 - DVBl 2001, 645 = Buchholz 406.12 § 15 BauNVO Nr. 31).
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Zur Bewahrung des gebietstypischen Immissionsniveaus sollen in den Baugebieten, die in § 12 Abs. 2 BauNVO genannt sind, die mit dem Kraftfahrzeugverkehr unvermeidlich einhergehenden Störungen auf das Maß begrenzt werden, das sich aus dem Bedarf der im Gebiet zugelassenen Nutzungen ergibt (Urteile vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 und vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231 ).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2011 - 1 ME 241/10

    § 12 Baunutzungverordnung (BauNVO) enthält eine Exklusivregelung für Parkplätze

    Zur Bewahrung des gebietstypischen Immissionsniveaus sollen in den Baugebieten, die in § 12 Abs. 2 BauNVO genannt sind, die mit dem Kraftfahrzeugverkehr unvermeidlich einhergehenden Störungen auf das Maß begrenzt werden, das sich aus dem Bedarf der im Gebiet zugelassenen Nutzungen ergibt (Urteile vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 und vom 7. Dezember 2006 - BVerwG 4 C 11.05 - BVerwGE 127, 231 ).
  • VG Karlsruhe, 12.12.2019 - 1 K 5728/18

    Lärmbelästigung durch eine Stellplatzanlage

    Die allgemeine Gebietsverträglichkeit von Stellplätzen und Garagen gemäß § 12 Abs. 1 BauNVO bedeutet, dass die typischerweise mit diesen Anlagen verbundenen Belästigungen und Störungen grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.12.2006 - 4 C 11.05 -, juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2017 - 3 S 149/17 -, juris Rn. 30; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand: Mai 2019, § 12 BauNVO Rn. 39).
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