Rechtsprechung
BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16, 8 KSt 5.16 (8 B 7.15, 8 B 29.16) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in einer Kostenrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in einer Kostenrechnung
- rechtsportal.de
GKG § 21 Abs. 1
Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in einer Kostenrechnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 06.01.2015 - 5 K 32/14
- BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15
- BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 29.16
- BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16, 8 KSt 5.16 (8 B 7.15, 8 B 29.16)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 29.16
Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen …
Auszug aus BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16
Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 7.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 29.16 -.Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 7.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 29.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.
- BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15
Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge …
Auszug aus BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16
Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 7.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 29.16 -.Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 7.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 29.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.