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   BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16, 8 KSt 5.16 (8 B 7.15, 8 B 29.16)   

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https://dejure.org/2016,49717
BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16, 8 KSt 5.16 (8 B 7.15, 8 B 29.16) (https://dejure.org/2016,49717)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.2016 - 8 KSt 5.16, 8 KSt 5.16 (8 B 7.15, 8 B 29.16) (https://dejure.org/2016,49717)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 8 KSt 5.16, 8 KSt 5.16 (8 B 7.15, 8 B 29.16) (https://dejure.org/2016,49717)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in einer Kostenrechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Darlegung einer unrichtigen Sachbehandlung in einer Kostenrechnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 29.16

    Nachweis der nicht ausreichenden Berücksichtigung des Klägervorbringens im Rahmen

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16
    Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 7.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 29.16 -.

    Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 7.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 29.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.

  • BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 7.15

    Vollstreckungsabwehrklage gegen Gerichtskostenrechnungen als Folge

    Auszug aus BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 5.16
    Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 7.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 29.16 -.

    Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 7.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 29.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.

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