Rechtsprechung
BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 7.16, 8 KSt 7.16 (8 B 9.15, 8 B 31.16) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Nachweis einer unrichtigen Sachbehandlung im Rahmen des Kostenansatzes in einer Kostenrechnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis einer unrichtigen Sachbehandlung im Rahmen des Kostenansatzes in einer Kostenrechnung
- rechtsportal.de
GKG § 21 Abs. 1
Nachweis einer unrichtigen Sachbehandlung im Rahmen des Kostenansatzes in einer Kostenrechnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 06.01.2015 - 5 K 637/14
- BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 9.15
- BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 31.16
- BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 7.16, 8 KSt 7.16 (8 B 9.15, 8 B 31.16)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 22.03.2016 - 8 B 31.16
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bzgl. Rückübertragung eines …
Auszug aus BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 7.16
Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 9.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 31.16 -.Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 9.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 31.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.
- BVerwG, 27.01.2016 - 8 B 9.15
Restitutionsklage gegen die Rückübertragung von Eigentum an einem bebauten …
Auszug aus BVerwG, 07.12.2016 - 8 KSt 7.16
Die Kostengrundentscheidung zu Lasten der Klägerin ergibt sich aus den unanfechtbaren Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2016 - 8 B 9.15 - und vom 22. März 2016 - 8 B 31.16 -.Aus der Begründung der Erinnerung ergibt sich auch nicht, dass bei der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren 8 B 9.15 oder bei der Zurückweisung der Anhörungsrüge der Klägerin gegen diesen Beschluss im Verfahren 8 B 31.16 Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung angefallen wären.