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   BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00   

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https://dejure.org/2001,13707
BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00 (https://dejure.org/2001,13707)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2001 - 6 B 56.00 (https://dejure.org/2001,13707)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2001 - 6 B 56.00 (https://dejure.org/2001,13707)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen zur polizeilichen Beschlagnahmung von Fotoaufnahmen vor ihrer Veröffentlichung - Bestimmung von revisiblem und irrevisiblem Recht - ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Dass die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG einerseits und das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen andererseits in einen Konflikt geraten können und dieser im Sinne praktischer Konkordanz auszugleichen ist, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt näher dargelegt (s. BVerfGE 35, 202, 225 f.; 101, 361, 388 ff.; vgl. auch BVerfGE 99, 185, 196 ff.).

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt, dass sich die von der Beschwerde gestellte Frage, unter welchen Voraussetzungen Fotoaufnahmen polizeilich beschlagnahmt werden dürfen, bevor diese veröffentlicht werden können, nicht allgemein gültig entscheiden lässt (vgl. etwa BVerfGE 99, 185, 196).

  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Die Beschwerde macht als Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend, das Urteil des Berufungsgerichts weiche von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 12, 205, 260 ff. ab.

    Die Entscheidung BVerfGE 12, 205 behandelt offensichtlich keine Fragen der polizeilichen Beschlagnahme von Fotografien eines Pressefotografen.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Dass die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG einerseits und das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen andererseits in einen Konflikt geraten können und dieser im Sinne praktischer Konkordanz auszugleichen ist, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt näher dargelegt (s. BVerfGE 35, 202, 225 f.; 101, 361, 388 ff.; vgl. auch BVerfGE 99, 185, 196 ff.).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95

    Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Soweit sie damit rügen will, dass das Berufungsgericht eine Auslegung des Landesrechts im Lichte der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG versäumt habe, hätte es der Darlegung bedurft, dass die damit gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführte bundesrechtliche Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (stRspr; vgl. Beschluss vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - NVwZ 1997, 61, 63 f. = AfP 1995, 700, 703 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Dass die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG einerseits und das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen andererseits in einen Konflikt geraten können und dieser im Sinne praktischer Konkordanz auszugleichen ist, hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt näher dargelegt (s. BVerfGE 35, 202, 225 f.; 101, 361, 388 ff.; vgl. auch BVerfGE 99, 185, 196 ff.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Dies setzt die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlich noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90, 91 f.).
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Es kann nämlich ausgeschlossen werden, dass das Berufungsurteil auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruht, so dass die gesetzliche Vermutung des § 138 Nr. 3 VwGO nicht eingreift (vgl. Urteil vom 20. November 1995 - BVerwG 4 C 10.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 267 S. 23 = NVwZ 1996, 378 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Dasselbe gilt für die ergänzend angeführte Entscheidung BVerfGE 7, 198 .
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 6 B 56.00
    Das Darlegungserfordernis des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO verlangt in dieser Hinsicht, dass die sich widersprechenden Rechtssätze angegeben werden (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = DÖV 1998, 117).
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