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   BVerwG, 08.02.1977 - 1 D 57.76   

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https://dejure.org/1977,1743
BVerwG, 08.02.1977 - 1 D 57.76 (https://dejure.org/1977,1743)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1977 - 1 D 57.76 (https://dejure.org/1977,1743)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1977 - 1 D 57.76 (https://dejure.org/1977,1743)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eigennützigkeit einer Amtsunterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Disziplinarmaß bei Konnivenz - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts - Verurteilung - Bindung des Disziplinargerichts - Degradierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 53, 251
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 13.03.1984 - 1 D 76.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz einer verspäteten Abrechnung von Fahrgeldeinnahmen

    Mit Recht verweist das Bundesdisziplinargericht auf die ständige Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes, nach der ein Beamter, der sich an ihn amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig zerstört, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 43, 266 [BVerwG 31.08.1971 - I D 25/71]; 53, 4 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74]; 53, 256 [BVerwG 08.02.1977 - I D 57/76]).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 1 D 50.83

    Veruntreuung von amtlich eingenommenem Geld aus dem Verkauf von Altmaterial -

    Nach ständiger Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes zerstört ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7.91; BVerwGE 43, 266 [BVerwG 31.08.1971 - I D 25/71]; 53, 4 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74]; 53, 256 [BVerwG 08.02.1977 - I D 57/76]).
  • BVerwG, 12.12.1984 - 1 D 106.84

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Schalterbeamten der Bundesbahn auf

    Ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, zerstört das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig, daß er nicht mehr im Dienst bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 43, 266 [BVerwG 31.08.1971 - I D 25/71]; 53, 4 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74]; 53, 256 [BVerwG 08.02.1977 - I D 57/76]) Die Verwaltung ist auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit ihrer Beamten im Umgang mit öffentlichem Geld in hohem Maße angewiesen, da eine lückenlose Kontrolle eines jeden Mitarbeiters nicht möglich ist.
  • BVerwG, 29.01.1985 - 1 D 110.84

    Dienstvergehen eines Beamten durch Veruntreuung eines Nachnahmebetrags -

    Zum Disziplinarmaß verweist das Bundesdisziplinargericht mit Recht auf die ständige Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes, nach der ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen in aller Regel derart nachhaltig zerstört, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 43, 266 [BVerwG 31.08.1971 - I D 25/71]; 53, 4 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74]; 53, 256 [BVerwG 08.02.1977 - I D 57/76]).
  • BVerwG, 31.10.1984 - 1 D 58.84
    Mit Recht verweist das Bundesdisziplinargericht auf die ständige Rechtsprechung der Disziplinargerichte des Bundes, nach der ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauern in aller Regel derart nachhaltig zerstört, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; 7, 91; BVerwGE 43, 266 [BVerwG 31.08.1971 - I D 25/71]; 53, 256 [BVerwG 08.02.1977 - I D 57/76]).
  • BVerwG, 04.06.1984 - 1 D 22.84

    Disziplinarverfahren gegen einen Postbeamten - Veruntreuung von Nachnahmebeträgen

    Ein Beamter, der sich an ihm amtlich anvertrautem Geld vergreift, um es für eigene Zwecke einzusetzen, zerstört in aller Regel das in ihn von der Verwaltung gesetzte Vertrauen derart nachhaltig, daß er nicht mehr Beamter bleiben kann (BDHE 1, 41; BVerwGE 43, 266 [BVerwG 31.08.1971 - I D 25/71]; 53, 4 [BVerwG 14.02.1975 - I D 62/74]; 53, 256 [BVerwG 08.02.1977 - I D 57/76]).
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