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   BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00   

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https://dejure.org/2000,7455
BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00 (https://dejure.org/2000,7455)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2000 - 4 BN 1.00 (https://dejure.org/2000,7455)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2000 - 4 BN 1.00 (https://dejure.org/2000,7455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Darlegung von Zulassungsgründen - Anforderungen an die Durchführung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 8 S 286/17

    Bebauungsplan- Lärmkonflikt beim Heranrücken einer Wohnbebauung an einen

    Wegen "Etikettenschwindels" unzulässig ist es insbesondere, eine Überplanung oder eine Umplanung und damit eine Änderung des tatsächlichen Gebietscharakters vorzunehmen, um lediglich den Erfordernissen eines städtebaulich gebotenen Immissionsschutzes auszuweichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.02.2000 - 4 BN 1.00 -, Buchholz 406.11 § 5 BauGB Nr. 11 = juris Rn. 10; Senatsurteil vom 17.05.2013 - 8 S 313/11 -, VBlBW 2014, 194; Senatsbeschluss vom 04.06.2018 - 8 S 2020/17 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.04.2015 - 3 S 748/13 -, NuR 2015, 647 = juris Rn. 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2014 - 2 D 13/14

    Steuerung der Einzelhandelsansiedlungen durch grundsätzliche Festlegung auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2002 - 4 CN 5.01 -, BRS 65 Nr. 67 = juris Rn. 32, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 4 BN 1.00 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Urteile vom 4. Februar 2013 -2 D 108/11.NE -, BauR 2013, 912 = juris Rn. 52, und vom 6. Oktober 2011 - 2 D 132/09.NE -, juris Rn. 169.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 748/13

    Biotopwertverfahren als zur Bewertung naturschutzrechtlicher Eingriffe geeignetes

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen unzulässigen Etikettenschwindel dar, wenn eine Überplanung oder eine Umplanung und damit eine Änderung des tatsächlichen Gebietscharakters allein deshalb erfolgt, um den Erfordernissen eines städtebaulich gebotenen Immissionsschutzes auszuweichen (BVerwG, Beschl. v. 8.2.2000 - 4 BN 1.00 - Buchholz 406.11 § 5 BauGB Nr. 11).
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